Niemals auf Pappe zielen...

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Der Dude schrieb:
...
Btw:
Seit 2003 darf ich meine Waffe im Revier einschiessen. Hier wird mit Zahlen gehandelt.
Der eine meint 5 Schuss
TB meint 20 Schuss.
...
Ich meine überhaupt keine bestimmte Zahl.
Das war nur ein verdeutlichendes Beispiel, was man eigentlich ganz gut am Wort "auch" im Original erkennen kann. Man kann und darf soviele Schuß abgeben, wie es eben braucht um eine Waffe einzuschießen.
Irgenwann irgendwo wird dann schon einer (oder ein Gericht) kommen, das eine Grenze zum Übungschießen ziehen wird. Zunächst einmal ist jedoch nur die Intention und nicht der Munitionsverbrauch maßgeblich.
 
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Hier dürfte wohl eher der casus knacksus des Ganzen liegen:

Gewehrsalven hallten vormittags durch ein Wohngebiet in Lengenfeld

Hätte der Opi das Ganze weiter weg gemacht wäre ggf. nix passiert. Und, selbst wenn man nun seine LW im Revier einschiessen DARF: nahe bei einem Wohngebiet sollte man darauf verzichten und auf den Schiessstand gehen.
Etwas zum Sachkundestand des Journalisten zu schreiben erübrigt sich.
Torf
 
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Hat rein zufällig jemand den exakten, diese Thematik betreffenden, Gesetzestext parat? Wer weiß, wann einem das mal von Nutzen sein kann...

Ich habe im Revier eine 100m Schneise mit abschließendem Kugelfang. Besorgte Spaziergänger alarmierten auch schon mal die Polizei, die jedoch recht gut über den Stand der Dinge informiert war.

Michel
 
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Michel schrieb:
Hat rein zufällig jemand den exakten, diese Thematik betreffenden, Gesetzestext parat? Wer weiß, wann einem das mal von Nutzen sein kann...
WaffG §13
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

Das ist allerdings das obsolete WaffG, das neue gibt's ja nur als Bausatz. Enthält aber diesbez. wohl keine Änderung.
 
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torfstecher schrieb:
Hätte der Opi das Ganze weiter weg gemacht wäre ggf. nix passiert. Und, selbst wenn man nun seine LW im Revier einschiessen DARF: nahe bei einem Wohngebiet sollte man darauf verzichten und auf den Schiessstand gehen.
Jaja, immer schön kuschen. Wenn er da jede Woche "einschießen" würde, hättest du meine Zustimmung. Da es wohl eher das einmalige Einschießen in Erwartung des 1. Mai sein dürfte, seh ich keinen Grund das nicht "nahe" (wie weit ist das?) eines Wohngebietes durchzuführen.
 
A

anonym

Guest
Forestgump schrieb:
Dennoch sollte man sich die Frage stellen, ob der "OPA" nicht auch anders hätte vorgehen können.

Warum müssen wir uns immer beugen?
Ich kenne 2 Schützenvereine, denen die Schiesszeiten in den letzten 20 Jahren beschnitten wurden, mit der Begründung: Zu laut!

Das beide Schützenvereine vor den Neubaugebieten da waren, interessiert wohl keinen!!! :evil: :evil: :evil:
 
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Der Dude schrieb:
Warum müssen wir uns immer beugen?
Ich kenne 2 Schützenvereine, denen die Schiesszeiten in den letzten 20 Jahren beschnitten wurden, mit der Begründung: Zu laut!
Unser oberirdischer Schießstand befindet sich 100 m von einer Kurklinik entfernt. Ich habe mich oft gefragt, wie das funktionieren kann.
Wahrscheinlich nehmen's die Patienten locker, da an den Schießbetrieb eine Kneipe angeschlossen ist. 8)
 
A

anonym

Guest
Forestgump schrieb:
Nach längerem Nachdenken würde ich auch sagen: SELBER SCHULD.
Aha, wenn man sich ans Gesetz haelt, ist man neuerdings also selber schuld, wenn depperte Blockwarte und inkompetente Buettel einem ungerechtfertigt Aerger machen.
Forestgump schrieb:
Muss es denn unbedingt in der NÄhe eines Wohngebietes sein? Die Definition von Gewehrsalven ist sicherlich fließend, aber meherer Schüsse werden es schon gewesen.
Salven mit nem Drilling?
Ok, wenn der ne Xr41 mit grossem Magazin (zum einschiessen erlaubt) dabeigehat haette... aber mit nem Drilling?
Da wirds mal "Bumm" gemacht haben, deswegen hat Nele Gutmenschin ganz boese Aaaaangst bekommen und 110 gewaehlt.
Der Rest war Inkompetenz der Buettel, denen ich per Anwalt nen netten Einlauf verpasst haette. Danach wuerden sie §13 WaffG auswendig kennen.
Forestgump schrieb:
Ich bin immer wieder verblüfft, wie überraschd hier enige über die Reaktionen unserer "Umwelt" auf Schüsse etc. sind. In einer Zeit, wo die Medien nichts auslassen jeden Vorfall mit einer Schusswaffe tagelang breit zu treten, muss man sich doch über keien Reaktion seitens der Bevölkerung mehr wundern.
Paranoia.
Sollen die Normalen sich jetzt nach ein paar Spinnern richten? So weit sind wir noch nicht. NOCH gilt das Gesetz und nicht die paranoide Wahnwahrnehmung irgendwelcher Hysteriker. Wobei sich Gesetz und Wahn immer mehr annaehern, um so schlimmer.
Forestgump schrieb:
Über den Schreibstil des Journalisten bzw. über die Reaktion der Jungs vom Trachtenverein brauchen wir nicht diskutieren, die war wirklich daneben. Dennoch sollte man sich die Frage stellen, ob der "OPA" nicht auch anders hätte vorgehen können.

Ja, er haette aufs einschiessen verzichten und dann halt nen Schweisshundefuehrer anrufen koennen. ???

SONST GEHTS ABER NOCH?
Der Mann hat NICHTS unrechtes getan, ich hoffe, er wird sich mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen.
 
A

anonym

Guest
Kriminelle und Verbrecher agieren heimlich und versteckt. Wir tun nichts unrechtes, wir muessen uns nicht verstecken! :!:
 
A

anonym

Guest
In manchen Revieren ist das nicht moeglich.

Da muessen die Leute eben mit leben oder (zurueck) in die Stadt ziehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Hab ich irgendwie verpasst, dass die Jäger den überwiegenden teil der Bevölkerung stellen?
 

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