Lieber Kuno,
Bitte akzeptiere es doch einfach, nicht die Behörde muss Dir eine nicht Gesetz konforme Aufbewahrung nachweisen, sonder Du musst es der Behörde nachweisen, dass eine korrekte Aufbewahrung gewährleistet ist! Rechnung, Bilder, Typenschilder, etc. und zwar von Beginn an, nicht erst bei Bedarf oder einer Kontrolle!
Warum glaubst Du wohl hat mich mein SB an Weihnachten damit Erschreckt: Laut unseren Unterlagen haben Sie X Kurz und Y Lang..., uns bisher aber nur 1 Waffenschrank gemeldet...
Bei Beantragung meiner WBK‘s hatte ich beide Schränke gemeldet (per Email), aber der SB wohl nur einen Vermerkt... alles nochmal weitergeleitet und das wars! Gut, wenn man emails aufhebt.
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Ich habe der Behörde doch die korrekte Aufbewahrung nachgewiesen (ich hab auch nie etwas anderes geschrieben).
Nur gibt es eben keine gesetzliche Grundlage alle in meinem Besitz befindlichen Waffenschränke der Behörde zu melden. Soweit klar?
Die von dir geschilderte Situation habe ich ausdrücklich und ausführlich als Möglichkeit sich nach dem Stichtag einen 0er oder I er Schrank zu legen zu müssen, beschrieben.
Wenn ich mir aber, ob vor oder nach dem Stichtag, einen weiteren B-Schrank zugelegt hätte, weil ich der Meinung bin, meine Waffen sollen nicht so gedrängt und beengt in der Kiste stehen, dann muss ich diesen Schrank niemanden melden.
Bei einer Kontrolle wird nichts als die regelkonforme Aufbewahrung fest stellen zu sein.
Nochmal, es muss nur die regelkonforme Aufbewahrung nachgewiesen werden - vor dem Stichtag mindestens ein A, B, Schrank. Erfolgt der Nachweis erst nach dem Stichtag - z. B. weil mit der elften Waffe das Kontingent ausgereizt ist (so wie bei dir) oder die erste Aufbewahrung von Waffen erfolgt (Jagdscheinneulinge), dann der 0er oder Ier.
Noch ein Beispiel?
Ich habe mir im zweiten Kelleruntergeschoß einen begehbaren Waffenraum eingerichtet - höchste Sicherheitsstufe wo gibt. Dieser Raum ist der Behörde gemeldet, abgenommen, kontrolliert und für gut befunden.
Weil ich aber ein fauler Hund bin und nicht jedesmal zwei Stockwerke in den Keller latschen will bevor ich jagen geh, hab ich - ohne der Behörde irgendwas davon zu erzählen, in die Diele einen kleinen A-Schrank gestellt und bewahre darin die Lieblingsjagdwaffen auf. Den Schrank hab ich gerade noch so nach dem Stichtag ergattert. Bin ich jetzt ein böser Bube?