Verankerungspflicht Waffenschrank

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Die Norm verlangt bei Schränken unter 1000kg eine Verankerung für 0 zur Einhaltung der Norm.

Das Waffengesetz kennt nur eine Einschränkung von 200kg hinsichtlich der KWs.

Wenn ich jetzt die alte Vorschrift nehme, sehe ich eine 200 kg-Grenze oder entsprechende Verankerung.
Daher folgere ich, daß Waffengesetz pfeift auf die Verankerungseinschränkung. Sonst wäre ein Widerspruch zwischen Norm und dem sich darauf beziehenden Gesetz.
Man könnte natürlich auch annehmen, daß Gesetz impliziert das Wissen um den Inhalt der Norm.

Meine Lösung war, den SB per Email fragen. Er antwortete, eine Verankerung sei bei der aktuellen Regelung nicht nötig. Diese Antwort hebe ich auf. Das wäre meine Empfehlung.EN-1143-1-Seite12.jpg
 
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Wheelgunner_45ACP

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Ihr glaubt nicht, wie schnell ein Tresor mit 600kg leer zu bewegen ist. Braucht nur Kuhfuß, a paar größere Holzkeile und eine Ameise.

Musste vor einigen Jahren einen Datentresor mit dem Gewicht aus dem damaligen Serverraum raus bringen lassen. Nach 15 Minuten war der am neuen Platz. Da alles Ebenerdig war hätte man den in der Zeit leicht auch auf einen LKW mit Hebebühne verladen können. Und öffnen dann wo anders.

Das ist nicht damit zu vergleichen, wenn wir Laien unsern 140kg- Waffentresor mühsam in den Keller schleppen und vielleicht nur eine normale Sackkarre als Hilfsmittel haben.
 
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Die Norm schreibt vor, daß eine Möglichkeit zur Verankerung beim Schrank vorhanden sein muß
Nein. Sie schreibt eine Verankerung vor. Ich habe das oben noch eingefügt. Da ich kurz vorm Dübeln war, war ich über die Antwort des SB froh.
Hier eine Seite dazu. Unten sind sich widersprechende Antworten der Ministerien der verschiedenen Bundesländer. https://www.hfd-tresore.de/i/tresor-oder-waffenschrank-verankern
Es ist also normal, wenn wir hier über etwas diskutieren, worüber ländermäßige Uneinheit besteht.
 
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Wenn ich das richtig lese ist ein M10 oder M12 Schwerlastanker bei der Zugfestigkeit meilenweit von den 50kN entfernt... Und das bei Beton. Wie soll dieser Wert denn praktisch erreicht werden?
 
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Und deswegen verankerst du als Teil des vorauseilenden Gehorsams?
 

Wheelgunner_45ACP

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Diese Verankerung ist Bestandteil der Norm. Je nach Bundesland wird das auch so gesehen. Oder nicht, wenn die dem Link von @Der Waldmann folgst. Von daher hilft im Zweifelsfall eine Email an den SB.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Norm hat zwar Gesetzescharakter, aber Bundesgesetz, in dem Fall WaffG, schlägt Norm.... Nur mal so als weiterer Anreiz zum weiterdiskutieren 😉.

Chips und Matetee stehen bereit.
 
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Nein. Sie schreibt eine Verankerung vor. Ich habe das oben noch eingefügt.
Nein, doch, oh.
Offensichtlich sind die Sachsen die einzigen die sich die Norm wirklich gekauft haben. Kein Wunder, der Schrieb kostet bald 140€.
Es ist schon spannend, wenn man immer nur ein winzigen Teil zu sehen bekommt und dann auch noch diese Tabelle. Trotzdem schreibt die Norm vor, was der Schrank aushalten muß, in diesem Fall das Du die Verankerungmöglichkeit mit 50kn belasten können mußt. Das kannst Du jetzt mit den entsprechenden Reibwerten und Steigungen der Gewinde umrechnen und dann weißt Du, mit diesem Drehmoment darf ich die Schraube anziehen ohne das Bodenblech platt zu drücken.
 
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Hier habe ich auch mal ne schöne Tabelle, ist zwar von der Kalksteinindustrie aber was solls.
1675921705369.png
Ich habe leider nicht die geringste Ahnung was diese Tabelle wirklich aussagt, aber selbst bei den superduper Chemiedübeln stehen da max 4kN.
Leute, gebt sofort Eure Waffen ab, die 50kN erreicht ihr nie. Ihr kommt alle ins Gefängnis...
 

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