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Im Grunde genommen gebe ich dir Recht, aber in dem Fall befürworte ich "Arsch vom Dienst".Manche denken zuviel nach was sein könnte, machen.
Im Grunde genommen gebe ich dir Recht, aber in dem Fall befürworte ich "Arsch vom Dienst".Manche denken zuviel nach was sein könnte, machen.
... nein geht nicht, dann machst Du Dich strafbar wegen illegaler Müllentsorgung!Einfach wieder über den Zaun auf die andere Seite. wird ja unmittelbar entsorgt.
Wenn du noch Altöl hast dazustellen. Gibt richtig Ärger.
Macht sogar unser Forst bei Müllentsorgung im Wald. Kanister dazustellen, Bild machen
Nein. Dazu gibt es sogar höchstrichterlicher Rechtsprechung. Für einen uneingezäunten Bereich, also das typische Feld/ der typische Wald gilt, dass die entsorgungspflichtige Körperschaft, in BW sind das die Stadt- und Landkreise, für die Abholung und Entsorgung zuständig sind. Obwohl man denken könnte, es sei der Grundeigentümer als Zustandsstörer. Bei offenen Grundstücken hat der Eigentümer aber keine eng auszulegende Sachherrschaft, daher wird er nicht als Zustandsstörer betrachtet.Auf einem privat genutzten eingezäunten Grundstück?
... na da biste nicht besser wie der illegale Entsorger!
MfG
D.T.
Auch das ist mir schon passiert. Ein großer Karton ist über nacht aus dem Altpapier verschwunden. Bei mir landet nichts im Altpapier auf dem man meine Adresse noch lesen kann."Sieh haben meinen Müll gefunden, super. Der wurde uns letzte Nacht aus der Mülltonne vor dem Haus gestohlen!".