Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin seit neustem Finanzminister in unserer Jagdgenossenschaft. Nun gibt es da immer wieder einen Betrag X der bei der Pachtauszahlung nicht abgeholt wurde, weil die Besitzer entweder nicht mehr hier wohnen oder weil Sie scheinbar nicht drauf angewiesen sind.
Jetzt habe ich über die Verwendung dieses Geldes verschiedenes gehört:
1. Nur für gemeinnützige Zwecke
2. Nur für jagdliche Zwecke (Biotopverbesserung, Kanzeln, ...)
3. Für das was die Jagdgenossenschaft bestimmt
Im Gesetz habe ich jetzt nur den §10 des Bundesjagdgesetzes gefunden:
(3) Die Jagdgenossenschaft beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung. ...
Das klingt für mich ja eher nach dem letzten Punkt. Bisher wurde wohl (ich bin noch nicht lange Mitglied der JG) immer eine Mischung aus 1 und 3 fabriziert.
Gibt das noch irgendwelche (gesetzlichen) Regelungen? Wie macht ihr das in anderen Jagdgenossenschaften?
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin seit neustem Finanzminister in unserer Jagdgenossenschaft. Nun gibt es da immer wieder einen Betrag X der bei der Pachtauszahlung nicht abgeholt wurde, weil die Besitzer entweder nicht mehr hier wohnen oder weil Sie scheinbar nicht drauf angewiesen sind.
Jetzt habe ich über die Verwendung dieses Geldes verschiedenes gehört:
1. Nur für gemeinnützige Zwecke
2. Nur für jagdliche Zwecke (Biotopverbesserung, Kanzeln, ...)
3. Für das was die Jagdgenossenschaft bestimmt
Im Gesetz habe ich jetzt nur den §10 des Bundesjagdgesetzes gefunden:
(3) Die Jagdgenossenschaft beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung. ...
Das klingt für mich ja eher nach dem letzten Punkt. Bisher wurde wohl (ich bin noch nicht lange Mitglied der JG) immer eine Mischung aus 1 und 3 fabriziert.
Gibt das noch irgendwelche (gesetzlichen) Regelungen? Wie macht ihr das in anderen Jagdgenossenschaften?