Er hat aber förmlich darum gebettelt.Menno.
Musst du ihn gleich in der ersten Runde K.O. hauen?
Spielverderber ...
Er hat aber förmlich darum gebettelt.Menno.
Musst du ihn gleich in der ersten Runde K.O. hauen?
Spielverderber ...
Mein lieber Knalltrauma, du machst es mit jedem Post nur schlimmer. Ich bitte dich ausdrücklich, doch vielleicht erstmal die Grundzüge des Verfassungsrechtes zu ergründen. Grundrechte sind Schutzrechte des Einzelnen gegen den Staat. Ich verweise hier nur ganz kurz auf Art. 1 Abs. 3 GG. Also bitte...deine Branche hat nichts, aber wirklich gar nichts mit Verfassungsrecht zu tun. Das Zutrittsrecht eines Vermieters ist BGB und niemalsnienicht eine Grundrechtsverletzung nach 13 GG...falscher Adressat. Und wenn man so absolut gar keine Ahnung hat, darf man sich auch mal zurücknehmen.Möglich.
Ich komme aus einer Branche in der Zutrittsrecht juristisch etliche Male durchgesetzt werden mußte.
Sei es das Zutrittsrecht für eine Wohnung durch den Vermieter, zulassen von Legionellenprüfungen,ablesen vom WMZ, Lüftungsüberprüfung, Wasserzählerwechsel, Sanierungsmaßnahen,Rauchmelderüberprüfungen, Heizungsabnahmen und,und und...
Ich verweise hier nur ganz kurz auf Art. 1 Abs. 3 GG. Also bitte...deine Branche hat nichts, aber wirklich gar nichts mit Verfassungsrecht zu tun. Das Zutrittsrecht eines Vermieters ist BGB und niemalsnienicht eine Grundrechtsverletzung nach 13 GG...falscher Adressat.
Nun ist eine staatliche Kontrolle etwas anderes.