- Registriert
- 30 Dez 2004
- Beiträge
- 299
Hallo,
könnt Ihr mir mal Eure Meinung zu folgendem Sachstand sagen:
Ich besitze seit 1997 einen B-Schrank - Gewicht mehr als 200 kg - mit separatem Innenfach sowie seit 2009 einen zusätzlichen A-Schrank mit separatem A-Innenfach, in beiden bewahre ich 12 Langwaffen auf, Kurzwaffen habe ich keine. Ich habe verstanden, dass ich Waffen und Munition getrennt aufbewahren muss, da der Gesetzgeber in diesem Fall ausreichende Sicherheit nur dann sieht, wenn 2 x eingebrochen wird, bevor die Waffe schussfertig ist. Dies habe ich immer so gelöst, dass ich Waffen und Munition getrennt voneinander aufbewahrt habe, den A-Schrankschluessel in das Innenfach des B-Waffenschrankes gelegt habe und den B-Schluessel immer dabei hatte. Den Zweitschluessel habe ich uebrigens tatsächlich in einem persönlichen Bankschliessfach.
Nachdem jetzt die Regelungen zur Schluesselaufbewahrung mehr oder minder kommuniziert wurden und mir der Kerkermeisterschluesselbund auf den Keks ging, habe ich mir einen B-Wuerfel mit elektronischem Zahlenschloss gekauft, diesen von einem Schlosser auf den B-Schrank schrauben lassen. Damit erfuelle ich die Regelung, dass der Schluesselsafe die gleiche Norm erfuellen sollte, wie der stärkste Waffenschrank. In diesem B-Wuerfel bewahre ich jetzt die Schluessel beider Schränke auf, was mir vieles erleichtert hat
Fuer die Schlaumeier, die mir jezt vorschlagen, dass es billiger gewesen waere, einen 0-Schrank mit Elektronikschloss zu kaufen nur folgendes: Die alten Schränke sind wunderbar eingebaut, ein neuer grosser Schrank liesse sich nur schwierig in meinem Jagdzimmer aufstellen.
Jetzt denke ich aber folgendes: Der juristische Einbrecher braucht jetzt nur noch einen Einbruchsvorgang, um an Waffe und Munition heranzukommen, da er, wenn er den B-Wuerfel aufgebrochen hat, die Schluessel fuer alle Schraenke samt Innenfächern hat.
Bin ich jetzt gesetzes- bzw. verordnungskonform oder nicht :14:
könnt Ihr mir mal Eure Meinung zu folgendem Sachstand sagen:
Ich besitze seit 1997 einen B-Schrank - Gewicht mehr als 200 kg - mit separatem Innenfach sowie seit 2009 einen zusätzlichen A-Schrank mit separatem A-Innenfach, in beiden bewahre ich 12 Langwaffen auf, Kurzwaffen habe ich keine. Ich habe verstanden, dass ich Waffen und Munition getrennt aufbewahren muss, da der Gesetzgeber in diesem Fall ausreichende Sicherheit nur dann sieht, wenn 2 x eingebrochen wird, bevor die Waffe schussfertig ist. Dies habe ich immer so gelöst, dass ich Waffen und Munition getrennt voneinander aufbewahrt habe, den A-Schrankschluessel in das Innenfach des B-Waffenschrankes gelegt habe und den B-Schluessel immer dabei hatte. Den Zweitschluessel habe ich uebrigens tatsächlich in einem persönlichen Bankschliessfach.
Nachdem jetzt die Regelungen zur Schluesselaufbewahrung mehr oder minder kommuniziert wurden und mir der Kerkermeisterschluesselbund auf den Keks ging, habe ich mir einen B-Wuerfel mit elektronischem Zahlenschloss gekauft, diesen von einem Schlosser auf den B-Schrank schrauben lassen. Damit erfuelle ich die Regelung, dass der Schluesselsafe die gleiche Norm erfuellen sollte, wie der stärkste Waffenschrank. In diesem B-Wuerfel bewahre ich jetzt die Schluessel beider Schränke auf, was mir vieles erleichtert hat
Fuer die Schlaumeier, die mir jezt vorschlagen, dass es billiger gewesen waere, einen 0-Schrank mit Elektronikschloss zu kaufen nur folgendes: Die alten Schränke sind wunderbar eingebaut, ein neuer grosser Schrank liesse sich nur schwierig in meinem Jagdzimmer aufstellen.
Jetzt denke ich aber folgendes: Der juristische Einbrecher braucht jetzt nur noch einen Einbruchsvorgang, um an Waffe und Munition heranzukommen, da er, wenn er den B-Wuerfel aufgebrochen hat, die Schluessel fuer alle Schraenke samt Innenfächern hat.
Bin ich jetzt gesetzes- bzw. verordnungskonform oder nicht :14: