Petition gegen Verschärfung des Waffenrechts beim Bundestag

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Ja, lasst uns jubeln!
Ich juble nicht. Mir ist des schlichtweg egal mittlerweile. Nach zwei Jahren aktivem Kampf dagegen und das letzte Jahr zumindest Stichelei mit den Verbänden, weil ich nicht einseh, dass man am Ende, kurz vor knapp Mails an die Mitglieder schickt, schreibt mal bitte den Politikern, seh ich, das da absolut keine Einflussnahme möglich ist. Als „Geschenk“ für unseren Widerstand haben wir nun die Begrenzung der nicht voreintragpflichtigen Waffen bekommen, was ja so nicht im Entwurf vom Januar stand. Und schon gar nicht in der EU-Richtlinie.

Somit, für mich. Ich mach weiterhin was geht, was finanziell machbar ist. Ansonsten muss ich auch aufgeben. Im Rahmen. Das ich nix neues kaufen kann freut dann meine Frau um so mehr.
 

BAL

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Ja, lasst uns jubeln!
Immerhin ist endlich eine Deckelung der Waffenanzahl beim Erwerb auf gelbe WBK drin. Da raten wir jetzt mal wohin die Reise für Jäger geht.....

In meiner Glaskugel sehe ich eine Renaissance des Drillings. Kaliber 16/65 und 30-30 (wenn man die ganz heiß lädt ist sie so gerade eben hochwildtauglic). Dazu ein Zielvier.
Zack, schon gibt es kein Bedürfnis mehr für Waffen in leistungsfähigen Kalibern und hochvergrößernde Zielfernrohre.
 
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Hab eben mal gezählt, bin drüber...
Da zählen ja die Schwarzpulver Drehpistolen auch dazu. :sick:
Dann muss ich wohl doch noch schnell zuschlagen.
Mal sehen was mein SB sagt wenn ich alle Sportlangwaffen auf Grün rüber nehme?
 
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Dieser immense Zuwachs an Sicherheit macht dieses Land zu einem Land in dem wir gut und gerne Leben!

Auch wenn das irgendwie unsinnig ist.
In Schweden gibts 4 Waffen auf Jagdschein.
Um 6 zu bekommen ist eine sehr gute Begründung fällig.

In Norwegen sind es nach dem neuen Recht 8 Waffen statt 6, aber SLB (vorallem black guns) müssen verschrottet oder ins Ausland binnen 3 Jahren verkauft werden, ohne irgendwelche Entschädigung.

Nur mal so am Rande.
 
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Tja, mit dem schnell zuschlagen. Die .22er low wall hab ich im Frühjahr bestellt. Ist noch nicht da. Und das Angebot für eine .38-40 M73 lautete auhc auf 4 Monate Lieferzeit. Wird nicht klappen. Und die der Einsteller der .30-30 im Egun lässt nicht mit sich handeln, weil ich den aufgerufenen Preis für zu hoch halte....
Wird wohl nix mehr...
 
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Auch wenn das irgendwie unsinnig ist.
In Schweden gibts 4 Waffen auf Jagdschein.
Um 6 zu bekommen ist eine sehr gute Begründung fällig.

In Norwegen sind es nach dem neuen Recht 8 Waffen statt 6, aber SLB (vorallem black guns) müssen verschrottet oder ins Ausland binnen 3 Jahren verkauft werden, ohne irgendwelche Entschädigung.

Nur mal so am Rande.


Na ist doch erstrebenswert ... zieh sofort da hin !!!
 
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@cast, klar, sicher, gibt immer noch größere Extreme. Und hier sollte doch aber klar sein, das die Menge egal ist, oder? Auf die Kriminalstatistik keinen Einfluss hat. Und nur hoplophobe Wünsche nach so wenig Waffen wie möglich befriedigt, egal ob es einen Einfluss auf Straftaten hat oder nicht.

Aber gut, Lichtpunktscheisse reicht im Grunde auch im Schießsport.....:rolleyes:
 
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@cast, klar, sicher, gibt immer noch größere Extreme. Und hier sollte doch aber klar sein, das die Menge egal ist, oder? Auf die Kriminalstatistik keinen Einfluss hat. Und nur hoplophobe Wünsche nach so wenig Waffen wie möglich befriedigt, egal ob es einen Einfluss auf Straftaten hat oder nicht.
[...]

Eins ist aber auch klar.
Ein Jagdschein dient sicher nicht zum Waffen sammeln.
 
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Mal sehen was mein SB sagt wenn ich alle Sportlangwaffen auf Grün rüber nehme?
Ich musste eine umtragen weil SD dafür beantragt und das geht nur für Waffe auf grün, völlig problemlos. Dein Bedürfnis kann sich ja ändern, sehr vorbildlich wenn du ehemals sportlich genutzte Langwaffen jetzt jagdlich nutzt und das auch penibel in der WBK abgebildetet haben möchtest :LOL:
 
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Ja, sicher. Aber wie ich schon mal schrieb. Da im Schnitt jeder Waffenbesitzer 4-5 Waffen hat, theoretisch, ich schin 25 hab und ich genug kenne, muss die Zahl derjeniger mit nur 1 sehr groß sein. Und so Extremfälle mit 100+ ein zweistelligen Bereich. Und am Ende steht immer die ordnungsgemäße Verwahrung. In Zustimmung mit dem Ehepartner....
Die „Gefahren“ zu sehen, Waffen zu horten um Bürgerwehren zu bewaffnen, zeugt nicht von objektiven Sachverstand. Nur von der Angst, der unwissende, dumme Bürger könne sich gegen die Politik erheben.....
 
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Die „Gefahren“ zu sehen, Waffen zu horten um Bürgerwehren zu bewaffnen, zeugt nicht von objektiven Sachverstand. Nur von der Angst, der unwissende, dumme Bürger könne sich gegen die Politik erheben.....

Die ich kenne mit sehr vielen Waffen würden den Teufel tun das teure Zeug einer "Bürgerwehr" oder überhaupt jemand anderem zu überlassen...
 
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Insgesamt eine ziemlich unnütze Sache, aber was soll man schon erwarten. Immerhin, Schalldämpfer und Nachtsicht ist bald frei(er) verfügbar.

Bin jetzt etwas verwirrt, was die Sache mit den Magazinen betrifft, es bleibt bei max. 10 Schuss für Langwaffen und 20 für Kurzwaffen, aber nur Zentralfeuer? Aber wenn man so ein Magazin aktuell besitzt (egal, wann man es gekauft hat), muss man den Besitz nur anzeigen? Das mit dem 13.6.2017 fällt weg?

In Nummer
34 Buchstabe b erhält Abs. 17 folgende Fassung:
„(17) Hat jemand am [Datum Inkrafttreten des Gesetzes] ein bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 2Unterabschnitt 1 erlaubnispflichtiges Magazin oder Magazingehäuse nach Anlage 1Unterabschnitt 1 Nr. 4.4 besessen, so gilt ihm gegenüber die Erlaubnis zum weiteren Besitz als erteilt, wenn er den bisherigen Besitz bis zum [Datum einsetzen: Inkrafttreten der Novelle + 1 Jahr]bei der zuständigen Behörde anzeigt. §
46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet entsprechend Anwendung.“
 

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