Stempel Munitionserwerb in WBK für Langwaffen - Sinn und Zweck unklar

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Es kann zig Gründe geben, warum man den Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert. Unsere Behörde verlängert z.B. nicht vor Mitte Februar und bestand zumindest bis Corona auf persönlichem Erscheinen. Beim letzten mal ging es dann doch per Post, mal schauen wie es im nächsten Jahr ist.

Man hat hier also rund 6 Wochen, bei längerer Krankheit oder z.B. berufsbedingtem Auslandsaufenthalt kann das schnell knapp werden, ganz ohne das man es vergisst. Ich habe allerdings noch nie gehört, dass das zu einem Problem wurde, außer vielleicht als Pächter. Meinen Vater muss ich also bei bedarf erinnern ;)

Bei uns will die Behörde den Munitionserwerb auch nicht stempeln. Anstatt zu klagen haben wir einfach drauf geachtet, dass die Scheine von meiner Frau und mit nicht im gleichen Jahr ablaufen, im Fall der Fälle ist die Munition schnell übergeben.

Das das alles nicht wirklich sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt, aber wir reden ja übers Waffenrecht…
 
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Wenn ich keinen gültigen Jagdschein habe, dann habe ich kein Recht auf den Besitz von Waffen und somit Munition, oder? Dann ist im Fall der Fälle auch alles abzugeben.
Nein, da gibt es schon gewisse Konstellationen. Ich musste zB gegen Ende des Jagdjahres operiert werden und anschließend direkt auf Reha, und konnte den JS nicht im Januar verlängern, weil die Abfragen noch nicht alle durch waren. Letzten Endes hat es zwar noch vorher geklappt und war genau geplant, aber ungeplant wäre das leicht so eine Situation gewesen.
 

Wheelgunner_45ACP

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Und wenn der JS wirklich verfallen ist, muss erst mal zum Überlassen an Berechtigte aufgefordert werden. Da hat man im Normalfall auch 4 Wochen zeit
 
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Und wenn der JS wirklich verfallen ist, muss erst mal zum Überlassen an Berechtigte aufgefordert werden. Da hat man im Normalfall auch 4 Wochen zeit

Ein Freund meines Vaters hat vor einigen Jahren den Jagdschein aus Alters/Gesundheitsgünden nicht mehr verlängert, wäre objektiv wohl auch nicht mehr gegangen. Die Aufforderung die Waffen abzugeben kam dann 2 oder 3 Jahre später.
 
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Ich habe meine erste WBK im April gezogen und darum gebeten, dass der Munitionserwerb für Büchse und Flinte dort vermerkt wird.

Wurde abgelehnt, schriftliche Begründung:
"Die Berechtigung zum Erwerb/Besitz von Langwaffenmunition wird bei Jägern nicht in die WBK eingetragen."

P.S. Niedersachsen
 
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Was ja jetzt auch keine Begründung sondern nur eine Wiederholung des Entscheids ist…

Bayern/Schwaben:
Kenne ich sehr vergleichbar ;)

Ich hatte noch darauf geantwortet und um eine Präzisierung gebeten. Habe dabei auch klar gemacht, dass ich das nur Anfrage für den Ernstfall, wenn man mal vergisst, den Jagdschein rechtzeitig zu verlängern.

Es wurde mir geschrieben, dass es keine weitere Erläuterung gibt.
 
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Es wurde mir geschrieben, dass es keine weitere Erläuterung gibt.

Also kurz zusammengefasst, es ist so weil es so ist.

Da kann man als Bürger gegenüber der Verwaltung schon schlechte Laune bekommen… Aber nein, klagen würde ich deswegen auch nicht. Kann man vielleicht als Fehler ansehen, aber meine Zeit ist mir halt auch etwas wert,
 
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Wenn ich das hier so lese, dann bin ich echt froh um mein Landratsamt!
Die Leute die dort sitzen, haben offensichtlich noch Bürgernähe und Sachverstand.

Ich schimpfe ja gerne über den Staat und seine Behörden - aber man muss auch mal loben können!
 
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Ich habe meine erste WBK im April gezogen und darum gebeten, dass der Munitionserwerb für Büchse und Flinte dort vermerkt wird.

Wurde abgelehnt, schriftliche Begründung:
"Die Berechtigung zum Erwerb/Besitz von Langwaffenmunition wird bei Jägern nicht in die WBK eingetragen."

P.S. Niedersachsen
Warum auch. Du darfst als Jäger jegliche Langwaffenmun auf Jagdschein erwerben. Und der Eintrag hätte, zumindest bei uns, auch gekostet. Somit hat die Behörde dir sogar Geld gespart.
 
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Warum auch. Du darfst als Jäger jegliche Langwaffenmun auf Jagdschein erwerben.

Der Grund wurde hier doch nun wirklich oft genug durchgekaut. Und das kann einem dann durchaus auch ein paar Euro wert sein.

Davon abgesehen ist es sicher nicht Aufgabe der Behörde zu entscheiden wofür der „Kunde“ Geld ausgibt oder nicht.
 
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Man lese §10.14.2.3 in der Allg. Verwaltungsvorschrift zum WaffG.
Die Behörde wird faktisch angewiesen, bei Inhabern eines gültigen Jagdscheines keine Munitionseintragung für Langwaffenmunition vor zu nehmen.
Wenn es die eine Behörde macht, gut. Wenn es die andere Behörde nicht macht, nicht aufregen, da auch gut.
 

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