Unbekannter schlägt Jägerin zu Boden

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16 Nov 2015
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Möglich.
Ich komme aus einer Branche in der Zutrittsrecht juristisch etliche Male durchgesetzt werden mußte.
Sei es das Zutrittsrecht für eine Wohnung durch den Vermieter, zulassen von Legionellenprüfungen,ablesen vom WMZ, Lüftungsüberprüfung, Wasserzählerwechsel, Sanierungsmaßnahen,Rauchmelderüberprüfungen, Heizungsabnahmen und,und und...
Mein lieber Knalltrauma, du machst es mit jedem Post nur schlimmer. Ich bitte dich ausdrücklich, doch vielleicht erstmal die Grundzüge des Verfassungsrechtes zu ergründen. Grundrechte sind Schutzrechte des Einzelnen gegen den Staat. Ich verweise hier nur ganz kurz auf Art. 1 Abs. 3 GG. Also bitte...deine Branche hat nichts, aber wirklich gar nichts mit Verfassungsrecht zu tun. Das Zutrittsrecht eines Vermieters ist BGB und niemalsnienicht eine Grundrechtsverletzung nach 13 GG...falscher Adressat. Und wenn man so absolut gar keine Ahnung hat, darf man sich auch mal zurücknehmen.
Und das war's dann jetzt auch meinerseits zum Thema. Ich bitte um Nachsicht bezüglich OT...
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Ich verweise hier nur ganz kurz auf Art. 1 Abs. 3 GG. Also bitte...deine Branche hat nichts, aber wirklich gar nichts mit Verfassungsrecht zu tun. Das Zutrittsrecht eines Vermieters ist BGB und niemalsnienicht eine Grundrechtsverletzung nach 13 GG...falscher Adressat.

Die Beispiele aus dem Vermietrecht habe ich aufgeführt da auch da sehr viele sich auf Art.13 GG berufen und sich genau wie hier sicher sind das Grundrechte verletzt werden.

Genau deshalb schrieb ich:

Nun ist eine staatliche Kontrolle etwas anderes.

Es gibt im Netz Urteile die bestätigen das §36 Abs.3 Satz 2 WaffG eben nicht gegen
Art. 13 Abs 2 verstößt weil genau der entscheidene Durchsuchungscharakter fehlt.

Wer sich sicher ist das dem nicht so ist, verweigert einfach den Zutritt mit Hinweis auf Art.13 GG und bestreitet den Rechtsweg.

Das Urteil kann er ja dann hier verlinken.
 
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