Niederländisches Waffenrecht

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ich wollte im Sommer während des Urlaubs auch mal im Meer fischen gehen. Da muss man natürlich auch ein Messer dabei haben. Mir hat ein Vereinskollege in D erzählt, das der Angler nur Messer mit einer bestimmten Klingenlänge in NL benutzen darf. Andernfalls gäbe es bei einer Kontrolle, wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht mächtig etwas auf den Deckel. Auf eine dicke Geldstrafe bzw. "gesiebte Luft" habe ich keinen Bock. Wer kann mir bitte dazu mal Fakten liefern.
 
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Zweckgebungen im Angelkoffer sicherlich NIE ein Thema....
Damit umgeschnallt mal eben Bier holen gehen wohl wie immer nicht...
 
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Es ist kaum zu glauben:
Aber im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern finde ich unser Waffenrecht (noch) relativ liberal.
In Frankreich ist es z. B. verboten das doch recht harmlose Opinel (auch kleine) zu führen, da feststellbar.
Hier in D macht das vergleichbar riesige Nr. 13 keine Probleme.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Dafür sind andere Sachen in Frankreich liberal. So ist die Magazinbegrenzung explizit für aktive IPSC- Schützen aufgehoben . . .
 

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