...nur zum beobachten!

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Hallo liebe Foristi,

ich stelle meine Frage mal hier ein, denn allzu wichtig ist sie nun nicht.
Der Besitzer einer Streuobstwiese sprach mich vor kurzem an, ob es denn erlaubt sei, dass er auf seinem Grundstück eine Leiter bzw. eine kleine Kanzel aufstellt, ausschliesslich zur Beobachtung von Wild, Vögeln usw. Der Platz, am Waldrand gelegen und gespickt mit unzähligen Nistkästen, bietet sich förmlich dazu an. Der Besitzer verfüttert dort jeden Winter etliche Säcke Vogelfutter, außerdem ziehen Sauen, Rehe und Fuchs dort ihre Fährte. Die Fläche gehört zur Staatsjagd, an Ansitzmöglichkeiten stehen auf mehreren ha lediglich ein Drückjagdsitz in ca. 250 Meter Entfernung.
Erlaubt oder nicht?

WH Bi&Be
 
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Es ist ja sein Grund und Boden was er da hinstellt ist ihm überlassen....

Weiß nicht ob das beobachten von Wild gleich nachstellen ist denn das darf er nicht....

Aber es werden sich bestimmt einige Foristis finden sie sich mit der Rechslage auskennen.

Gruß
 
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Warum sollte er das nicht können? Der Bau von Kanzeln ist ja keine Jagdausübung. Es könnte höchstens sein. Daß die Gemeindeordnung den Bau von "Hütten" etc untersagt. Da würde ich es aber drauf ankommen lassen.
 
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9x19 schrieb:
Bi&Be schrieb:
Erlaubt oder nicht?

WH Bi&Be

Nein. Nicht erlaubt.

Tannenzapfen schrieb:
1. Es ist ja sein Grund und Boden was er da hinstellt ist ihm überlassen....

2. Weiß nicht ob das beobachten von Wild gleich nachstellen ist Gruß

1. Nein.
2. Ja, es ist nachstellen.

Schwarzwaldjaeger schrieb:
Da würde ich es aber drauf ankommen lassen.

Doller Tip.
Rein interessehalber:
wie sieht denn da die Rechtsgrundlage aus? was soll da gegen eine nicht fest mit dem Grundstück verbundene Leiter sprechen? In wiefern ist Beobachten von Wild an einer Vogelfütterung Nachstellen?
Merci für die Aufklärung.

Anne
 
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Grundsätzlich ist neben dem "Nachstellen" bereits das "Aufsuchen" des Wildes "Jagdausübung". Außerdem sind Hochsitze im Außenbereich nur privilegiert, wenn sie einer notwendigen und außenbereichstypischen Zweckbestimmung dienen, z. B. der Jagd. Zudem sind weitere örtliche Regelungen, z. B. Naturparkverordnungen usw. zu beachten.

Rechtsgrundlagen sind u. a. die Landesjagdgesetze, das Baugesetzbuch, die Landesbauordnungen und - wie gesagt - ggf. örtliche Sonderbestimmungen

Ich halte das Errichten von Hochsitzen zur Beobachtung von Vögeln, Wild oder anderen Tieren durch einen nicht Jagdausübungsberechtigten im Außenbereich für unzulässig.

Den Jagdbetrieb dürfte es ganz abgesehen davon auch durchaus stören, wenn eine solche Einrichtung regelmäßig zur Jagdzeit von einem Zivilisten genutzt würde. Ich wollte jedenfalls nicht, dass ein Grundstückseigentümer bei Mond zum "Beobachten" auf Sauen in meiner Jagd ansitzt.

Ist wie immer nur meine persönliche Meinung. Vielleicht weiß es ja ein anderer besser.
 
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Nachdem wir hier in Offtopic/Quasselecke sind geb ich hier auch mal einen Senf dazu:

Wer bitte soll es mir verbieten auf meinem eigenen Grund und Boden eine Leiter oder einen Hochsitz(wir könnens auch Baumhaus für die Kinder oder Enkel nennen) aufzustellen.

Ich meine jeder Spaziergänger mit Hund, Schatzsucher oder Jogger kann rund um die Uhr in meinem Wald rumlaufen und ich dürfte mich, angenommen ich wäre Nichtjäger, nicht mal auf meinem eigenen Grund und Boden hinsetzen um Vögel zu beobachten?

Das soll wohl ein Witz sein oder?

Bitte um Aufklärung :12:

WH
 
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Hallo Nobel, natürlich darfst Du Dich auf Dein Grundstück setzen und dort Vögel, Hasen und Wildschweine beobachten, herumzuspazieren, den Hund zu lüften oder Schätze suchen. Wenn es Dir Spaß macht, auch Nachts um zwei. Wenn Du dabei nicht gezielt die Jagdausübung störst, kann natürlich auch niemand was dagegen sagen. Sehe ich genauso.

Die Frage war ja aber, ob Du Dir dazu einen Sitz oder eine Kanzel auf das Grundstück bauen darfst? Da gibt es entsprechende Regelungen. Und die untersagen das meines Erachtens, soweit die einschlägige Landesbauordung keine Ausnahme zulässt. Zumindest, wenn der Ansitz fest mit Grund und Boden verbunden ist.

In der Praxis würde wahrscheinlich auch kein Hahn danach krähen, wenn in der Gegend vernünftige Leute unerwegs sind - auch bei der Bauordnung. :26:
 
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wenn eine solche Einrichtung regelmäßig zur Jagdzeit von einem Zivilisten genutzt würde.
Manchmal hab ich wirklich das Gefühl das manche hier glauben sie wären was ganz besonderes.
Was denkst du was du bei der Jagdausübung bist? In höchst teutsch Kaiserlichem Auftrag unterwegs?
Ich hoffe dieser Satz war nicht so gemeint wie er geschrieben ist.

Grundsätzlich ist neben dem "Nachstellen" bereits das "Aufsuchen" des Wildes "Jagdausübung".

Ich habe gelernt das Aufsuchen das Wild das folgende bedeutet:
Das Aufsuchen von Wild umfasst alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Wild
zufangen oder zu erlegen.

Der "Zivilist" darf also Wild und andere Tiere beobachten ohne das man von "Aufsuchen" sprechen kann.

Außerdem sind Hochsitze im Außenbereich nur privilegiert, wenn sie einer notwendigen und außenbereichstypischen Zweckbestimmung dienen, z. B. der Jagd. Zudem sind weitere örtliche Regelungen, z. B. Naturparkverordnungen usw. zu beachten.
Kannst du für die Aussage eine Quelle beibringen?

Ich halte das Errichten von Hochsitzen zur Beobachtung von Vögeln, Wild oder anderen Tieren durch einen nicht Jagdausübungsberechtigten im Außenbereich für unzulässig.

Den Jagdbetrieb dürfte es ganz abgesehen davon auch durchaus stören, wenn eine solche Einrichtung regelmäßig zur Jagdzeit von einem Zivilisten genutzt würde. Ich wollte jedenfalls nicht, dass ein Grundstückseigentümer bei Mond zum "Beobachten" auf Sauen in meiner Jagd ansitzt.
Ich weiss aufjedenfall das solche Geschichten immer wieder gerne von Jägern erfunden werden um Leute fern zu halten. Da hat so mancher seine ganz eigene Vorstellung von "Recht".
Ich seh das jedoch etwas anders, die Landschaft ist für jeden da, nicht nur für den Jäger, er ist nicht der einzige der ein "Betretungsrecht" hat.

Prinzipiell spricht rein gar nichts dagegen das der Grundstücksbesitzer sich der Tierbeobachtung hingibt.

Wegen dem errichten eines Hochsitzes zu diesem Zwecke kann man sich streiten, entscheidend ist dann wohl auch das Bundeland.
In Niedersachsen steht z.B. in der Bauordnung das Hochsitze (ohne ein Wort bezüglich des Verwendugszweckes) bis 4qm Nutzfläche keiner Genehmigung bedürfen.
In Bayern schreibt man hingegen explizit "Jägerstände" in die Bauordnung.
Da ist es wohl gibts wohl sicher Diskussionsspielraum ob ein Jägerstand auch zur Tierbeobachtung eines Nichtjägers errichtet werden kann und damit die Bauart namensgebend war und nicht der Verwendungszweck.
 
A

anonym

Guest
H.Huckebein schrieb:
Rein interessehalber:


1. wie sieht denn da die Rechtsgrundlage aus? was soll da gegen eine nicht fest mit dem Grundstück verbundene Leiter sprechen?

2. In wiefern ist Beobachten von Wild an einer Vogelfütterung Nachstellen?
Merci für die Aufklärung.

Anne

Hallo Anne,

1. ist eine Sachverhaltsänderung, davon war im Eingangsposting nicht die Rede. Es verbietet sich aber allein schon wegen Punkt 2, von den baurechtlichen und jagdrechtlichen Vorschriften für Hochsitze und Leitern ganz zu schweigen, die immer nur den JAB privilegieren, keine gewöhnlichen Grundstückseigentümer oder sonstige Zivilisten ;-) (danke, special agent :) ).

2. Aufsuchen ist das Hingehen zu einer Stelle, an der man Wild anzutreffen glaubt, es ist schon Jagdhandlung und steht nur dem JAB zu. Nachstellen ist jede Art des Verfolgens von Wild, so die Rechtsprechung jedenfalls. In Bezug auf das unbefugte Aufsuchen besteht aber bereits schon Unterlassungsanspruch.


Wild(e)sau schrieb:
Ich habe gelernt das Aufsuchen das Wild das folgende bedeutet:
Das Aufsuchen von Wild umfasst alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Wild
zufangen oder zu erlegen.

Der "Zivilist" darf also Wild und andere Tiere beobachten ohne das man von "Aufsuchen" sprechen kann.

Falsch gelernt, der Rest stimmt auch nicht.


Nobel schrieb:
Wer bitte soll es mir verbieten auf meinem eigenen Grund und Boden eine Leiter oder einen Hochsitz(wir könnens auch Baumhaus für die Kinder oder Enkel nennen) aufzustellen.

In der Regel letztlich das Amtsgericht. Jagdausübung darf nur ein Berechtigter, segeln, vögeln, wandern und joggen grundsätzlich jeder.
 
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In Bezug auf das unbefugte Aufsuchen besteht aber bereits schon Unterlassungsanspruch.
Dafür hätte ich bitte gerne eine Quelle gesehen.
Das halte ich für grob falsch.
Das Aufsuchen ist ein Teil der Jagdausübung, dem Nichtjäger meiner Ansicht aber nicht verboten.
(Wenn ja wo steht das Verbot?)
Nur Verboten für den "Zivilisten" ist das Aufsuchen an

Ausnahme:
§ 19a Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen
Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu
stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.
Trifft hier wohl unstrittig nicht zu.

2. Aufsuchen ist das Hingehen zu einer Stelle, an der man Wild anzutreffen glaubt, es ist schon Jagdhandlung und steht nur dem JAB zu.
Bitte Quelle dafür.
Heintges unterstützt übrigens meine Ansicht, hab ich eben nachgesehen.

PS:
Das Bayerische Oberlandesgericht ist übrigens auch meiner Meinung.
BayOblG RdL 1983 S 37
 
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uns wurde im kurs zur jägerprüfung beigebracht dass das aufsuchen von wild nicht den tatbestand der wilderei erfüllt.

unter dem begriff jagdausübung versteht man: aufsuchen, nachstellen, erlegen und/oder fangen von wild.

wilderei: nachstellen,erlegen und/oder fangen von wild ohne die dazugehörige berechtigung.

auszug aus wiki:

Strafgesetzbuch
§ 292 StGB Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört.

kann mir nicht vorstellen dass das in irgendeiner weise strafbar sein soll wenn ich vögel oder wild beobachte........denn sonst würde ja jeder jagdinteressierte der mit mir mal auf den ansitz kommt sich automatisch der wilderei schuldig machen.
zum thema kanzel oder leiter: ich denk wenn man sich auf sein grundstück nen sitz gegen den baum stellt, wird sich da keiner dran stören und wenn doch, sein problem.......
ganz im gegenteil würde ich dem JAB sogar erlauben diese jagdliche einrichtung zu nutzen...... dient dem guten miteinander.
 
A

anonym

Guest
Wild(e)sau schrieb:
Das Aufsuchen ist ein Teil der Jagdausübung, dem Nichtjäger meiner Ansicht aber nicht verboten.

Mir wurscht, was Du für grob falsch hältst. Ich weiß ja wie üblich, wovon ich rede und bin da in meinen Disziplinen drin. Offenbar unterhalten wir uns deshalb nicht auf Augenhöhe. Jagdausübungsberechtigt ist nur einer, und das ist der Inhaber einer Eigenjagd oder die Jagdgenossenschaft, die das JAR regelm. an einen JAB verpachtet. Sonst ist niemand dazu befugt, es handelt sich um eine ausschließliche Befugnis, und deshalb steht dem JAB ein Unterlassungsanspruch zu, sofern das jemand anderer außer ihm oder den von ihm Beauftragten tut. Denn die Jagdausübung Dritter braucht er nicht zu dulden, auch wenn es noch keine Wilderei sein sollte. Und was ein OLG zu einem bestimmten, eng begrenzten SV sagt, interessiert hier nicht, das Urteil ist auf einen Einzelfall bezogen, wie immer und wie jedes Urteil.
Wer auf einem Sitz Wild beobachtet, der sucht nicht nur auf, der stellt auch nach.

Aber selbst wenn nicht, dann braucht sich der JAB das Aufsuchen schon nicht gefallen zu lassen. Und kann selbstverständlich eine Unterlassungsklage anstrengen, die sehr sicher Aussicht auf Erfolg haben wird.

Und Ansitzeinrichtung ist nicht, das sage ich noch einmal, und wenn das Grundstück dem Papst gehören sollte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil
Special Agent schrieb:
Grundsätzlich ist neben dem "Nachstellen" bereits das "Aufsuchen" des Wildes "Jagdausübung". .....
das heisst, der naturliebende Städter, der am Wochende im Wald unterwegs ist um sich zu erholen und dabei womöglich auch noch Wild zu sehen, eventuell auch zu fotografieren, betätigt sich schon als Wilderer, weil er dieses "aufsucht" :14:

Interessant zu lesen, was sich so unter der Mütze des deutschen Michels tut :25:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil @Bi&Be
Bi&Be schrieb:
Hallo liebe Foristi,
...
Der Besitzer einer Streuobstwiese sprach mich vor kurzem an...

.... Die Fläche gehört zur Staatsjagd....

WH Bi&Be
ich lese aus dem deutschen Ausland recht interessiert mit.

Wie kommt es denn bitte, dass privater Grund zu einer Staatsjagd gehört?
 

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