[RLP] Vorsitz Jagdgenossenschaft in Personalunion Jagdpächter ?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 18817
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Ist mehr als strittig. Kommt auch auf die Satzung an. Auf der sicheren Seite ist man eher dann, wenn nur der Vorstand als Ganzes Willenserklärungen abgeben kann, nicht der Vorsitzende allein.
Die Verpachtung kann nur erfolgen,wenn die Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen und der Fläche erreicht wird. Die Willenserklärungen von Vorstand und Vorsitzendem sind da völlig egal.
 
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1 Aug 2013
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sieht bei uns so aus SJG §7
(11) Der von der Jagdgenossenschaft zu wählende Jagdvorstand darf nicht zugleich Jagdpächter in dieser Jagdgenossenschaft sein.
 
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Natürlich hat das da etwas mit zu tun, denn die Jagdgenossenschaftsversammlung verpachtet das Jagdausübungsrecht und nicht der Vorsitzende.

Ähhh, nö! Nicht automatisch und immer. Wie oben geschrieben, ist die Satzung entscheidend (und manchmal sogar nicht einmal die)!
Es gibt genügend Jagdgenossenschaften, die dumm genug sind, sich selbst zu entmündigen und die Entscheidung entweder dem Vorstand der JG oder gar anderen Institutionen überlassen...
 
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Ähhh, nö! Nicht automatisch und immer. Wie oben geschrieben, ist die Satzung entscheidend (und manchmal sogar nicht einmal die)!
Es gibt genügend Jagdgenossenschaften, die dumm genug sind, sich selbst zu entmündigen und die Entscheidung entweder dem Vorstand der JG oder gar anderen Institutionen überlassen...
Aber selbst das hat dann vorher Genossenschaftsversammlung beschlossen. Ist zwar dumm, aber Dummheit steht nicht unter Strafe.
 
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Du hast aber schon verstanden, dass es um die Dummheit geht? Bollenfeld hat nie behauptet, dass es in der geschilderten Sache um Strafrecht geht. Er hat lediglich zu Recht die Aussage getroffen, dass Dummheit nicht strafbar ist. Nicht mehr und nicht weniger.
 
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Strafe nicht, aber wer hat denn hier von Strafrecht gesprochen? Zivilrecht ist hier einschlägig.

Ich bin es einfach leid, dass rechtlich einwandfreie Aussagen von Unkundigen angezweifelt werden. Ich halte bei der Rotwildbejagung ja auch meinen Mund, mangels Kompetenz.
Dann würdige einfach mal in aller Ruhe und Ausführlichkeit straf- und zivilrechtlich was es heißt andere Leute öffentlich "doof" zu nennen.
Unter gebührender Berücksichtigung der Forenregeln.
 

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