Rückbau von Wirtschaftswegen als Niederwildhege

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Heute hatte ich auch mal die Möglichkeit innerhalb eines Windparks die verschiedensten Wirtschaftswege anzusehen:

Leider geht der gewonnen Lebensraum verloren, wenn die Wege und Seitenstreifen ständig gemulcht werden. Heuschrecken gab es auf der Fläche leider auch keine. Vermutlich wird der Weg immer mitgespritzt.

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Zumindest ein kleiner Randstreifen konnte hier einseitig erhalten bleiben. Bei dem Wegematerial dürfte auch das Rebhuhn das ein oder andere Magensteinchen finden.

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Neu angelegter Schotterweg. Links sieht man einen attraktivern Seitenstreifen. Rechts dagegen wird bis unmittelbar an den Weg bewirtschaftet. Schön wäre es, wenn sich in den nächsten Jahren auf dem Weg Ruderalgesellschaften bilden würden.

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Mal was ganz anderes. Weg auf einer Deponie. Ich vermute, dass der Weg regelmässig mit Herbiziden behandelt wird. Viel interessanter dagegen die angrenzenden südexponierten Flächen. Sie werden regelmässig kurz gehalten. Die Flächen weisen bereits einige Magerheitszeiger auf. Durch die kurzgrasige Vegetation gibt es eine gewaltige Menge an Heuschrecken als Nahrungsgrundlage für Vögel und Reptilien. Mit jedem Schritt auf den "Rasenflächen" flüchten Dutzende von Heuschrecken.

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Auch ganz interessant. Randstreifen zwischen Landesstraße und neu angelegtem Wirtschaftsweg. Man sieht es leider auf dem Bild schlecht. In dem Boden/Weg befindet sich ein recht großer Anteil an Sandsteinen, eine Befestigung ist nicht zwingend notwendig.

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Eventuell sieht der Weg in ein paar Jahren so aus. Ungemähter Grasweg.

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Wirtschaftswege aus Betonplatten gibts hier noch recht zahlreich. Ist zwar kein nennenswerter Lebensraum, dafür ist der Seitenstreifen um so besser. Scheint schon einige Zeit nicht mehr gemulcht geworden zu sein, oder der Landwirt hat doch ein Herz für Sträucher (Schwarzer Holunder)

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A

anonym

Guest
Danke dir REDSTAG !

Gerade auf dem letzten Bild wird einem aber wieder klar, wieviel zusätzliche unversiegelte Fläche möglich wäre, wenn auf dem vollgeteerten Weg auch in dem Mitte zwischen den Fahrspuren Vegetation aufkommen würde .
 
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die besten Feldränder sind bei uns die wo der Landwirt dann und wann mal mit Herbizd über spritzt
ansonsten vergrast alles
 
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Hat jemand einmal eine Idee über die Kosten ?

Rückbau eines asphaltierten Feldweges zu einer Schotterpiste mit bewachsenem Mittelstreifen, Preis per 100m ?
 
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@waldbautz
ich denk es wird nicht billig werden. Hauptkostenträgen werden u.a. Asphalt entsorgung und Schottereinbau sein.
Schick mir mal genauere Daten (Schichtaufbau, Maße). Ich könnte dir eine kleine Kalkulation zur Übersicht machen. :20:
 
A

anonym

Guest
Wie von Michael Schwarz hier ebenfalls schon eingestellt, können die Grasbiotope am Feldwegrand und auf dem grünen Mittelstreifen im Weg aufgewertet werden, wenn sie mager (also nährstoffarm) gehalten werden.
Dafür wird die Vegetation "frühestens" Anfang bis Mitte August gemäht und das Schnittgut von der Fläche geräumt. Dann können die Wildkräuter und Wildblumen noch aussamen und auch die Hauptbrutzeit der Bodenbrüter ist vorbei.
Je nach PH-Wert und Bodenart stellt sich eine verschiedenartige aber auf jeden Fall artenreiche Kräuter-Gräser-und Wildblumengesellschaft ein und die Fläche ist lückig und gut besonnt. Darin kommen dann auch die verschiedensten Insektenarten vor.

Was früher die vielen Wanderschäfer, Landwirte mit ihrer Sense auch noch unter dem Weidezaun, die vielen Familien mit Kaninchen- und Milchziegenhaltung , welche in der Feldflur am Feldrand Grünzeug schnitten und der Landwirt mit weniger intensiver Düngung besorgten können wir dennoch heute neu schaffen und erhalten.

Hier mal ein paar Bilder von gestern dem 26.07.2012 als Beispiel von einem mageren mehrjährigen Straßensaum an einer Landstraße zwischen einem Radweg und der Landstraße. Hier wird nicht lediglich gemulcht und das Schnittgut liegengelassen. Sondern im Frühherbst wird gemäht und das Schnittgut abgeräumt.

Wenn auf der einsamen Landstraße gerade kein Auto vorbeirauschte, war ein zahlreiches Heuschreckenkonzert sogar auf dem Streifen zu hören. Und auch das menschliche Auge erfreut sich an der Blüten-und Kräuterpracht.

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A

anonym

Guest
....wer die oben gezeigten Magerfeldwegränder und Grenzstreifen neu schaffen will, der kann durchaus im Landhandel Samenmischungen für Magerwiesen kaufen und diese nach dem ausmagern der Fläche (der Schnittgutentfernung) ausbringen. Das empfehle ich dann, wenn es sich um eine ausgeräumte Agrarlandschaft handelt, wo aus der näheren Umgebung kein schneller Sameneintrag solcher Magerkräuter zu erwarten ist. Es braucht nur eine kleine Samenmenge hier und da mal ausgebracht werden, die Magerbiotope entwickeln sich dann selbst und die standortangepassten Wildblumen und Kräuter breiten sich selber aus. Weiteres Samenausbringen ist in den Folgejahren nicht mehr erforderlich. Die geringe Samenstartgabe beschleunigt das Ganze halt nur schon vom ersten Jahr an. Ansonsten sollten die einheimischen (autochthonen) Kräuter gefördert werden. Wie gesagt, die Magersäume entwickeln sich eigentlich von selbst.
Für die Landwirte:
Es handelt sich um Magerpflanzen wie bspw. Magerwiesenmargerite usw. die als Ackerunkraut nicht bedrohlich sind, da sie ja keine gedüngten Ackerflächen mögen.
 
A

anonym

Guest
Ich werde in diesem Jahr alte Erntewege etwas bearbeiten. Diese sind 4-5 m breit und grenzen meist an einen kleinen Graben daneben liegt nochmal 1-2 m brach. Die Weiden die auf diesen alten wegen stehen werden innerhalb der nächsten Jahre auf den Stock gesetzt und Stecklinge gesetzt sowie kleine Hecken angelegt.
Das ganze geschieht in Zusammenarbeit mit den imkern vor Ort. An den Kreuzungspunkten der Wege wird ein 10x15m großer Wildacker angelegt.
 
A

anonym

Guest
in diesem Treat hatte ich ja zum Winterausgang ein Foto eingestellt, welches einen überpflügten Ackerrand eines Maisackers zeigt.

Ich möchte euch im Folgenden ein paar kleine Impressionen der Insektenwelt an diesem überpflügten Maisackerstreifen zeigen:

1. Maisacker mit überpflügtem Ackerrand. Man sieht den Grenzstein deutlich.

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2. So sieht diese Ecke jetzt im August aus, Maisprärie auf beiden Wegseiten.

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3. Nochmal der überpflügte Grenzstein aus der Nähe jetzt im August. Der Ackerrandstreifen wäre also normal viel breiter auf der ganzen Länge.

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4. An einer Kamille decken rote Gartenameisen (Myrmica rubra) ihren Kohlenhydratbedarf aus Honigtau, indem sie eine Blattlauskolonie an deren Stängel melken. Das Bild stammt von der besagten Stelle in diesem Frühjahr. Neben der Schwarzen Wegameise (Lasius Niger) ist auch die in der Feldflur häufige Rote Gartenameise ein gutes Nährinsekt für Rebhuhn- und Fasanenküken, u.a. auch, weil sie wie die Wegameise weit aus der Erde ragende Erdnester anlegt, welche reichlich leicht zugängliche Ameisenpuppen liefern.

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5. Eine räuberisch lebende Wegwespe (Pompilidae) überfällt eine Blattlauskolonie an einer Kamille. Das Bild stammt ebenfalls von dem überpflügten Maisackerrand in diesem Frühjahr.

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6. Schwebfliege an Kamillenblüte jetzt im August. Ihre Larven leben räuberisch von Blattläusen an Pflanzen und werden von Fasanen-und Rebhuhnküken gefressen.

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7. eine weitere Schwebfliegenart auf einer Kamille am Ackerrand des Maisfeldes

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8. An einem Brennesselhorst fanden sich zahlreiche Raupen des schönen Schmetterlings "Kleiner Fuchs". Mögen sie wegen ihrer Behaarung auch nicht gerne von Rebhuhn- und Fasanenküken gefressen werden, so sind sie doch eine wertvolle Eiweißnahrung für räuberische Insekten wie Laufkäfer, Ameisen und Co., welche von den Küken gefressen werden.

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9. Am überpflügten Ackerrand fanden sich auch einige wenige wunderbar weit aus der Erde ragende Weg- und Gartenameisenhaufen, dank der längeren Grasstängel als Stütze. Auf dem Bild ist unter der Kamille ein Haufen der Schwarzen Wegameise zu erkennen.

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10. Hier ist der Haufen offen. Rebhühner können diese Erdhügel ganz leicht aufscharren und schon quellen den Küken massig Ameisenpuppen und Larven entgegen. Trifft ein Rebhuhngesperre auf so einen Haufen, werden auch große Gesperre mit vielen Küken erstmal ordentlich satt.


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Und die Moral von der Geschicht ?!:

Hätte der Landwirt den Grenzstreifen nicht illegal überpflügt, wären neben zusätzlicher Pflanzenäsung noch etliche Quadratmeter zusätzlicher Insektenlebensraum hinzugekommen, wovon die Vogelwelt in der Agrarlandschaft profitiert hätte.
 
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Ausgesprochen gut beschrieben und bebildert ! Herzlichen Dank ! :28:
 
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Lieber Perdixeinbürgerer!

hätten wird Dich als Landwirtschaftsminister würde das goldene Zeitalter des Niederwilds beginnen, ohne dass die landwirtschaftliche Produktion arg beschränkt würde - ganz großartig! Weiter so!

Nur eine Frage, die ich leider auch als Volljurist ncht beantworten kann: Ist das Überpflügen eigentlich eine Ordnungswidrigkeit??! Bzw, kann es sonst irgendwie sanktioniert werden. Falls ja, sollte man mal die Behörden dransetzen, die Bauern würden es dann schnell lernen.....
 
A

anonym

Guest
Hallo Lepusheger !

Danke , danke ! ;)


Nur eine Frage, die ich leider auch als Volljurist ncht beantworten kann: Ist das Überpflügen eigentlich eine Ordnungswidrigkeit??! Bzw, kann es sonst irgendwie sanktioniert werden. Falls ja, sollte man mal die Behörden dransetzen, die Bauern würden es dann schnell lernen.....

Also, das Überpflügen ist mit Sicherheit verboten !Wenn der Landwirt sogar mutwillig den Grenzstein verschiebt oder einfach umpflügt, um die Grenze nicht zu beachten und einem anderen einen Nachteil zufügen möchte (in dem Fall wohl eher einem privaten Nachbarlandwirt) , dann ist er auf jeden Fall strafrechtlich richtig dran, mit mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren nach§ 274 StGB (Strafgesetzbuch).Wenn der Landwirt die Grenze zum Nachbarlandwirt überpflügt, macht er sich zudem zivilrechtlich schadensersatzpflichtig bzw. zivilrechtlich ausgleichspflichtig nach Bereicherungsrecht.Ganz sicher ist auch das Überpflügen an öffentlichen Weggrundstücken nicht erlaubt. Mit Sicherheit findet sich eine Ordnungswidrigkeitsvorschrift oder Verbotsgesetz irgendwo.Das wird wohl länderspezifisch unterschiedlich geregelt sein. Schau mal in das Straßen-und Wegegesetz, u.U. auch in Naturschutzvorschriften deines Bundeslandes. Solltest du keine direkte Ordnungswidrigkeitsvorschrift mit Bußgeldsanktion oder Verbotsnorm mit ordnungsbehördlichen Eingriffsmöglichkeiten finden, dann kann man unter Umständen auch in deinem Bundesland über den Weg der unselbstständigen Verfügung gehen ?! D.h. du nimmst eine Spezialnorm, wo es verboten ist , und gehst ordnungsbehördlich mit Hilfe einer Generalklausel aus dem allgemeinen Ordnungsbehördengesetz vor, dann können Beseitigungen verlangt werden und bei Nichtbefolgen des Landwirts ein saftiges Zwangsgeld angedroht werden. Z.B. in NRW nimmt man eine evtl. Verbotsnorm aus dem Straßen-und Wegegesetz zusammen mit § 14 OBG. NRW. Als Jurist weißt du ja, was ich meine.Ich selber würde mich an meinen Kreis-oder die Gemeinde wenden und mal nachfragen (Bauamt, Umweltamt usw. ). Die müssten es ja wissen, bevor ich selber lange rumsuche.Wenn du natürlich selber Pächter im Revier bist und den Landwirt anschwärzt, dann kannst du deine Niederwildjagd vergessen. Dann wirst du keine Freude mehr daran haben. Das klang hier ja auch schon im Forum an. Das müssen schon andere machen.Ich unterstelle mal, dass nicht wenige Landwirte ihre Grenze zu öffentlichen Flächen hin überschreiten; ein nicht unerheblicher Anteil davon sicher auch wohl wissend. Würde man allein diese Fläche aus der Versenkung holen, dann kämen etliche ha zusammen. Und dann wundert man sich, warum die Feldlerche abnimmt und keine Nahrung findet und es werden öffentliche Gelder an Landwirte bezahlt, damit sie ein paar Qm locker machen ?!
 
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Lt. Hespeler (Handbuch Reviergestaltung, S. 56) ist das Beseitigen von Grenzsteinen eine Strafttat, § 274 StGB, Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung.
 
A

anonym

Guest
Hallo Lepusheger !

Hab da evtl. was gefunden.
Für das Bundesland NRW gibt es eine Ordnungswidrigkeitenvorschrift, sofern der Landwirt öffentliche Wegränder überpflügt.
In NRW könnte man schonmal den § 59 Abs. 1 Nr. 1 StrWG NRW heranziehen.
Denn der Landwirt nutzt den öffentlichen Wegrand auf jeden Fall über den Gemeingebrauch hinaus. Darauf kann ein Bußgeld bis 1000 EUR verhängt werden.
Lustiger wird es, wenn die Behörde ordnungsrechtlich über § 22 StrWG NRW die unerlaubte Benutzung des Landwirts auf dessen Kosten beseitigen lässt und die Kosten dafür etwas saftiger als das Bußgeld ausfallen.
Es gibt sicher noch viele andere Normen. Wenn keine Weggrenze sondern ein sonstiges öffentliches Grundstück überpflügt wird, greift das StrW NRW nicht, da muss man anderes heranziehen.
 

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