Deine Rechnung geht davon aus, dass jeder Waldeigentümer Beratung und Betreuung will. Davon Gebrauch machen aber nur Teile davon. Nach meiner Beobachtung nutzen viele der Kleinprivatwäldler ihren Wald zur Brennholzproduktion, auch wenn sie das Holz an Säger vermarkten könnten. Aufs Geld kommt es dabei gar nicht an, es macht Ihnen Spaß zu holzen, so wie das schon der Großvater getan hat.Dann hätten sich die Häuptlinge, die das veranlasst haben besser vorher mal mit jemandem unterhalten, der sich damit auskennt.
Du schreibst, manche Revierleiter bei euch hätten > 3000 Waldbesitzer zu betreuen.
Unterstellen wir mal, jeder Waldbesitzer würde nur einen homogenen Bestand bewirtschaften. Wie wissen, daß die Durchforstungsintervalle bei 1 bis 2 pro Jahrzehnt liegen, im Schnitt sind es 1,7. Dann kommen auf den RL im Jahrzehnt > 5.100 Bestände resp. 510 pro Jahr zu.
510 Bestände bedeuten 510 Beratungsgespräche, bedeuten mit Fahrzeit mindestens 1020 Arbeitsstunden, bedeuten 120 bis 130 Arbeitstage von jährlich roundabout 220. Rechnen wir für den sog. Inneren Dienstbetrieb 25 % der Gesamtarbeitszeit, also 55 Arbeitstage. Dann bleiben noch sagenumwobene 35 Arbeitstage, um das Ergebnis der Beratungsgespräche umzusetzen.
So kann man Privatwald nicht bewirtschaften, da kann man nur scheitern.
Und dann darf man sich nicht wundern, wenn die Bundes - Umweltministerin der Bundes - Landwirtschaftsministerin mitteilen lässt, sie möge doch besser die Finger vom bundesdeutschen Wald lassen. Eine Forstbehörde, die solche Zustände duldet, beweist nicht nur völlige strategische Inkompetenz, sie beweist auch mangelnde Sozialkompetenz ihren Mitarbeitern gegenüber und nicht zuletzt handelt sie den ihnen anvertrauten Waldbesitzern gegenüber völlig verantwortungslos. Sie leistet letztendlich der Flächenstillegung Vorschub.
Wenn die Betreuung des Privatwaldes gesetzlicher Auftrag ist, und das ist zumindest bei uns so, dann muss auch die Personaldecke entsprechend sein. Und dann muss auch die Leitung diese Aufgabe in vollem Umfang wahrnehmen. Oder ihren Hut nehmen!
Und abschließend:
Aktuell herrscht bundesweit ein eklatanter Mangel an qualifiziertem Personal. Wie kommen eure Bosse auf die Idee, ein junger Uni - oder FH - Absolvent könne so abgrundtief dämlich sein, bei euch zu unterschreiben???
hab das auch nicht verstanden -Bayern hat kein Einheitsforstamt mehr, schon lang nimmer. Die Beratung des Privatwaldes liegt bei den AELFs, Ämtern für Ernährung, Land-, und Forstwirtschaft.
Dann hätten sich die Häuptlinge, die das veranlasst haben besser vorher mal mit jemandem unterhalten, der sich damit auskennt.
Sollst du mich ärgern?Das steht doch schon im BWaldG, Abschnitt "Zusammenschlüsse".
Niemand betreut 5000 individuelle Waldbesitzer, da ist man auf deren (Selbst-) Organisation in FBGs etc. angewiesen, damit man eben nicht 510 einzelne Handtuchparzellen im Jahr besuchen muss, sondern z.B. 51 Pflegeblöcke.
Wie die Personalgewinnung bei den Bayern aussieht, weiß ich nicht, ich denke, das ist insgesamt zunehmend schwierig, v.a. aus demografischen Gründen.
Ich dachte, die Einheitsverwaltung sei durch das Kartellrecht nicht zulässig.Das ist der Nachteil der Einheitsverwaltung - je schlechter der Privatwald wirtschaftet, umso besser sind die Holzpreise für die Landesforst.
Als ob eine FBG den Förstern die Betreuungsarbeit abnehmen würde?
In der 3. Qualifikationsebene sind es m. W. so ca. 60 Stellen pro Jahr in der Öffentlichen Forstverwaltung. Studierende im Studiengang Forstingenieurwesen in Weihenstephan gibts bedeutend mehr. Insofern weniger ein demografisches Problem sondern eine Frage der politischen Unlust, mehr Stellen zu spendieren.
Das würde mich interessieren: Hast du da mehr Infos? Gerne auch via PN.Das steht aber auch in der Diskussion, weil am Ende der Betreuung die Holzvermarktung steht. Selbst niedrigschwelliger geht es aktuell z.B. in NI um die Frage, ob die Beratung durch die LWK-Förster noch kostenlos sein dürfe und im Zusammenhang damit um eine Umstrukturierung der Förderung und eine Streichungen der direkten Zuwendungen an die LWK.
Sollst du mich ärgern?
Als ob eine FBG den Förstern die Betreuungsarbeit abnehmen würde?
Das war vielleicht mal hehres Ziel der Gesetzgebung, das ist aber auch schon alles.
Ob ein Bestand in einen deiner Pflegeblöcke eingegliedert wird, entscheidet nicht die FBG, das entscheidet der Eigentümer. Und schon sind sie wieder da, die individuell zu betreuenden Waldbesitzer.....