Verankerungspflicht Waffenschrank

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Wie wärs, wir machen ein Crowdfunding und sammeln. Wenn die 140Tacken auf meinem Konto liegen kaufe ich die Norm und lasse alle hier mal durchs Schlüsselloch drauf gucken...
 
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Ihr glaubt nicht, wie schnell ein Tresor mit 600kg leer zu bewegen ist. Braucht nur Kuhfuß, a paar größere Holzkeile und eine Ameise.

Musste vor einigen Jahren einen Datentresor mit dem Gewicht aus dem damaligen Serverraum raus bringen lassen. Nach 15 Minuten war der am neuen Platz. Da alles Ebenerdig war hätte man den in der Zeit leicht auch auf einen LKW mit Hebebühne verladen können. Und öffnen dann wo anders.

Das ist nicht damit zu vergleichen, wenn wir Laien unsern 140kg- Waffentresor mühsam in den Keller schleppen und vielleicht nur eine normale Sackkarre als Hilfsmittel haben.
Ja und die Ameise tragen die 4 Einbrecher natürlich hoch ins Haus durch die Haustür.
Oder bohren sie ein Loch ins Dach und kommen mit dem Heli? 😂
 
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Eine Norm in der ein Tresor verankert sein muss damit man Waffen darin aufbewahren darf gibt es nicht. Die Norm gilt für versicherbare Wertgegenstände im Tresor. UND DAS WAR SCHON IMMER SO.

Ein Waffentresor muss bauartbedingt der EN-1143 entsprechen, das hat nix mit einer Bedienungsanleitung zu tun.
Niemand die Seite von Hartmann Tresore gelesen?
Da steht explizit, daß es für Waffentresore nicht vorgeschrieben ist, es aber empfohlen wird....
 

Wheelgunner_45ACP

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Eine Norm in der ein Tresor verankert sein muss damit man Waffen darin aufbewahren darf gibt es nicht. Die Norm gilt für versicherbare Wertgegenstände im Tresor. UND DAS WAR SCHON IMMER SO.

Ein Waffentresor muss bauartbedingt der EN-1143 entsprechen, das hat nix mit einer Bedienungsanleitung zu tun.
Niemand die Seite von Hartmann Tresore gelesen?
Da steht explizit, daß es für Waffentresore nicht vorgeschrieben ist, es aber empfohlen wird....
Und du hast auch gelesen, dass Waffentresore normale Tresore mit andere Innenaufteilung sind. Damit gilt die Norm auch für die Waffentresore. Damit gilt die aus der Norm vorgegebene Befestigung für 1er- Schränke unter 1000kg auch für diese.

Aber dir als Hesse oder mir als Bayer kann's egal sein, da nicht gefordert, wenn du die Seite von HFD- Tresore durch liest. In anderen BL sieht man das anders und leitet eine Verankerungspflicht aus der Norm ab. Und das ist das Ausschlaggebende.
 
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Da ich die einschlägige Norm, auf die sich das Waffenrecht bezieht, nicht zur Hand habe, gehe ich davon aus, dass die Ausführungen hier zu den Vorgaben in der Norm bzgl. Verankerung zutreffen.

Trotzdem gibt es offenbar Behörden, die die Verankerung nicht für erforderlich halten.

Für mich ergibt sich daraus folgende Erklärung:
Die strikte Befolgung der Normvorgaben würde dazu führen, dass viele Legalwaffenbesitzer ihre Waffen gar nicht normkonform aufbewahren könnten, weil die Wohnverhältnisse es - z. B. mangels erforderlicher Betonwände - nicht zulassen.

Es ist nicht auszuschließen, dass man bei Einführung der verschärften Aufbewahrungsvorschriften diese Umstände schlicht nicht bedacht hat.

Dann drücken die zuständigen Behörden aus pragmatischen Gründen schlicht ein Auge zu. Waffenrechtlich geht das. Versicherungsmäßig sieht die Dache m. E. anders aus. Ein Versicherer kann sich immer darauf berufen, dass man dann entsprechende Wertgegenstände nicht zuhause sondern im Bankschließfach o. dgl. aufbewahren muss.

Den Legalwaffenbesitzer, der in einer normalen Wohnung lebt, kann man darauf nicht verweisen.
 
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@ wheelgunner Du machst ein Verknüpfung die nicht zulässig ist.
Wenn der Gesetzgeber einen Tresor gemäß DIN 1143 vorschreibt langt als Nachweis ein Foto vom Aufkleber im Schrank. Fertig.
Die Norm, wie, was, wo ist da völlig nebensächlich. Der Tresor entspricht der Norm. Das WaffG sieht keine Verankerung vor, somit bezieht sich die Norm nur auf die Bauart und nicht auf die Norm.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27756

Guest
Hatte damals, vor 2017, nicht der große Tresorhersteller und Lobbyist der Branche mit dem großen "H", der Bundesregierung den Floh ins Ohr gesetzt, dass die alten A/B Schränke gegen sicherere 0/1er ausgetauscht werden müssen? Nach dem folgenden Gesetzentwurf hätten sogar alle ca. 1,5Mio Legalwaffenbesitzer neue Schränke kaufen müssen.

Erst nach Einspruch vom DSB und DJV ist das vom Tisch gekommen. War eine ähnliche Situation wie heute Faesers neues Waffengesetz mit den Halbautomaten. Bringt nix an Sicherheit und sollte nur für augenscheinliche Sicherheit sorgen. Denn von den aus Wohnungseinbrüchen gestohlenen Waffen wurden schon damals kaum welche für Straftaten genutzt, wenn die überhaupt jemand geklaut hat.

Also wurde ein Kompromiss ausgehandelt, mit der alle Seiten zufrieden waren. "H" verkaufte fleissig neue Tresore mit der neuen "sichereren" Norm und der Bundestag konnte der Bevölkerung stolz das neue verschärfte WaffG präsentieren.

Das Bonbon für den Legalwaffenbesitzer war eben, das der Bestandschutz der zuvor doch unsicheren A/B Schränke ausgeweitet wurde und dass in den neuen Schränken nun neben LW auch KW und Munition direkt mit rein dürfen.

Die eigentliche Norm, in der die max. mögliche Schutzklasse zugrunde gelegt wird und die hauptsächlich versicherungstechnische Relevanz hat, wurde im Gesetzestext, bis auf das unbewohnte Schützenheim, weder erwähnt noch berücksichtigt.

Zumal, welcher handwerklich (un)geschickte Otto-Normlo sollte einen Tresor so verankern, wie es die Norm verlangt (Betonstärke und -güte, passende Dübel, Zugfestigkeit, Schwerwirkung, blabla)? Die meisten Leute sind nicht mal in der Lage, ein Bild sicher aufzuhängen.

Wenn das so wäre, müsste jeder seiner Behörde neben den Fotos vom Schrank und Aufstellort auch ein Gutachten zur Befestigung beilegen, mit Probe des Betons, Muster vom verwendeten Dübel, usw. Das wäre mir neu... ! Und wer im Holz- oder im modernen Porenbeton-Ökohaus wohnt hat dann Pech gehabt. Ende mit Waffen im Haus ;-)

Das weiss auch der Gesetzgeber und wer eben keine ausreichende Möglichkeit zur Verankerung hat, darf eben nur 5KW lagern oder muss einen Tresor über 200kg kaufen. Somit ist jeder Besitzer safe.
 
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Es ist nicht auszuschließen, dass man bei Einführung der verschärften Aufbewahrungsvorschriften diese Umstände schlicht nicht bedacht hat.
Ich will gar nicht gross ketzern, aber wäre das so ne große Überraschung?

Alleine, dass ein Bundesgesetz von Behörde zu Behörde unterschiedliche ausgelegt wird, ist schon ein bemerkenswerter Umstand.
 
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Hast du auch die Anleitung als PDF oder Scan?
Antwort vom Hersteller,

die Norm gibt her das unter 1000kg um den Einbruchschutz zu haben verankert werden muss.
Aber, es wird darauf hingewiesen das es lt. Waffengesetz eben keine Pflicht gibt, und es eher von der Versicherung abhängig ist was zu tun ist um der Versicherung genüge zu tun.

Also, meine bleiben unverankert.
 

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