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Dann darfst du aber in Summe max 2 KW haben und nicht jeder 2.Du meinst den vorübergehenden Erwerb auch Waffenleihe genannt nach Par. 12 WaffG. Wie schon einige geschrieben haben könnt ihr euch das Formular sparen wenn ihr den anderen als Berechtigten in die WBK eintragen lasst.