Das siehst Du definitiv falsch.Wenn ich keinen gültigen Jagdschein habe, dann habe ich kein Recht auf den Besitz von Waffen und somit Munition, oder? Dann ist im Fall der Fälle auch alles abzugeben.
Das siehst Du definitiv falsch.Wenn ich keinen gültigen Jagdschein habe, dann habe ich kein Recht auf den Besitz von Waffen und somit Munition, oder? Dann ist im Fall der Fälle auch alles abzugeben.
Nein, da gibt es schon gewisse Konstellationen. Ich musste zB gegen Ende des Jagdjahres operiert werden und anschließend direkt auf Reha, und konnte den JS nicht im Januar verlängern, weil die Abfragen noch nicht alle durch waren. Letzten Endes hat es zwar noch vorher geklappt und war genau geplant, aber ungeplant wäre das leicht so eine Situation gewesen.Wenn ich keinen gültigen Jagdschein habe, dann habe ich kein Recht auf den Besitz von Waffen und somit Munition, oder? Dann ist im Fall der Fälle auch alles abzugeben.
Und wenn der JS wirklich verfallen ist, muss erst mal zum Überlassen an Berechtigte aufgefordert werden. Da hat man im Normalfall auch 4 Wochen zeit
Wurde abgelehnt, schriftliche Begründung:
"Die Berechtigung zum Erwerb/Besitz von Langwaffenmunition wird bei Jägern nicht in die WBK eingetragen."
Bayern/Schwaben:.... wurde abgelehnt, schriftliche Begründung:
"Die Berechtigung zum Erwerb/Besitz von Langwaffenmunition wird bei Jägern nicht in die WBK eingetragen."
Was ja jetzt auch keine Begründung sondern nur eine Wiederholung des Entscheids ist…
Bayern/Schwaben:
Kenne ich sehr vergleichbar
Es wurde mir geschrieben, dass es keine weitere Erläuterung gibt.
Ok. Was sehe ich daran definitiv falsch?Das siehst Du definitiv falsch.
Warum auch. Du darfst als Jäger jegliche Langwaffenmun auf Jagdschein erwerben. Und der Eintrag hätte, zumindest bei uns, auch gekostet. Somit hat die Behörde dir sogar Geld gespart.Ich habe meine erste WBK im April gezogen und darum gebeten, dass der Munitionserwerb für Büchse und Flinte dort vermerkt wird.
Wurde abgelehnt, schriftliche Begründung:
"Die Berechtigung zum Erwerb/Besitz von Langwaffenmunition wird bei Jägern nicht in die WBK eingetragen."
P.S. Niedersachsen
Warum auch. Du darfst als Jäger jegliche Langwaffenmun auf Jagdschein erwerben.