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- 29 Mai 2010
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Neulich kam bei einem Sammelansitz eine provokante Frage auf, die nicht geklärt werden konnte. Natürlich ist und bleibt sie theoretischer Natur!
Ein Bock(fehl)abschuß im Januar gilt in BaWü als Ordnungswidrigkeit, die nicht zwingend anzeigepflichtig ist ... Wie sieht der Abschuß, rein rechtlich gesehen, ein paar Tage später, nämlich im Februar, aus? :32:
Viel Spaß beim Diskutieren :31:
Ein Bock(fehl)abschuß im Januar gilt in BaWü als Ordnungswidrigkeit, die nicht zwingend anzeigepflichtig ist ... Wie sieht der Abschuß, rein rechtlich gesehen, ein paar Tage später, nämlich im Februar, aus? :32:
Viel Spaß beim Diskutieren :31: