Waffenimport aus EU-Land und CIP-Mitglied

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Moin,
wenn man eine Waffe aus einem EU-Land, welches auch noch CIP-Mitglied ist, selbst importieren möchte ...
wie kompliziert ist das?
Konkret habe ich da Tschechien/Slowakei im Auge.
 
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  1. Mit dem Verkäufer abklären ob er die Ausfuhrpapiere beantragt und nach Deutschland versendet bzw. ein entsprechendes zugelassenes Transportunternehmen an der Hand hat.
    Kosten und Dauer vorher abklären!
  2. Kaufen und mit den Daten der Waffe und des Verkäufers eine Einfuhrgenehmigung (mit ausreichender zeitlicher Gültigkeit!!!!) bei Deiner Waffenbehörde beantragen.
  3. Einfuhrgenehmigung an den Verkäufer versenden und dann warten bis die Ausfuhrgenehmigung erteilt ist und der Verkäufer versendet.
    Achtung: Es gibt in Deutschland Waffenbehörden die fordern erst die Ausfuhrgenehmigung, bevor sie die Einfuhrgenehmigung ausstellen. Das ist aber Unsinn, da nach EU-Recht die Einfuhrgenehmigung des Empfänger-Landes Voraussetzung für die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung des Versender-Landes ist.
  4. Nach Erhalt der Waffe innerhalb von 14 Tagen bei Deiner Waffenbehörde anmelden.
Das kann schon mal einige Monate dauern und Geld und Nerven kosten.
Die Genehmigungskosten der Behörden und die Bearbeitung durch den Verkäufer können sich auf einige hundert € summieren, und dazu kommen noch die Versandkosten. Die können auch mehrere hundert Euro ausmachen.
 
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30 Jun 2017
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Von deutscher Seite kein Problem.

§ 11 Absatz 2 Waffg:
Für eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes (=Deutschland), die eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) [...] in einem anderen Mitgliedstaat (der EU) mit einer Erlaubnis dieses Staates (in deinem Fall Tschechien) erwerben will, wird eine Erlaubnis erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen.
Das kursiv geschriebene stammt von mir. Die Voraussetzung nach § 4 hast du i. d. R. mit gültigem Jagdschein.

Dann gibt's noch § 28 AWaffV zu beachten:
Eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 des Waffengesetzes wird als Zustimmung durch einen Erlaubnisschein der zuständigen Behörde (deine Waffenbehörde) erteilt. Für die Erteilung hat der Antragsteller folgende Angaben zu machen:
1. über seine Person:
Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Anschriften sowie Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises;
2. über die Waffe:
bei Schusswaffen Anzahl, Art, Kaliber und Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz und gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen; [...]
3. [...]

D. h. du benötigst die tschechische / slowakische Erlaubnis, dann erhältst du die deutsche Erlaubnis zum Erwerb.

Davon abzugrenzen ist die Zustimmung zum Verbringen = der Transport nach Deutschland, nach § 29 WaffG, vgl. auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG:
Die Zustimmung nach § 11 Absatz 2 ist zu trennen von einer ggf. zusätzlich erforderlichen Zustimmung zu einem Verbringen der Waffen oder der Munition nach § 29.

D. h. du benötigst zusätzlich noch eine Erlaubnis zum Verbringen nach Deutschland gemäß § 29 WaffG i. V. m. § 29 AWaffV. Ergo zwei Anträge gleichzeitig stellen.

In wie weit sich der Text des WaffG mit der von @hobojagd genannten These beißt habe ich noch nicht geprüft.
 

Wheelgunner_45ACP

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Moin,
wenn man eine Waffe aus einem EU-Land, welches auch noch CIP-Mitglied ist, selbst importieren möchte ...
wie kompliziert ist das?
Konkret habe ich da Tschechien/Slowakei im Auge.
Ist im Grunde nicht kompliziert. Der bei dem du kaufst, braucht Ausfuhrdokumente. Was er dazu von dir braucht, muss er mit seiner Waffenbehörde klären. Mit den Ausfuhrdokumenten ( PFD per email reicht ) beantragst du dann bei deiner Waffenbehörde eine sog. Verbringungserlaubnis für die Einfuhr. Und wenn die Waffe da ist, anmelden nicht vergessen.

Der Transport kann dann über einen geeigneten Versender erfolgen, Selbstabholung ist aber auch möglich.

Habe das Ganze gerade aktuell mit einer gewonnene SL-Flinte aus Italien gemacht.
 
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Konkret habe ich mal nach einer Tikka T3x Tac A1 geschaut und zufällig gesehen, dass diese in der Slowakei ca. 900 Euro günstiger zu haben ist, als in D.
Wenn ich meinen Bruder besuche, wäre der Händler fast auf dem Weg, also könnte ich persönlich abholen. Da die Slowakei keine Grenze zu D hat, wäre noch ein Transit durch Österreich oder Tschechien zu genehmigen. Reicht da die deutsche Verbringungserlaubnis oder muss man noch irgendwelche Transitdokumente beantragen?
 
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Sollte mit den entsprechenden Voraussetzungen unkompliziert und zügig gehen - hängt allerdings wie immer vom Sachbearbeiter der Waffenbehörde ab.

Ich habe mal eine Waffe aus Deutschland nach Frankreich an mich selber verbracht.
Zunächst Einfuhrgenehmigung des frz. Zoll bekommen, damit Antrag auf Verbringungserlaubnis per Mail. Durch vorherige telefonische Abstimmung mit dem Sachbearbeiter Zuverlässigkeit bereits überprüft und Verbringungserlaubnis wiederum noch am gleichen Tag per Mail erhalten.

Austragung aus WBK, fertig. Kostenpunkt in Deutschland 75€.

Andersrum würde ich es jetzt genauso machen, ca. 3-4 Mo. vor dem Vorhaben mit dem Sachbearbeiter abstimmen, Verbringungserlaubnis für D einholen, damit Ausfuhrgenehmigung beantragen, Waffe abholen, eintragen lassen.

Die Verbringungserlaubnis ist eine reine Formsache wenn die Erwerbserlaubnis vorliegt und die Waffenbehörde mitspielt.
 

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