NRW: Schiessprüfung durchgefallen. Wie geht es nun weiter?

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So war es bei uns auch.
Wenn jemand bei der Waffenhandhabung vergeigt hat, dann musste diese Person erst gar nicht zum Bock/Keiler/Hasen sondern konnte sich gleich auf einen neuen Prüfungstermin einstellen.

In NRW haben wir erst Schriftliche, dann Schiessen, dann mündliche. Die Schriftliche ist die Grundlage. Wenn Du die nicht schaffst, bist Du für alle anderen Teile disqualifiziert und muss in einem Jahr den Kurs nochmal machen. Schaffst Du sie, bist Du für die beiden weitern Teile qualifiziert. Schaffst Du dann Schiessen nicht, kannst Du immer noch an drr Mündlichen teilnehmen, zu der in NRW auch die Waffenhandhabung gehört. Beim Schiessen schauen sie darauf aber auch schon.
 
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Genau das ist falsch. Laut Prüfungsordnung heisst es nämlich, dass der gesamte Komplex Jagdliches Schiessen nur dann wiederholt werden muss, wenn der Teil Waffenhandhabung nicht bestanden wurde. Wird Flinte oder Büchse nicht bestanden, wird auch nur Flinte oder Büchse wiederholt:


(7) Erfüllen Prüflinge die Anforderungen in den Prüfungsteilen Büchsen- und Flintenschießen
nicht
, so können sie während der laufenden Prüfung einmal zu einem vom
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu bestimmenden Zeitpunkt die nicht
bestandenen Prüfungsteile Büchsen- und Flintenschießen wiederholen
.

Das wurde doch gemacht? Er durfte am gleichen Tag während der laufenden Prüfung nochmal in dem nicht bestandenen Bereich antreten. Die laufende Prüfung ist wohl aber nun sicherlich vorbei. Aus meiner Sicht bedeutet das, dass er das komplette Schießen wiederholen muss?
 
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@Kesseltreiber

Drück Dir die Daumen, daß es klappt. Falls Du doch einen kompletten zweiten Durchgang machen mußt, kannst Du Dir ja überlegen die Prüfung in einem anderen Bundesland zu machen. Ich war im Saarland, wir hatten nur Büchse und den Kipphasen.
 
G

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Guest
Viele Bundesländer setzen zur Prüfung Mindeststunden in einem Ausbildungskurs voraus.
Saarland z.B.:
(1) Zur Prüfung werden Personen zugelassen, die eine im Saarland durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung in allen Sachgebieten des § 17 Abs. 2 nachweisen.
(2) Der Prüfungsleiter entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
(3) Jeder Prüfungsbewerber hat vor der schriftlichen Prüfung eine theoretische und praktische Ausbildung durch Teilnahme an 120 Unterrichts- oder Ausbildungsstunden eines von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes oder einer anerkannten privaten Jagdschule eingerichteten Lehrgangs nachzuweisen.
 
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Das Wichtigste:

Nicht aufgeben und durchziehen!!!

Ich bin auch beim ersten Mal durchgefallen!!!

Drück Dir die Daumen!

Christian

@Kesseltreiber

Drück Dir die Daumen, daß es klappt. Falls Du doch einen kompletten zweiten Durchgang machen mußt, kannst Du Dir ja überlegen die Prüfung in einem anderen Bundesland zu machen. Ich war im Saarland, wir hatten nur Büchse und den Kipphasen.

Ich bin selber Prüfer.
Du kannst also dem was ich schreibe etwas Substanz zubilligen.
Daher folgende Anmerkungen in fett & kursiv:

Bei einer Jagdschule anfragen, ob man den Schießprüfungsteil dort mit machen kann. Hat ein Freund von mir damals auch so gemacht.

wie liefe das denn praktisch ab? Woher erkennen die meine Berechtigung überhaupt an so einer "externen" Prüfung teilzunehmen?
 

Fex

Moderator
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Das wurde doch gemacht? Er durfte am gleichen Tag während der laufenden Prüfung nochmal in dem nicht bestandenen Bereich antreten. Die laufende Prüfung ist wohl aber nun sicherlich vorbei. Aus meiner Sicht bedeutet das, dass er das komplette Schießen wiederholen muss?

Korrekt - ich bezog mich auf die Vorschreiber, die der Meinung sind, dass immer der gesamte Komplex wiederholt werden müsste.

(8) Prüflinge, die die Anforderungen nach den Absätzen 2 und 5 auch nach der
Wiederholung gemäß Absatz 7 nicht erfüll
t oder gegen die Schießvorschrift des Deutschen
Jagdschutzverbandes e.V. nach Absatz 2 erheblich verstoßen haben, haben den
Prüfungsabschnitt „Jagdliches Schießen” und somit die Jägerprüfung nicht bestanden.
Die
Prüflinge sind durch mündliche Erklärung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vom
Nichtbestehen der Prüfung zu unterrichten. Die Prüflinge können jedoch in beiden Fällen
an den anderen Prüfungsabschnitten teilnehmen.
 
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Also alle drei Disziplinen nochmals? Ok.

Mein von Dir zitiertes Nein bezog sich auf ein anderes Post.

In meinem ersten Post schrieb ich, dass nur die Schießdisziplin wiederholt werden muss die nicht bestanden wurde.
Trust me.
Sonst frag einfach die Untere Jagdbehörde, aber nicht jetzt - die haben nämlich Stress mit der Prüfung - sondern in 4 Wochen.
 
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Tja, was soll ich sagen? Wie würdest Du es zum Beispiel bewerten, wenn der Lehrgangsleiter wenige Tage VOR der schriftlichen vor versammelter Mannschaft an ALLE gerichtet sagt: "Ich kenne schon 2-3, die in jedem Fall durchfallen. Die Namen würdet ihr jetzt gern wissen, was? Sage ich euch aber nicht..."
Ich glaube, das ist ausagekräftig genug und unterstreicht, warum ich besser nicht schreibe, in welcher KJS ich meinen Lehrgang gemacht habe.
Ändert aber nichts daran, daß die Schiessprüfung ja nur aufgrund meines eigenen Versagens daneben ging. Andererseits erklärt es meine Sorge vor der Mündlichen. Der Lehrgangsleiter ist zwar nicht dabei, aber man kennt sich eben....


Der Lehrgangsleiter hat in den 6 Monaten sicherlich gemerkt, das der ein oder andere insbesondere was die Aufmerksamkeit oder Anwesenheit anging nicht immer vollen Einsatz gezeigt hat.
Und die meint er. Und sind nicht auch schon in der schriftlichen ein paar durchgefallen? Nämlich die, die schon in den letzten Monaten nicht die auffälligsten waren?

Ich habe es in den vielen Jahren als Prüfer noch nicht erlebt, das der Lehrgangsleiter den Prüfern einen bestimmten Kandidaten besonders empfohlen hat.
Wenn einer (sehr) schwach ist, fällt das in der Prüfung IMMER auf. Und wenn (in NRW) das Fach 1 oder 3 nicht ausreichend bestanden wurde, dann ist die Prüfung eben nicht bestanden (die mündliche, und die muss immer voll wiederholt werden, und nicht nur das eine der 4 Fächer was nicht bestanden wurde - welch ein Schwachsinn).

Und: Dir kann morgen der Himmel auf den Kopf fallen. So what?! Mach Dir keine Sorgen sondern gib Gas!
 
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Christian

Mein von Dir zitiertes Nein bezog sich auf ein anderes Post.

In meinem ersten Post schrieb ich, dass nur die Schießdisziplin wiederholt werden muss die nicht bestanden wurde.
Trust me.
Sonst frag einfach die Untere Jagdbehörde, aber nicht jetzt - die haben nämlich Stress mit der Prüfung - sondern in 4 Wochen.



Also in meinem Fall nur Laufender Keiler? Wäre ja klasse! :)
 
D

Daimler1989

Guest
ich bin selbst Schießausbilder, in NRW. was mich etwas wundert, ist, dass der TE offensichtlich noch nicht genau weiß, wie es mit der Nachprüfung läuft. Das wird bei uns allen Pfüflingen bereits vorher erklärt - für den fall, dass es am Tag der schrftlichen, der Schießprüfung oder eben der mündlichen nicht läuft. Ich finde es befremdlich, wenn dann in einem Forum dazu nachgefragt wird - wo ja,m wie hier ersichtlich, jede Menge unterschiedlicher Antworten kommen, die zum teil nicht zutreffen. Sollte man als JJ-Anwärter eigentlich wissen: immer den fragen, der garantiert die richtige Antwort weiß - also die eigene KJS oder die UJB.

Zum Schießen selbst: Nach 4 Monaten kennt man als Schießausbilder seine Pappenheimer. Man weiß, wer ein wackelkandidat ist und wer eine sichere Bank. Wundert mich nicht, wenn ein Ausbidlungsleiter da schon ein paar Namen im Kopf hat... Dass man dann vor Überraschungen nicht ganz gefeit ist, gilt für Ausbilder wie Schützen gleichermaßen. Bei mir haben am Mittwoch 2 Wackelkandidaten das gemacht, was ich befürchtet hatte, und drei andere Wackelkandidaten habe sich zusammengerissen. Dafür haben mehrere sichere Schützen beinahe vergeigt. Und manchen ist es einfach nicht klar zu machen, dass auch beim Bockschießen nicht alles von alleine geht...

Um alle Unklarheiten zu beseitigen: Wer in zwei Durchgängen in NRW das geforderte Ergebbnis nicht bringt, tritt in der Nachprüfung in allen drei Disziplinen nochmal an. Bei uns ist das im September. Vorher gibts nochmal ein paar Übungseinheiten.
 
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.......
Um alle Unklarheiten zu beseitigen: Wer in zwei Durchgängen in NRW das geforderte Ergebbnis nicht bringt, tritt in der Nachprüfung in allen drei Disziplinen nochmal an. .....

Ich habe das wirklich anders in Erinnerung, werde das aber am Dienstag&Mittwoch - da prüfe ich nämlich mündlich bei uns im Kreis Fach 3 - nochmal mit den Kollegen diskutieren.
Mmmh, leztes Jahr konnte ich bei der nachprüfung nicht dabei sein, GrübelGrübel => ich melde mich.
Kruzifix, ich bin mir fast sicher das vorletztes Jahr einer nur noch mal eben die beiden Kugeldisziplinen nachgeschossen hat weil er beim Keiler durchgefallen war. Und nix Schrot.
Na ja, wie gesagt, ich klär das.
 
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ich bin selbst Schießausbilder, in NRW. was mich etwas wundert, ist, dass der TE offensichtlich noch nicht genau weiß, wie es mit der Nachprüfung läuft. Das wird bei uns allen Pfüflingen bereits vorher erklärt - für den fall, dass es am Tag der schrftlichen, der Schießprüfung oder eben der mündlichen nicht läuft. Ich finde es befremdlich, wenn dann in einem Forum dazu nachgefragt wird - wo ja,m wie hier ersichtlich, jede Menge unterschiedlicher Antworten kommen, die zum teil nicht zutreffen. Sollte man als JJ-Anwärter eigentlich wissen: immer den fragen, der garantiert die richtige Antwort weiß - also die eigene KJS oder die UJB.

-> Ich habe ja geschrieben, daß ich die UJB dazu angeschrieben habe, aber keine Rückmeldung kam- das finde ich befremdlich.

Zum Schießen selbst: Nach 4 Monaten kennt man als Schießausbilder seine Pappenheimer. Man weiß, wer ein wackelkandidat ist und wer eine sichere Bank. Wundert mich nicht, wenn ein Ausbidlungsleiter da schon ein paar Namen im Kopf hat... Dass man dann vor Überraschungen nicht ganz gefeit ist, gilt für Ausbilder wie Schützen gleichermaßen. Bei mir haben am Mittwoch 2 Wackelkandidaten das gemacht, was ich befürchtet hatte, und drei andere Wackelkandidaten habe sich zusammengerissen. Dafür haben mehrere sichere Schützen beinahe vergeigt. Und manchen ist es einfach nicht klar zu machen, dass auch beim Bockschießen nicht alles von alleine geht...

-> Bock und Schrot hatte ich, wie beschrieben, keine Probleme, der Ausbilder war sehr zufrieden mit mir. Flinte und Büchse werden bei uns aber von unterschiedlichen Kollegen ausgebildet.

Um alle Unklarheiten zu beseitigen: Wer in zwei Durchgängen in NRW das geforderte Ergebbnis nicht bringt, tritt in der Nachprüfung in allen drei Disziplinen nochmal an. Bei uns ist das im September. Vorher gibts nochmal ein paar Übungseinheiten.

-> In welcher KJS bist Du?
 
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Daimler1989

Guest
Ich habe das wirklich anders in Erinnerung, werde das aber am Dienstag&Mittwoch - da prüfe ich nämlich mündlich bei uns im Kreis Fach 3 - nochmal mit den Kollegen diskutieren.
Mmmh, leztes Jahr konnte ich bei der nachprüfung nicht dabei sein, GrübelGrübel => ich melde mich.
Kruzifix, ich bin mir fast sicher das vorletztes Jahr einer nur noch mal eben die beiden Kugeldisziplinen nachgeschossen hat weil er beim Keiler durchgefallen war. Und nix Schrot.
Na ja, wie gesagt, ich klär das.

am Tag der Prüfung wäre das ja so auch richtig: Wenn der erste Durchgang nicht recith, darf man nochmal. Wenns dann immer noch nicht reicht, warten bis zum Nachprüfungstermin.
 

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