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Es ist schlimmer. Und es wird auch noch schlimmer. Denn es ist erst der Anfang. Auch auf dem Amt herrscht akuter Fachkräftemangel...Schlimmer wäre andersrum.
Es ist schlimmer. Und es wird auch noch schlimmer. Denn es ist erst der Anfang. Auch auf dem Amt herrscht akuter Fachkräftemangel...Schlimmer wäre andersrum.
Die Ämter verzetteln sich nur all zu gerne....
Du solltest aber nicht
verlauten lassen, dass Du nicht imstande bist, das Waffengesetz zu verstehen… Das könnte Dir als Unzuverlässigkeit ausgelegt werden.
Mbogo
Bei Grenzüberschreitung ins Nichtbayerische bitte bei solchen Fällen für Munitionserwerb/Besitz in den KW-Kalibern für Langwaffe aber auch Langwaffe allgemein diesen in die WBK eintragen lassen (weisen Sachbearbeiter als auch Jagdschulen darauf hin. Ist halt ratsam.)Normal ja. Jäger zeigt gültigen JS, bekommt Munition. In BY auch einige KW Patronen. Was das ganze noch kritischer macht, bundesweit gesehen.
...
Keine...und deshalb ist das auch nicht so. Du kannst mit deinem Jagdschein JEDE nicht verbotene Langwaffenmunition erwerben UND besitzen. KEINE rechtliche Einschränkung.Aber wenn der Jagdschein zur Legitimierung zum Kauf von Langwaffenmunition ausreicht, warum sollte also deren Besitz nicht mehr ok sein, wenn man die Waffe zur Munition nicht mehr hat?
Dann wäre es doch nötig, den Erwerb an den Bedarf - also den Besitz der passenden Waffe - zu knüpfen.
Welche Gefahr geht von Munition ohne zugehörige Waffe aus?
Es gibt kein Problem. Jedwede andere Argumentation ist rechtswidrig. Sollte irgendeine Waffenbehörde oder ein Sachbearbeiter diese Meinung vertreten, und auch ausführen, muß ich zum aktiven Widerstand aufrufen. Ich stehe dann auch gerne helfend zur Seite.Und womit wird dann das Vorhandensein von dieser Munition, ggf. temporär ohne Vorhandensein der Langwaffe zum Problem?
Irgendwas ist ja immer…