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Aus einer Pressemitteilug des BJV vom 1. Februar 2023:
"Nach über einem Jahr der Vorarbeiten mit drei Regionalkonferenzen und vier Videokonferenzen mit den Kreisgruppen und nach ausführlicher Diskussion mit den Gremien des Jagdkynologischen Arbeitskreises (JKA) und in Abstimmung mit dem Präsidenten des Deutschen Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) hat das Präsidium des Bayerischen Jagdverbandes in seiner letzten Sitzung einstimmig die Einführung der neuen „Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde (QBPO)“ beschlossen. Die neue QBPO tritt am heutigen 01.02.2023 in Kraft; die bisher geltende BPO aus dem Jahre 1997 bleibt parallel daneben in Kraft.Mit seinem Vorschlag, die beiden Prüfungsordnungen nebeneinander gelten zu lassen, konnte Jagdverbands-Präsident Ernst Weidenbusch schließlich auch die letzten Kritiker der Neuordnung überzeugen. „Jede Kreisgruppe kann nun selbst entscheiden, nach welcher Prüfungsordnung sie ausbildet und prüft und jeder Hundeführer kann wählen, wofür, von wem und wie sein Hund ausgebildet und geprüft werden soll“, freut sich Ernst Weidenbusch."
Zum gleichen Theama findet man nun folgenden Text auf der BJV-Homepage:
"Um sicherzustellen, dass für jede Jagdart zuverlässig ausgebildete und geprüfte Hunde zum Einsatz kommen, führt der Bayerische Jagdverband (BJV) ab sofort die sogenannte Qualifizierte Brauchbarkeit ein.
Diese ersetzt die bisherige Brauchbarkeit (BPO), die seit 1997 angewandt wurde. In einem Probejahr wurde das neue Prüfungskonzept parallel zum alten getestet und vom Hundeausschuss des BJV nun nach ausführlicher Bewertung und Abstimmung entsprechend übernommen."
Mit dem Versprechen, beide Prüfungsordnungen parallel gelten zu lassen, hatte BJV-Präsident Ernst Weidenbusch seinerzeit die Kritiker der neuen Prüfungsordnung zum Schweigen gebracht. Wie sich nun herausstellt, hatte dieses Versprechen eine recht kurze Halbwertszeit.
Einer ganzen Reihe von Änderungen kann ich vorbehaltlos zustimmen. Wie der Zulassung von Hunden, welche keine "ordentlichen " Papiere haben. Besonders auch dem modularen Aufbau der Prüfungsordnung.
Ob allerdings die Aufnahme der lebenden Ente für die Erlangung der Brauchbarkeit am Wasser durchweg eine Verbesserung darstellt, möchte ich bezweifeln. Besonders, da nicht jede Kreisgruppe den Zugang zu einem entsprechenden Gewässer haben dürfte. Auch habe ich selber schon erhebliche Kritik einstecken müssen, als ohne mein Wissen ein Mitgeher seinen Hund ander lebenden Ente arbeiten lies. Dies ist nichts für unbedarfte Zuschauer. Nicht umsonst steht die lebende Ente schon lange in der Kritik von seiten des Tierschutzes.
Dem kann man sicher entgegenhalten, dass in der praktischen Jagdausübung gerade auf angeschossene Exemplare ein geeigneter Hund zur Verfügung stehen muss. Aber bringt die lebende Ente hier tatsächlich soviel an Zugewinn? Oder werden durch diese Regelung nicht eher viele Hundeführer davon Abstand nehmen und unter dem Strich eher weniger geprüfte Hund zur Verfügung stehen?
Auch würde mich interessieren, wo und in welchen Umfang, Zitat: "In einem Probejahr wurde das neue Prüfungskonzept parallel zum alten getestet" wurde.
Wer weiß dazu Näheres?
"Nach über einem Jahr der Vorarbeiten mit drei Regionalkonferenzen und vier Videokonferenzen mit den Kreisgruppen und nach ausführlicher Diskussion mit den Gremien des Jagdkynologischen Arbeitskreises (JKA) und in Abstimmung mit dem Präsidenten des Deutschen Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) hat das Präsidium des Bayerischen Jagdverbandes in seiner letzten Sitzung einstimmig die Einführung der neuen „Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde (QBPO)“ beschlossen. Die neue QBPO tritt am heutigen 01.02.2023 in Kraft; die bisher geltende BPO aus dem Jahre 1997 bleibt parallel daneben in Kraft.Mit seinem Vorschlag, die beiden Prüfungsordnungen nebeneinander gelten zu lassen, konnte Jagdverbands-Präsident Ernst Weidenbusch schließlich auch die letzten Kritiker der Neuordnung überzeugen. „Jede Kreisgruppe kann nun selbst entscheiden, nach welcher Prüfungsordnung sie ausbildet und prüft und jeder Hundeführer kann wählen, wofür, von wem und wie sein Hund ausgebildet und geprüft werden soll“, freut sich Ernst Weidenbusch."
Zum gleichen Theama findet man nun folgenden Text auf der BJV-Homepage:
"Um sicherzustellen, dass für jede Jagdart zuverlässig ausgebildete und geprüfte Hunde zum Einsatz kommen, führt der Bayerische Jagdverband (BJV) ab sofort die sogenannte Qualifizierte Brauchbarkeit ein.
Diese ersetzt die bisherige Brauchbarkeit (BPO), die seit 1997 angewandt wurde. In einem Probejahr wurde das neue Prüfungskonzept parallel zum alten getestet und vom Hundeausschuss des BJV nun nach ausführlicher Bewertung und Abstimmung entsprechend übernommen."
Mit dem Versprechen, beide Prüfungsordnungen parallel gelten zu lassen, hatte BJV-Präsident Ernst Weidenbusch seinerzeit die Kritiker der neuen Prüfungsordnung zum Schweigen gebracht. Wie sich nun herausstellt, hatte dieses Versprechen eine recht kurze Halbwertszeit.
Einer ganzen Reihe von Änderungen kann ich vorbehaltlos zustimmen. Wie der Zulassung von Hunden, welche keine "ordentlichen " Papiere haben. Besonders auch dem modularen Aufbau der Prüfungsordnung.
Ob allerdings die Aufnahme der lebenden Ente für die Erlangung der Brauchbarkeit am Wasser durchweg eine Verbesserung darstellt, möchte ich bezweifeln. Besonders, da nicht jede Kreisgruppe den Zugang zu einem entsprechenden Gewässer haben dürfte. Auch habe ich selber schon erhebliche Kritik einstecken müssen, als ohne mein Wissen ein Mitgeher seinen Hund ander lebenden Ente arbeiten lies. Dies ist nichts für unbedarfte Zuschauer. Nicht umsonst steht die lebende Ente schon lange in der Kritik von seiten des Tierschutzes.
Dem kann man sicher entgegenhalten, dass in der praktischen Jagdausübung gerade auf angeschossene Exemplare ein geeigneter Hund zur Verfügung stehen muss. Aber bringt die lebende Ente hier tatsächlich soviel an Zugewinn? Oder werden durch diese Regelung nicht eher viele Hundeführer davon Abstand nehmen und unter dem Strich eher weniger geprüfte Hund zur Verfügung stehen?
Auch würde mich interessieren, wo und in welchen Umfang, Zitat: "In einem Probejahr wurde das neue Prüfungskonzept parallel zum alten getestet" wurde.
Wer weiß dazu Näheres?
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