Nötigung

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@ Äsungsfläche: was bedeutet denn Schnellkurs?

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Wenn die Damen ihre Hunde ohne Leine ausgeführt haben, bedeutet das noch lange nicht, dass dies verboten ist.

Gab es dort (wo eigentlich, Waldweg oder Feldweg übersichtliches oder unübersichtliches Gelände) etwa eine Leinenpflicht?

So lange der Hund hört und im Einwirkungsbereich seines Führers / einer Führerin unter Kontrolle ist, muss der Hund nicht immer zwangsweise angeleint sein !!

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Nix genaues weiß man nicht !


wmh

Jäger:cool:
 
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ich verstehe Deine Frage nicht.
Es ist alles Spekulation, aber es gab hier vor Jahren einen Menschen, der etliche Berechtigte , die Waldwege befahren haben, genötigt hat dadurch dass er keinen Platz gemacht hat. Das war ein Kurskandidat und er hat es gelernt!

Wenn ein Hund, der gehorcht in der Nähe von Frauchen oder Herrchen unangeleint auf einem Wirtschaftsweg läuft, gibt es keinen Grund für eine Diskussion. Wenn mehrere dieser Punkte nicht zutreffen, gibt es die sehr wohl.

Horrido
 
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@ Äsungsfläche: meine Frage bezog sich auf deinen Satz:

Es gibt Menschen bei denen keine Sozialisierung stattgefunden hat, dafür gibt es dann den "Schnellkurs".


Ansonsten sehe ich die Sache mit den Hunden so, wie beschrieben.


wmh

Jäger
:cool:
 
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Ich kenne auch Jäger, die Quatschen jeden an der im Revier unterwegs ist. Jeh nach Laune wird dann die Angeflickte Sau, räudiger Fuchs oder was anderes angebracht, damit die bloß beim Nachbarn rumlaufen.
Ich habe mit Passanten bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht, flippe aber auch nicht gleich aus wenn mich mal nen Hund in der Dämmerung stellt und deeskalliere die Situation meist schnell, in dem ich die dann meist hecktischen versuche den Hund zur Ruhe zu bewegen erstmal etwas durch ruhiges Reden entspanne.
Dann darf der Hund auch gernw mal gucken, dass der Böse Mann garnicht böse ist, der weitere geplante Weg wird wegen der Sicherheit besprochen und gut ist es.
Wie man in den Wald..... Aber auch das allgemeine Auftreten hat natürlich Auswirkungen auf die Reaktion des Gegenüber.

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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Wenn die Damen ihre Hunde ohne Leine ausgeführt haben, bedeutet das noch lange nicht, dass dies verboten ist.

Gab es dort (wo eigentlich, Waldweg oder Feldweg übersichtliches oder unübersichtliches Gelände) etwa eine Leinenpflicht?




wmh

Jäger:cool:

spekulieren, um des Spekulierens Willen :biggrin:

Wenn Revierpächter, also JAB, dann weiss man um die gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der Gemeinde.

Als Jagdgelegenheitnehmer kanns einem wuarschtegal sein, man bespricht diverse mögliche Vorfälle im Revier ohnehin v o r h e r mit dem Jagdgelegenheitgeber :)

Bei uns regelt die Leinenpflicht z.B eine Verordnung... über die man natürlich selbst bestens Bescheid weiss, zur Not 3 bis 5 Kopien davon im Handschuhfach seines V12 Brabus Diesel SUV liegen hat und bei Bedarf im netten Gespräch dementsprechend verteilen k a n n.


So lange der Hund hört und im Einwirkungsbereich seines Führers / einer Führerin unter Kontrolle ist, muss der Hund nicht immer zwangsweise angeleint sein !!

Siehe Verordnung Leinenpflicht... und dass Hunde i m m e r folgen, ist nicht die Regel.


Nix genaues weiß man nicht !

nun.. Botschaften entstehen beim Empfänger und solche Zeitungsartikel nimmt man, als warnenden Hinweis!, besser zur Kenntnis.

Da fällt mir grad ein, so eine DashCam hinter Windschutzscheibe, die hat etwas ;)

Selbstredend nur eingeschaltet, während dem Vorbeifahren bei Fußgängern !

Es ist mittlerweile schon eine miese Welt, da draussen :?
 
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Man ist aber auch nicht der Sheriff und Ordnungsamtsgehilfe solange die Hunde nicht durch Unterholz stöbern und das Wild hoch machen und der Führer ein gewissen Grad an Einfluss auf das Verhalten des Hundes hat, ist mir Leine oder nicht vollkommen egal.
Auch die anderen muss man nicht gleich vollmaulen und 100% gibt es wie angemerkt nicht, mit ca. 90% kann ich gut leben, für mich habe ich auch nicht den Anspruch immer richtig zu reagieren.

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Leinenpflicht ist (und heißt) Leinenpflicht. Es ist nicht an mir zu beurteilen, wie viel Einfluss jemand auf seinen Hund hat.
Wenn man Niederwild hat und einem etwas an der Hege liegt, "lenkt" man die Besucher und schützt sein Wild vor Nachstellung, auch durch suchende Hunde. Im übrige kann man bei @Gipfl nachlesen, dass Er solche Situationen kennt.

Horrido
 
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Leinenpflicht ist (und heißt) Leinenpflicht. Es ist nicht an mir zu beurteilen, wie viel Einfluss jemand auf seinen Hund hat.
Wenn man Niederwild hat und einem etwas an der Hege liegt, "lenkt" man die Besucher und schützt sein Wild vor Nachstellung, auch durch suchende Hunde. Im übrige kann man bei @Gipfl nachlesen, dass Er solche Situationen kennt.

Horrido
Klar, wenn die Hunde auf Flächen suchen und stöbern sehe ich das wie du. Bleibt der Hund auf dem Weg ist doch alles gut. ich sehe da das Ordnungsamt in der Pflicht und eben nicht den "bösen" Jäger. Vor allem das Wie ist ja oft das Problem.

In NRW gibt es Leinenpflich auf den Wegen normalerweise eh nicht, abseits der Wege aber eh das ganze Jahr.

Ist im Prinzip aber auch kein Problem, sofern du dich persönlich auch immer an geltendes Recht hälst.

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GunTec

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Da fällt mir grad ein, so eine DashCam hinter Windschutzscheibe, die hat etwas ;)

Selbstredend nur eingeschaltet, während dem Vorbeifahren bei Fußgängern !

Es ist mittlerweile schon eine miese Welt, da draussen :?

Damit hast du schon recht aber wenn ich mich nicht irre, werden die aufnahmen doch nicht als Beweismittel gezählt oder Akzeptiert ?
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Damit hast du schon recht aber wenn ich mich nicht irre, werden die aufnahmen doch nicht als Beweismittel gezählt oder Akzeptiert ?

die wwweltweitgrößte Bibliothek hilft auch hier weiter...;)

Im Allgemeinen sind solche Aufnahmen dann zulässig, wenn die Kamera ausschließlich für den einen Anlassfall kurz vorher eingeschaltet wurde.

Verworfen werden Aufnahmen üblicherweise dann, wenn schon vorher deutlich länger gefilmt wurde.

Dazu steht übrigens auch etwas an...
 

GunTec

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servus



die wwweltweitgrößte Bibliothek hilft auch hier weiter...;)

Im Allgemeinen sind solche Aufnahmen dann zulässig, wenn die Kamera ausschließlich für den einen Anlassfall kurz vorher eingeschaltet wurde.

Verworfen werden Aufnahmen üblicherweise dann, wenn schon vorher deutlich länger gefilmt wurde.

Dazu steht übrigens auch etwas an...


Aha ok top :thumbup::-D

Das ist gut zu wissen
 
Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,

ich war vor meiner Zeit als Mitpächter einige Jahre bestätigter Jagdaufseher, vor allen Dingen hatte ich die damals im Kreis umherziehende Autowilderer im Auge, aber auch eine Menge Probleme mit wirklich herrenlosen Hunden.
Mit Spaziergängern und deren Hunden eigentlich höchst selten, ich erinnere nur einen Fall.
Freundlich sollte man immer sein, je unfreundlicher das Gegenüber, um so freundlicher wurde ich, bis meinem Gegenüber der Fehler unterlief, mich zu bedrohen ("..ich knall Dir gleich ...").
Damit hatte ich ihn am A... und er hat's auch gemerkt, sich sofort entschuldigt und gut war's.
Mein mannscharfer DK hat bloß aufs Kommando gewartet (übrigens an der Leine mit Schnellentriegelung).
Soll sagen: Man benehme sich i m m e r so, als ob man beim Kaffee trinken sitzt, sei aber immer auf alles vorbereitet.
Grundprinzip: Immer das Gegenüber ins Unrecht setzen, ohne dass er oder sie es sogleich merkt.
 
Y

Yumitori

Guest
Aha ok top :thumbup::-D

Das ist gut zu wissen

Zum Gruße,

@ gipflzipfla hat im Grunde recht, bloß achte man auf "im Allgemeinen" oder "üblicherweise". Nötigung ist ein Delikt, bei dem zunächst d. Amtsgerichte entscheiden, wenn es eine Anzeige gegeben hat. Und Amtsrichter sehen vieles sehr schnell abgehandelt .
In j e d e m Fall sind Aufnahmen sinnvoll, um eigenes, rechtmäßiges Verhalten zu beweisen, das ist auch viel wert.
 

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