[Baden-Württemberg] schriftlicher Entzug eines Jagderlaubnisscheins bzw. Unentgeltlicher Begehungsschein in Ba-Wü

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26 Aug 2008
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Auch im Mietrecht geht es um die Nutzung einer Sache on einer bestimmten Zeit zu einem festgelgten Preis. Wenn das nicht ausdrücklich anders im Vertrag steht, muss zB eine Kündigung von allen Vermietern gegenüber allen Mietern erklärt werden, also bei Geschwistern auf beiden Seiten beide Vermieter gegenüber beiden Mietern. Sonst ist die Kündigungserklärung nicht wirksam. Und da der Widerruf des JES hier ebenso rechtsverändernde Wirkung haben soll, gehe ich davon aus, dass auch hier alle Pächter widerrufen müssen, um den Widerruf wirksam zu machen.
 
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