[Niedersachsen] Schießnachweis, Verstoß

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Moin Gemeinde,

Anfrage Strafbewehrung, wenn jemand ohne gültigen Schießnachweis an einer Drück-(Kugel) oder Treibjagd (Schrot) teilnimmt ?

Habe dazu nicht gefunden. Angeblich kann der Jagdherr die Nachweise kontrollieren, muß es aber nicht. Das hieße, der Jagdherr/Pächter haftet dafür nicht.
Also Selbstverantwortung des Schützen.
Trotzdem stellt sich die Frage der Strafbewehrung, eben für den Schützen.
 
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§ 41 Abs. 1 Nr. 17 Niedersächsisches Jagdgesetz:
an einer Gesellschaftsjagd im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 teilnimmt, ohne über einen Schießübungsnachweis im Sinne des § 24 Abs. 5 zu verfügen

Absatz 2:
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden

Laut dem Mitbewerber des Hausherrn könnte 2024 wohl eine Verordnung erlassen werden, die das ganze präzisieren soll.
 
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FTB

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§ 41 Abs. 1 Nr. 17 Niedersächsisches Jagdgesetz:


Absatz 2:


Laut dem Mitbewerber des Hausherrn könnte 2024 wohl eine Verordnung erlassen werden, die das ganze präzisieren soll.
Genau, so soll es passieren. Zur Frage, ob der Schießnachweis kontrolliert werden muss: im letzten Jahr gab es ein Rundschreiben vom Landwirtschaftsministerium, in dem geschrieben stand, dass der Schießnachweis dem Jagdleiter auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Das wurde bei uns in der Gegend so interpretiert, dass es im Prinzip Eigenverantwortung des Teilnehmers ist.
 
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Uns wurde das vom Hegeringsleiter so erläutert. Der Schießnachweis ist ab drei zusammenwirkenden Jägern verpflichtet, dass kann auch schon eine Hundeprüfung sein.

Für das Vorhalten des Nachweises ist der Jäger verantwortlich. Der Jagdleiter kann diesen zusammen mit dem Jagdschein (den er kontrollieren muss) in Augenschein nehmen, muss dies aber nicht.

Der Rat war diesbezüglich bei der Ansprache darauf hinzuweisen das ein Nachweis zur Teilnahme erfoderlich ist und das im Fall von Treibjagden man sich an die REACH-Verordnung (Bleiverbot an Gewässern) zu halten hat.

Soweit mit bekannt gibt es noch keine wirkliche Verordnung bzgl. der Nichtbeachtung, es ist aber in jedem Fall ein Verstoß gegen das Jagdgesetz.
Es könnte also unter Umständen zum Verlust des Jagdscheines führen.
 
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Und schwupp ist da eine ausformulierte Rechtsgrundlage da zwecks jährlich neu zu erfüllenden verpflichtenden Schiessnachweisen analog die der Sportschützen.

Das schaut aus wie eine rechtliche Salamitaktik.

Wie wird das in §§ rechtlich begründet?
 
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Wir müssen ja nicht an diesem dämlichen Drückjagden Teilnehmen…. So ein Nachweis nützt gar nix, auch ein Schießkino Besuch nix…. Selbst vor ner Woche gesehen, die Herren waren zwei Wochen vorher im Kino, haben an der perfekt abwechselnden Sau, selbst auf 5m vorbei gedonnert… mit 5 Schuss, also was lernen wir daraus!? So ein Nachweis hilft auch nicht beim Treffen…
 
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Musst ja nix treffen um zu bestehen, geht auch alles ohne. 🤷‍♂️

Ändert aber nix daran, dass man nun mal einen Nachweis braucht um in NDS an Gesellschaftsjagden teilzunehmen, da hilft es nichts über Sinn oder Unsinn zu philosophieren

Wer nicht mitmacht braucht natürlich auch (noch?) keinen Nachweis
 

FTB

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Uns wurde das vom Hegeringsleiter so erläutert. Der Schießnachweis ist ab drei zusammenwirkenden Jägern verpflichtet, dass kann auch schon eine Hundeprüfung sein.

Für das Vorhalten des Nachweises ist der Jäger verantwortlich. Der Jagdleiter kann diesen zusammen mit dem Jagdschein (den er kontrollieren muss) in Augenschein nehmen, muss dies aber nicht.

Der Rat war diesbezüglich bei der Ansprache darauf hinzuweisen das ein Nachweis zur Teilnahme erfoderlich ist und das im Fall von Treibjagden man sich an die REACH-Verordnung (Bleiverbot an Gewässern) zu halten hat.

Soweit mit bekannt gibt es noch keine wirkliche Verordnung bzgl. der Nichtbeachtung, es ist aber in jedem Fall ein Verstoß gegen das Jagdgesetz.
Es könnte also unter Umständen zum Verlust des Jagdscheines führen.
Fast, nach Gesetzeslage sind es "mehr als drei", also ab vier Teilnehmern. Steht bei 22 (1) NJagdG.
Die Verordnung ist in Arbeit. Dazu gab es Meldungen, als vor ein paar Wochen die Einführung von Schonzeiten auf Nutria diskutiert worden ist. In den Mitteilungen vom Landwirtschaftsministerium war zu lesen, dass von den Verbänden große Kritik an den Plänen bezüglich Nutria geäußert wurde, aber große Zustimmung zu den Schießnachweisen herschte.
Über die Aussage war ich ziemlich enttäuscht, wenn es denn so stimmt.
 

Fex

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In meiner Region wird bei den Drückjagden sowohl Jagdschein wie auch Schiessnachweis kontrolliert. Wer eines von beiden nicht vorweisen kann, nimmt nicht teil. Man darf ja nicht vergessen, dass der Jagdleiter in der Verantwortung steht, wenn etwas passiert (und das muss nichts mit JS und SN zu tun haben).
 
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Wird bei uns ganz durchwachsen gemacht, mal mit, mal ohne Schießnachweis. Ich sehe aber hier im bösesten Fall der Fälle auch eine Möglichkeit für die Obrigkeit, dem Organisator bei unterlassener Prüfung des Schießfertigkeitsnachweises einen Strick zu drehen.

@Benji.308 Ist bei euch wirklich bei allem Zusammenwirken erforderlich? Im Saarland nur bei Bewegungsjagden auf Schalenwild mit mehr als 4 Schützen. Laut Niedersächsischem Jagdgesetz auch nur bei Gesellschaftsjagden. Hier impliziert mE das Wort schon dass die Jagd (ANEF) ausgeübt werden muss um diesen Passus anzuwenden.
 
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Hierzu gibt es Mehreres zu sagen: zuvörderst, daß der Schießnachweis im ersten Schritt harmlos erscheinen mag, aber wir wissen ja alle, daß es nur ein Hebel ist, um demnächst die Hürden zu erhöhen, um noch mehr Jäger auszuschließen.

Wer das gut findet, kann demnächst auch freiwillig seinen Schein abgeben.
 
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Wird bei uns ganz durchwachsen gemacht, mal mit, mal ohne Schießnachweis. Ich sehe aber hier im bösesten Fall der Fälle auch eine Möglichkeit für die Obrigkeit, dem Organisator bei unterlassener Prüfung des Schießfertigkeitsnachweises einen Strick zu drehen.

Jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich, da nützt auch der Schießnachweis nix. Oder bin ich dann raus aus der Haftung, weil ich einen Schießnachweis habe!? Ergo, völlig überflüssig das Ding.

Das einzige was hilft ist.... Onkel Heinz nicht mehr einzuladen, weil er immer vorbei schießt oder Herrn Übereifrig, nicht mehr einzuladen, weil er 5 Nachsuchen fabriziert hat.
 
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Jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich, da nützt auch der Schießnachweis nix. Oder bin ich dann raus aus der Haftung, weil ich einen Schießnachweis habe!? Ergo, völlig überflüssig das Ding.

Das einzige was hilft ist.... Onkel Heinz nicht mehr einzuladen, weil er immer vorbei schießt oder Herrn Übereifrig, nicht mehr einzuladen, weil er 5 Nachsuchen fabriziert hat.
Dieser Meinung bin ich in der Praxis auch. Ich sprach aber in meinem Beitrag von Theorie und was auf eine vernachlässigte Prüfung folgen kann.
 
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Wird bei uns ganz durchwachsen gemacht, mal mit, mal ohne Schießnachweis. Ich sehe aber hier im bösesten Fall der Fälle auch eine Möglichkeit für die Obrigkeit, dem Organisator bei unterlassener Prüfung des Schießfertigkeitsnachweises einen Strick zu drehen.
Die Kontrollen von JS und SN gewinnen erst an Relevanz, wenn z.B. ein Unfall passiert. Deshalb würde ich das nicht auf die leichte Schulter nehmen, somal der ergebnisorientierte Schießnachweis bei uns im Saarland im Jagdgesetz verankert ist. Im Unglücksfall, wie auch immer geartet, steht die Jagdleitung, wie @Fex schon geschrieben hat, direkt mit in der Verantwortung. Darüber sollte man sich im Klaren sein.
 
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Ich treffe mich Anfang Januar mit Freunden zur Jagd im Staatsforst im Schwarzwald (ist natürlich nicht Niedersachsen), jeder Teilnehmer muss bereits jetzt im Vorfeld zur Prüfung eine Haftungsversichts- und Freistellungserklärung gegenüber Forst BW und dem Land BW, eine Kopie des gültigen Jagdscheins (wird vor Ort aktuell noch einmal überprüft) und einen aktuellen Schießnachweis zusenden.
Sonst braucht man gar nicht anzureisen...
 

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