Verkauf einer Flinte nach Holland

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23 Aug 2006
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Hallo!
Ich bin Jäger und ein holländischer Jagdkamerad möchte eine Bockdoppelflinte von mir kaufen und sie persönlich bei mir abholen. Er ist im Besitz eines holländischen Jagdscheins.
Was muss ich beim Verkauf beachten?
Habe schon einiges in den Foren über Verbringungsgenehmigungen gelesen, usw. - hat mich ein wenig verwirrt.
Kann mir jemand die Reihenfolge, bzw. Schritt für Schritt die Vorgehensweise erklären?
Danke!!

MfG
tiggo
 
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Der holländische Freund bekommt von dir alle Daten betreffend der Flinte und des jetzigen Eigentümers, dir. WBK-Nummer und ausstellende Behörde nicht vergessen. Damit geht er zu seiner Behörde in NL und beantragt die Verbringungserklärung. Mit dieser gehst du zu deiner Behörde und beantragst die "Ausfuhr" und lässt die Waffe austragen aus deiner WBK. Sobald da der Stempel drunter ist übernimmt er die Waffe, der Sachbearbeiter wird euch aber auch gerne weiterhelfen.
 
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10 Nov 2005
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Du findest bei eGun fast unter allen EWB Waffen EU Anlage 19, die zieht sich dein Freund runter. lässt sie von seiner Behörde genehmigen.
Damit und vielleicht Kopie von seinem Pass,gehts du zur Behörde dann trägt sie dein Sachbearbeiter aus und der Meldet das glaube ich ans BKA und die weiter an die NL Behörden. Damit die Waffe nicht im Nirvana verschwindet.
Geht Schmerzlos. Hoffe das ich noch so richtig liege, ist bei mir ein Jahr her.
 
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23 Aug 2006
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Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung.
Ihr habt mir damit schon weitergeholfen.
Ich hoffe, dass die SB für Waffenrecht damit klar kommt.
Sie gab mir diesbezüglich vor einiger Zeit die Auskunft, dass es auch nicht anders sei als beim Verkauf in Deutschland. Persönliche Angaben des Erwerbers in die WBK bei der Austragung und fertig.
Gruß
tiggo
 
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10 Nov 2007
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Und wenn Du schon bei Deiner Waffenbehörde bist, um die Verbringungserlaubnis für die Ausfuhr zu beantragen, würde ich vorsichtshalber gleich noch fragen, wie der Käufer an eine Mitnahmeerlaubnis nach § 11 WaffG kommt, wenn er die Waffe persönlich abholen will.
Streng genommen berechtigen ihn nämlich weder sein holländischer Jagdschein, noch die Verbringungserlaubnis dazu, hier in Deutschland Waffen zu erwerben oder zu besitzen, was er aber muss, wenn er die Waffe selber transportieren will.
Alternativ kann er auch einen Ausländerjahresjagdschein beantragen, der würde ihn auch zum Erwerb von Waffen berechtigen.
Allein mit der Verbringungserlaubnis darfst Du ihm die Waffe entweder an der Grenze aushändigen oder mit der Post schicken.
 

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