Vorsatzgeräte erlaubt?

G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Noch mal zur Klarstellung:
Es gibt Nachtzielgeräte, das sind Nachtsichtgeräte und Zielvorrichtung in EINEM Gerät. Schon deren Besitz ist (bisher) verboten.
Dann gibt es die üblichen Zielgeräte zur Montage (ZF oder Rotpunkt), die natürlich nicht verboten sind.

Bei der Kombination eines solchen Zielgerätes mit einem Nachtsichtgerät (ohne eigene Zielvorrichtung) kommt es (bisher) darauf an, ob das Nachtsichtgerät fest mit der Waffe bzw. dem Zielgerät montiert ist.
Bei einem Nachtsichtvorsatzgerät ist nämlich eine ABSOLUT ACHSENGERECHTE stabile Montage erforderlich, da sonst die Lichtachse einen "Knick" bekommt und man sonstwohin schießen würde.

Wird das NSG dagegen "nachgeschaltet", ist eine feste Montage nicht notwendig (entweder man sieht das Zielkreuz bzw. den Rotpunkt - oder nicht).
Das "nachgeschaltete" handgehaltene NSG hinter dem Rotpunkt ist sogar gesetzeskonform.

Fazit: Ein Nachtsichtvorsatz funktioniert nur mit erheblichem technischen Aufwand, z.B. durchlaufende stabile Picatinny-Schiene und ist in dieser Form verboten.
Fazit. Das ist falsch. Es gibt genug präzise Adaptet für Vorsatzgeräte bei denen es zu keinerlei Treffpunktabweichung kommt. Können dir sicher ein paar bestätigen die diese bereits legal nutzen.

WH
 
Registriert
13 Jul 2004
Beiträge
2.163
Ich habe vor einiger Zeit so ein Vorsatzgerät gesehen, !erlaubt! da wurde das Zielkreutz kalibriert und das schießt 80m Fleck wurde mir erklärt.
Grüße Günter
P.S. sollten die erlaubt werden, kaufe ich mir eins, die Sauen haben schon wieder die Wiese gedreht, und jetzt beim Mond-- Sturm-- also wieder nichts mit sitzen. Letzten Freitag war der erste Mond bei dem man raus konnte, da blieben die Sauen aber zu Hause, heute schon wieder Windböen grr
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
5.999
Fazit. Das ist falsch. Es gibt genug präzise Adaptet für Vorsatzgeräte bei denen es zu keinerlei Treffpunktabweichung kommt. Können dir sicher ein paar bestätigen die diese bereits legal nutzen.

WH

Der präzise Adapter zum ZF ist genau das, was ich mit "z.B." meine: Seine Konstruktion muss bei jedem Anbringen eine wiederholgenaue achsengerechte Verbindung ermöglichen. Sonst gibt es genau so Fehlschüsse wie bei einer schlechten Montage.
Ob diese wiederholgenaue Anbringung durch einen Adapter oder über eine gemeinsame Schiene (stabiler) ermöglicht wird ist wurscht: In jedem dieser Fälle ist sie dann zur festen Anbringung an ein Gewehr gedacht und damit nach der bisherigen Rechtslage verboten.

....wir reden hier jetzt nicht von den Ausnahmegenehmigungen! (Die es ja deshalb gibt, weil bisher verboten)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
27 Jul 2016
Beiträge
294
Hei,

es gibt auch Vorsatzgeräte, die nicht auf genaue Montage angewiesen sind, weil sie keinen bzw. kaum einen Parallaxenversatz haben.

Grüße,

Tom
 

admin

Administrator
Registriert
2 Nov 2000
Beiträge
3.909
Bitte beim Thema bleiben, für alles andere bitte einen neuen Thread aufmachen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Der präzise Adapter zum ZF ist genau das, was ich mit "z.B." meine: Seine Konstruktion muss bei jedem Anbringen eine wiederholgenaue achsengerechte Verbindung ermöglichen. Sonst gibt es genau so Fehlschüsse wie bei einer schlechten Montage.
Ob diese wiederholgenaue Anbringung durch einen Adapter oder über eine gemeinsame Schiene (stabiler) ermöglicht wird ist wurscht: In jedem dieser Fälle ist sie dann zur festen Anbringung an ein Gewehr gedacht und damit nach der bisherigen Rechtslage verboten.

....wir reden hier jetzt nicht von den Ausnahmegenehmigungen! (Die es ja deshalb gibt, weil bisher verboten)
Nein. Weil mit demselnen Adapter dad NSG auch an ein Fernglas angebracht werden kann.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

Hängt wahrscheinlich vom "Adapter" ab. Wenn der "nur" rund ist und auch an ein FG passt: kein Problem. Ist der "Adapter" fest am Vorsatzgerät und besitzt eine Basis zum Aufsetzen auf eine Pica-Schiene ... :roll:

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
11 Aug 2017
Beiträge
326
Die in Deutschland zugelassenen Geräte müssen einen Feststellungsbescheid vom BKA haben,
dass sie zur Beobachtung zugelassen sind.
 
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Wenn man die Feststellungsbescheide ließt, so ist es nicht so, dass sie die Nutzung eines ansonsten verbotenen Geräts erlauben. Sie geben die rechtliche Einschätzung des BKA wieder und geben den Beteiligten (Hersteller,Importeur,Händler, Nutzer) Rechtssicherheit.
 
Registriert
11 Aug 2017
Beiträge
326
Sicher erlauben sie die zu benutzen.
Und zwar zur Beobachtung, aber nicht vor eine Zielvorrichtung.
 
Registriert
24 Dez 2016
Beiträge
193
Angenommen NSG egal in welcher Form werden wie Schalldämpfer auf Antrag ob Pächter oder Beigeher dauerhaft erlaubt, möchte ich bezweifeln, dass sich die jeder Kaufen bzw. leisten kann. Das beste Beispiel sind die SD kaum wurden diese nicht nur in Bayern genehmigt klettern die Preise nach oben.

Ein Vorsatzgerät das nahezu vernünftig funktioniert lt. diversen Testberichte kostet min 2800€-5000€.

Meine Meinung zu dem ganzen Thema um NSG ist, dass die Jäger die sich eines kaufen bzw. Leisten können werden sicherlich bei häufig oder sogar Dauerhaft angenommen Revierflächen eine Vergrämung bewirken jedoch auch eine Umverteilung der Probleme erreichen. Angenommen der Revier Nachtbar oder auch mehrere Nachbarn können sich ein NSG nicht leisten und somit den Jagddruck auf Schwarzwild erhöhen, werden sicherlich dann diejenigen sein die regelrecht überrollt werden. Letztlich werden sie die Verlierer sein.




Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Angenommen NSG egal in welcher Form werden wie Schalldämpfer auf Antrag ob Pächter oder Beigeher dauerhaft erlaubt, möchte ich bezweifeln, dass sich die jeder Kaufen bzw. leisten kann. Das beste Beispiel sind die SD kaum wurden diese nicht nur in Bayern genehmigt klettern die Preise nach oben.

Ein Vorsatzgerät das nahezu vernünftig funktioniert lt. diversen Testberichte kostet min 2800€-5000€.

Meine Meinung zu dem ganzen Thema um NSG ist, dass die Jäger die sich eines kaufen bzw. Leisten können werden sicherlich bei häufig oder sogar Dauerhaft angenommen Revierflächen eine Vergrämung bewirken jedoch auch eine Umverteilung der Probleme erreichen. Angenommen der Revier Nachtbar oder auch mehrere Nachbarn können sich ein NSG nicht leisten und somit den Jagddruck auf Schwarzwild erhöhen, werden sicherlich dann diejenigen sein die regelrecht überrollt werden. Letztlich werden sie die Verlierer sein.




Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
Informier dich doch einfach bei Leuten wo die schon länger im Einsatz sind. Du wirst schnell feststellen dass von dir befürchtete ist falsch.... Immer diese "Neid-Keule"...
 
Registriert
24 Dez 2016
Beiträge
193
Informier dich doch einfach bei Leuten wo die schon länger im Einsatz sind. Du wirst schnell feststellen dass von dir befürchtete ist falsch.... Immer diese "Neid-Keule"...

Was hat dies mit Neid zu tun?

Das ist a meine Meinung ob die nun richtig oder falsch ist mögen andere beurteilen.

Ob ich mir ein NSG leisten kann beurteile ich! Ja ich könnte mir eines leisten jedoch ist mir ein NSG das nicht wert.




Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Der Sächsische Landtag hat heute mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen:

„Durch die nun vorliegende Änderung des Sächsischen
Jagdgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristete persönliche Genehmigungen an einzelne Jagdausübungsberechtigte zu erteilen, Nachtziel-Vorsatzgeräte mit Adapter am Objektiv von Zielfernrohren ausschließlich zur Schwarzwildjagd zu verwenden.“

Klingt als würde nur ein kleiner Zirkel in den Genuss dieser Technik kommen und muss sie "hinterher" wieder abgeben.

Ich frag mich nur immer, wie den diese "Einzelnen" den SW Bestand verringern sollen? Mal angenommen 50 "Einzelne" schießen jeweils 20 Sauen mehr, dann hat sich die Gesamtstrecke so gut wie gar nicht verändert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
117
Zurzeit aktive Gäste
274
Besucher gesamt
391
Oben