Das kursiv geschriebene stammt von mir. Die Voraussetzung nach § 4 hast du i. d. R. mit gültigem Jagdschein.Für eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes (=Deutschland), die eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) [...] in einem anderen Mitgliedstaat (der EU) mit einer Erlaubnis dieses Staates (in deinem Fall Tschechien) erwerben will, wird eine Erlaubnis erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen.
Eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 des Waffengesetzes wird als Zustimmung durch einen Erlaubnisschein der zuständigen Behörde (deine Waffenbehörde) erteilt. Für die Erteilung hat der Antragsteller folgende Angaben zu machen:
1. über seine Person:
Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Anschriften sowie Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises;
2. über die Waffe:
bei Schusswaffen Anzahl, Art, Kaliber und Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz und gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen; [...]
3. [...]
Die Zustimmung nach § 11 Absatz 2 ist zu trennen von einer ggf. zusätzlich erforderlichen Zustimmung zu einem Verbringen der Waffen oder der Munition nach § 29.
Ist im Grunde nicht kompliziert. Der bei dem du kaufst, braucht Ausfuhrdokumente. Was er dazu von dir braucht, muss er mit seiner Waffenbehörde klären. Mit den Ausfuhrdokumenten ( PFD per email reicht ) beantragst du dann bei deiner Waffenbehörde eine sog. Verbringungserlaubnis für die Einfuhr. Und wenn die Waffe da ist, anmelden nicht vergessen.Moin,
wenn man eine Waffe aus einem EU-Land, welches auch noch CIP-Mitglied ist, selbst importieren möchte ...
wie kompliziert ist das?
Konkret habe ich da Tschechien/Slowakei im Auge.