Versteuerung von Wildbretvermarktung

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Hallo zusammen,

wir überlegen gerade nächstes Jahr ein Revier zu pachten, was einen ordentlichen Schwarzwildbestand (ca. 50 Stück/Jahr) hat.
Bei der Überlegung spielt natürlich die Wildbretvermarktung eine zentrale Rolle. Wir würden an Privat aber auch an die Gastronomie verkaufen.
Daher meine Fragen:
- Ist der Verkauf von Wildbret/Produkten aus Wildbret grds. steuerpflichtig.
- Gibt es eine "Grenze", bis zu der man steuerfrei vermarkten kann?
- Gibt sonstige Aspekte, die man steuerlich bedenken muss?

Vielen Dank für eure Ratschläge.

VG T
 
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Ich würde liebend gerne Steuern auf mein Wildbret zahlen.....

Grds. ist Einkommen aus der Jagd steuerfrei, sofern es steuerlich als "Liebhaberei" gilt. Dies ist bei Privatleuten regelmäßig der Fall.

Sofern jemand sonst wie Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft hat sind die Erlöse aus der Jagd ebenfalls steuerpflichtig....natürlich mit den entsprechenden Vorzügen, also Absetzbarkeit von so ziemlich allem, was man für die Jagd braucht. Du verstehst? ;)

Man könnte natürlich erwägen, eine GbR zu gründen und mit dieser das Revier zu pachten. Betriebszweck könnte sein "Wildbretgewinnung- und Vermarktung". Hierzu fehlen mir allerdings Erfahrungswerte, wie sich das steuerlich für den einzelnen Gesellschafter auswirkt.

Waidmannsheil
 
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Würde da nicht die Kleinunternehmer-Regelung funktionieren? Der Jahresumsatz sollte es doch hergeben?
 
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Internet geht nachvollziehbar von einem zu erwirtschaften Stundenlohn von 80 € aus.

Da seh ich aber bissl schwarz .
 
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Ich würde liebend gerne Steuern auf mein Wildbret zahlen.....

Grds. ist Einkommen aus der Jagd steuerfrei, sofern es steuerlich als "Liebhaberei" gilt. Dies ist bei Privatleuten regelmäßig der Fall.

Sofern jemand sonst wie Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft hat sind die Erlöse aus der Jagd ebenfalls steuerpflichtig....natürlich mit den entsprechenden Vorzügen, also Absetzbarkeit von so ziemlich allem, was man für die Jagd braucht. Du verstehst? ;)

Man könnte natürlich erwägen, eine GbR zu gründen und mit dieser das Revier zu pachten. Betriebszweck könnte sein "Wildbretgewinnung- und Vermarktung". Hierzu fehlen mir allerdings Erfahrungswerte, wie sich das steuerlich für den einzelnen Gesellschafter auswirkt.

Waidmannsheil
Das wäre meine nächste Überlegung gewesen, im Falle einer Besteuerung die entsprechende Aufwände dagegen zu stellen.
Wo ist denn die Grenze zur Liebhaberei? Bei 50 Sauen sind das theoretisch um die 10t Bratwürste....
 
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Direkt beim Finanzamt nachfragen.
Meiner Ansicht ist das als LIebhaberei zu wertden, weil sich kein Gewinn ergibt, wenn man den ganzen Aufwand gegenrechnet.
Und wenn man Steuern zahlen würde, müsste man den Aufwand auch gegenrechnen können.
 
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Da gibt es ja nun ein paar mehr Dinge zu klären.

Erst einmal, wer pachtet das Revier? "Wir" schriebst du. Wer ist "wir"? Du allein und dein Genius, eine Gruppe Freunde, eine juristische Person?

Zweite Frage: Wird die Jagd zur nachhaltigen Gewinn- bzw. Einkommenserzielung genutzt? Nur dann handelt es sich um steuerpflichtige Tätigkeiten und nicht um Liebhaberei. Das ist jedoch bei jedem Einzelnen von euch zu prüfen!

Anhaltspunkte für Liebhaberei können sein:

- Der Lebensunterhalt wird mit anderen Einkünften – zum Beispiel mit einem Gehalt aus einer Festanstellung – finanziert und die Verluste aus der Liebhaberei damit auch ausgeglichen.

- Der Betrieb wird nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt.

- Werden über längere Zeit nur Verluste erzielt und es gibt keinerlei Anstrengungen, die schlechte Ertragslage zu verbessern, geht die Finanzverwaltung ebenfalls von Liebhaberei aus.

Ich empfehle https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/liebhaberei_idesk_PI20354_HI1636095.html. Haufe.de ist generell sehr gut.

Wenn es sich natürlich nicht um Liebhaberei, sondern um steuerpflichtige Einnahmen handelt, ja, dann darfst du auch die Aufwendungen gegenrechnen.

Wie oben bereits geschrieben, bei einer möglichen GbR oder gar GmbH, welche die Jagd zur Ausübung ihres Betriebszweckes pachtet, sieht die Sache anders aus....Aber: Fehlende Erfahrungen.
 
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Da gibt es ja nun ein paar mehr Dinge zu klären.

Erst einmal, wer pachtet das Revier? "Wir" schriebst du. Wer ist "wir"? Du allein und dein Genius, eine Gruppe Freunde, eine juristische Person?

Zweite Frage: Wird die Jagd zur nachhaltigen Gewinn- bzw. Einkommenserzielung genutzt? Nur dann handelt es sich um steuerpflichtige Tätigkeiten und nicht um Liebhaberei. Das ist jedoch bei jedem Einzelnen von euch zu prüfen!

Anhaltspunkte für Liebhaberei können sein:

- Der Lebensunterhalt wird mit anderen Einkünften – zum Beispiel mit einem Gehalt aus einer Festanstellung – finanziert und die Verluste aus der Liebhaberei damit auch ausgeglichen.

- Der Betrieb wird nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt.

- Werden über längere Zeit nur Verluste erzielt und es gibt keinerlei Anstrengungen, die schlechte Ertragslage zu verbessern, geht die Finanzverwaltung ebenfalls von Liebhaberei aus.

Ich empfehle https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/liebhaberei_idesk_PI20354_HI1636095.html. Haufe.de ist generell sehr gut.

Wenn es sich natürlich nicht um Liebhaberei, sondern um steuerpflichtige Einnahmen handelt, ja, dann darfst du auch die Aufwendungen gegenrechnen.

Wie oben bereits geschrieben, bei einer möglichen GbR oder gar GmbH, welche die Jagd zur Ausübung ihres Betriebszweckes pachtet, sieht die Sache anders aus....Aber: Fehlende Erfahrungen.
Sehr gute Zusammenfassung!

Nur eine kleine Anmerkung: Eine GbR besteht immer sobald sich mehrere Personen zum gleichen Zweck zusammenschließen. Eine Änderung der steuerlichen Würdigung tritt dabei aber nicht per se ein. Bei einer GmbH sieht das anders aus, allerdings können die Einkünfte (wohl eher mit Verlusten gleichzusetzen) dann als verdeckte Gewinnausschüttungen klassifiziert werden, steuerlich also auch nicht absetzbar im Endeffekt.

Solange es um klassische Jagd geht schiebt das Finanzamt dem idR einen Riegel vor. Anders sieht es bei einem Gewerbebetrieb aus, der tatsächlich Gewinn erwirtschaftet. Wenn also Wild eingekauft und Wildbret veräußert wird und dazu eben noch die eigenen Stücke mit einbezogen werden.

Kurze Anmerkung zur Kleinunternehmerregelung: Diese gilt nur für umsatzsteuerliche Zwecke, hat mit Ertragssteuern nichts zu tun! Es wird quasi nur auf die Abführung der Umsatzsteuer verzichtet, im Gegenzug auch keine Anrechnung von Vorsteuern. Solange es klassische Jagd ist (und kein originärer Gewerbebetrieb) kommen für Land-und Forstwirtschaft sowohl Einkommensteuer- als auch Umsatzsteuerrechtllich noch weitere Besonderheiten auf. Eine Beratung beim Steuerberater kann sich also lohnen!

Davon ab: die Vorschiften bezüglich Wildbretvermarktung (vor allem der Hygiene und Zulassungsvoraussetzungen) sind dir geläufig?
 
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Das Thema wurde schon einige Male diskutiert.

Hiermit würde ich einsteigen


Ob das so hinhaut? 50 Sauen a 25kg Fleisch jedes Jahr.... schon großzügig gerechnet. Und dann müsst Ihr veredeln, das bedeutet Aufwand, Kosten, Vorschriften,...

Klingt zu einfach, aber m.E.n. ist es "günstiger" einen Begeher, JJ, .... zu holen, der Wildschaden vermeidet. Ferner 1-2 Personen, die versuchen das Wildbret zu verkaufen
 
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Ich pachte ggf. mit einem Jagdfreund. Dass wir damit eine GbR gründen ist mir klar.
Den Lebensunterhalt bestreiten wir beide (glücklicherweise) aus anderen Mitteln. Das Geld geht dann 1 zu 1 wieder ins Revier.
Danke erst mal für eure Einschätzungen; ich lese mir erst mal eure Verlinkungen durch!

VG T
 
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- Ist der Verkauf von Wildbret/Produkten aus Wildbret grds. steuerpflichtig.

Nein.
 
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Ich pachte ggf. mit einem Jagdfreund. Dass wir damit eine GbR gründen ist mir klar.
Den Lebensunterhalt bestreiten wir beide (glücklicherweise) aus anderen Mitteln. Das Geld geht dann 1 zu 1 wieder ins Revier.
Danke erst mal für eure Einschätzungen; ich lese mir erst mal eure Verlinkungen durch!

VG T
Jagdrecht schließt in den meisten Bundesländern eine Verpachtung an juristische Personen (GbR, GmbH, etc.) aus.
Einzig die Ausübung der Jagd als Jagdschutz wäre kommerziell machbar in Form eines Servicevertrages. Hier kommen aber wieder viele rechtliche Fallstricke in punkto Waffenbesitz, etc. zum tragen.
Generell hättet Ihr die Möglichkeit das Wildbret zu veräußern, bzw. veredelt zu veräußern. Hier wird bis zu 500kg im Jahr keine Steuer fällig, aber Ihr unterliegt bestimmten Verordnungen der Hygiene und der Lebensmittelbehörde.
Alternativ, Kleingewerbe anmelden. Wildbret "ankaufen" und dann als Händler entweder als Wildbret oder veredelte Ware verkaufen. Auch hier ist die Lebensmittelüberwachung mit Vorschriften und Verordnungen im Boot.
 
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Hier werden ja mal wieder Thesen aufgestellt: GbR gründen, Wildbret versteuern. alter Falter..
bei einer zu erwartenden Jahresstrecke von 50 St. Schwarzwild würde ich mir in erster Linie Gedanken um die Wildschadensregulierung machen. :rolleyes:
 
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Es pachtet ja nicht die GbR sondern Herr Meier und Herr Müller. Im Innenverhältnis sind diese dann eine GbR.
Woher stammen die 500KG?
Was ich bisher gelesen habe, fällt das Thema (vereinfacht gesagt) unter Liebhaberei und ist somit nicht steuerpflichtig. Das Thema Wildhandel wurde auch schon in einem Faden behandelt und ist m.E. eigentlich nur unnötiger Aufwand.
 

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