G
Gelöschtes Mitglied 20170
Guest
Fazit. Das ist falsch. Es gibt genug präzise Adaptet für Vorsatzgeräte bei denen es zu keinerlei Treffpunktabweichung kommt. Können dir sicher ein paar bestätigen die diese bereits legal nutzen.Noch mal zur Klarstellung:
Es gibt Nachtzielgeräte, das sind Nachtsichtgeräte und Zielvorrichtung in EINEM Gerät. Schon deren Besitz ist (bisher) verboten.
Dann gibt es die üblichen Zielgeräte zur Montage (ZF oder Rotpunkt), die natürlich nicht verboten sind.
Bei der Kombination eines solchen Zielgerätes mit einem Nachtsichtgerät (ohne eigene Zielvorrichtung) kommt es (bisher) darauf an, ob das Nachtsichtgerät fest mit der Waffe bzw. dem Zielgerät montiert ist.
Bei einem Nachtsichtvorsatzgerät ist nämlich eine ABSOLUT ACHSENGERECHTE stabile Montage erforderlich, da sonst die Lichtachse einen "Knick" bekommt und man sonstwohin schießen würde.
Wird das NSG dagegen "nachgeschaltet", ist eine feste Montage nicht notwendig (entweder man sieht das Zielkreuz bzw. den Rotpunkt - oder nicht).
Das "nachgeschaltete" handgehaltene NSG hinter dem Rotpunkt ist sogar gesetzeskonform.
Fazit: Ein Nachtsichtvorsatz funktioniert nur mit erheblichem technischen Aufwand, z.B. durchlaufende stabile Picatinny-Schiene und ist in dieser Form verboten.
WH