Waldzustandsbericht - Lage ist katastrophal

z/7

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Bayern hat kein Einheitsforstamt mehr, schon lang nimmer. Die Beratung des Privatwaldes liegt bei den AELFs, Ämtern für Ernährung, Land-, und Forstwirtschaft.
 
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Dann hätten sich die Häuptlinge, die das veranlasst haben besser vorher mal mit jemandem unterhalten, der sich damit auskennt.

Du schreibst, manche Revierleiter bei euch hätten > 3000 Waldbesitzer zu betreuen.
Unterstellen wir mal, jeder Waldbesitzer würde nur einen homogenen Bestand bewirtschaften. Wie wissen, daß die Durchforstungsintervalle bei 1 bis 2 pro Jahrzehnt liegen, im Schnitt sind es 1,7. Dann kommen auf den RL im Jahrzehnt > 5.100 Bestände resp. 510 pro Jahr zu.
510 Bestände bedeuten 510 Beratungsgespräche, bedeuten mit Fahrzeit mindestens 1020 Arbeitsstunden, bedeuten 120 bis 130 Arbeitstage von jährlich roundabout 220. Rechnen wir für den sog. Inneren Dienstbetrieb 25 % der Gesamtarbeitszeit, also 55 Arbeitstage. Dann bleiben noch sagenumwobene 35 Arbeitstage, um das Ergebnis der Beratungsgespräche umzusetzen.
So kann man Privatwald nicht bewirtschaften, da kann man nur scheitern.
Und dann darf man sich nicht wundern, wenn die Bundes - Umweltministerin der Bundes - Landwirtschaftsministerin mitteilen lässt, sie möge doch besser die Finger vom bundesdeutschen Wald lassen. Eine Forstbehörde, die solche Zustände duldet, beweist nicht nur völlige strategische Inkompetenz, sie beweist auch mangelnde Sozialkompetenz ihren Mitarbeitern gegenüber und nicht zuletzt handelt sie den ihnen anvertrauten Waldbesitzern gegenüber völlig verantwortungslos. Sie leistet letztendlich der Flächenstillegung Vorschub.

Wenn die Betreuung des Privatwaldes gesetzlicher Auftrag ist, und das ist zumindest bei uns so, dann muss auch die Personaldecke entsprechend sein. Und dann muss auch die Leitung diese Aufgabe in vollem Umfang wahrnehmen. Oder ihren Hut nehmen!

Und abschließend:
Aktuell herrscht bundesweit ein eklatanter Mangel an qualifiziertem Personal. Wie kommen eure Bosse auf die Idee, ein junger Uni - oder FH - Absolvent könne so abgrundtief dämlich sein, bei euch zu unterschreiben???
Deine Rechnung geht davon aus, dass jeder Waldeigentümer Beratung und Betreuung will. Davon Gebrauch machen aber nur Teile davon. Nach meiner Beobachtung nutzen viele der Kleinprivatwäldler ihren Wald zur Brennholzproduktion, auch wenn sie das Holz an Säger vermarkten könnten. Aufs Geld kommt es dabei gar nicht an, es macht Ihnen Spaß zu holzen, so wie das schon der Großvater getan hat.
Manchen ist der Wald auch egal oder das Grundbuch ist auf dem Stand von 1905 und niemand hat Lust, die drei Erbgänge auseinander zu fieseln, um dann ein paar EURO zu verteilen. Das betrifft Waldeigentum unter 2 ha, oft verteilt auf mehrere, nicht zusammenhängende Parzellen.
Deine Wäldler haben ja durchweg mehr Fläche und damit ist der Wald auch ein nennenswerter Vermögensanteil, um den man sich mehr kümmert.

Wie die Personalgewinnung bei den Bayern aussieht, weiß ich nicht, ich denke, das ist insgesamt zunehmend schwierig, v.a. aus demografischen Gründen.
 
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Bayern hat kein Einheitsforstamt mehr, schon lang nimmer. Die Beratung des Privatwaldes liegt bei den AELFs, Ämtern für Ernährung, Land-, und Forstwirtschaft.
hab das auch nicht verstanden -
bei uns sind es das Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Niedersächsischen Landesforstamt und die Niedersächsische Landwirtschaftskammer -

@pudlich oder habe ich dich falsch verstanden: denkst du, da gäbe es einen Interessenkonflikt? ... du bist doch hier oben in der gleichen Ecke?
 

z/7

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Einen Interessenkonflikt hat es übrigens in Bayern auch im Einheitsforstamt nie gegeben. Die Staatlichen Forsten haben sich mit dem Einschlag in Kalamitätssituationen immer zurückgehalten, um den Markt für die privaten zu entlasten. Auch die BaySF haben ihr Holz zuletzt mit genau diesem Ziel lange in teuren Naßlagern deponiert. Die BaySF sind eine A.ö.R., kein privater Forstbetrieb. Das bedeutet nochmal ganz andere Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit. Denke, das wird in den anderen Landesforstbetrieben auch nicht anders sein.
 
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Dann hätten sich die Häuptlinge, die das veranlasst haben besser vorher mal mit jemandem unterhalten, der sich damit auskennt.

Das steht doch schon im BWaldG, Abschnitt "Zusammenschlüsse".

Niemand betreut 5000 individuelle Waldbesitzer, da ist man auf deren (Selbst-) Organisation in FBGs etc. angewiesen, damit man eben nicht 510 einzelne Handtuchparzellen im Jahr besuchen muss, sondern z.B. 51 Pflegeblöcke.
 
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Das steht doch schon im BWaldG, Abschnitt "Zusammenschlüsse".

Niemand betreut 5000 individuelle Waldbesitzer, da ist man auf deren (Selbst-) Organisation in FBGs etc. angewiesen, damit man eben nicht 510 einzelne Handtuchparzellen im Jahr besuchen muss, sondern z.B. 51 Pflegeblöcke.
Sollst du mich ärgern?

Als ob eine FBG den Förstern die Betreuungsarbeit abnehmen würde?
Das war vielleicht mal hehres Ziel der Gesetzgebung, das ist aber auch schon alles.
Ob ein Bestand in einen deiner Pflegeblöcke eingegliedert wird, entscheidet nicht die FBG, das entscheidet der Eigentümer. Und schon sind sie wieder da, die individuell zu betreuenden Waldbesitzer.....
 
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Wie die Personalgewinnung bei den Bayern aussieht, weiß ich nicht, ich denke, das ist insgesamt zunehmend schwierig, v.a. aus demografischen Gründen.

In der 3. Qualifikationsebene sind es m. W. so ca. 60 Stellen pro Jahr in der Öffentlichen Forstverwaltung. Studierende im Studiengang Forstingenieurwesen in Weihenstephan gibts bedeutend mehr. Insofern weniger ein demografisches Problem sondern eine Frage der politischen Unlust, mehr Stellen zu spendieren.
 
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Das ist der Nachteil der Einheitsverwaltung - je schlechter der Privatwald wirtschaftet, umso besser sind die Holzpreise für die Landesforst.
Ich dachte, die Einheitsverwaltung sei durch das Kartellrecht nicht zulässig.
Die FBGs haben bei uns vergleichsweise schlechte Preise, nicht der Privatwald an sich. Denke, du meinst den Kleinprivatwald?
 
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Ich hab mich unklar ausgedrückt, sorry.
Früher war in einigen Bundesländern die Privatwaldbetreuung an das Einheitsforstamt gebunden. Und natürlich gab es da Verschiebungen. Beispielsweise Datum der Vertragserfüllung, Aufarbeitungskosten bei Großaufträgen, um nur einige zu nennen.

Heute sind in wesentlichen Punkten die Zusammenschlüsse an die Stelle der Staatl. Einheitsforstämter getreten.
Für den Kleinprivatwald bedeutet das - keine Veränderung. Entweder vermarktet er sein Holz über die Zusammenschlüsse oder es bleibt liegen. Immerhin fallen bei optimierter Wertschöpfung im Nadelholz bis zu 5 Sortimente an, was teilweise zu Mengen führt, die eine Abfuhr unwirtschaftlich machen.
Dummerweise sind unsere Zusammenschlüsse gezwungen, restriktiv wirtschaftlich zu handeln und da es im Endeffekt bedeutet, je größer die Betriebe im Zusammenschluss, umso besser das Betriebsergebnis, haben die Zusammenschlüsse kein gesteigertes Interesse am aus ihrer Sicht defizitären Kleinprivatwald.
Dummerweise deswegen, weil die Höhe der Förderung der Zusammenschlüsse deren Besitzstrukturen nicht/nicht angemessen berücksichtigt.
 
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Kartellrecht zielte auf reine Holzvermarktung ab.
Einheitsverwaltung hat damit nix zu tun...
 
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Das steht aber auch in der Diskussion, weil am Ende der Betreuung die Holzvermarktung steht. Selbst niedrigschwelliger geht es aktuell z.B. in NI um die Frage, ob die Beratung durch die LWK-Förster noch kostenlos sein dürfe und im Zusammenhang damit um eine Umstrukturierung der Förderung und eine Streichungen der direkten Zuwendungen an die LWK.

Als ob eine FBG den Förstern die Betreuungsarbeit abnehmen würde?

Wenn sie entsprechende Verträge hat: ja. Da gibt es aber anscheinend deutliche Unterschiede innerhalb Deutschlands und ihr in NI seid da noch etwas "hinterher". Der Zwang wird aber so wie ich das mitbekomme in den nächsten Jahren über die Förderstrukturen und Fördergrenzen bei Euch ankommen.

In der 3. Qualifikationsebene sind es m. W. so ca. 60 Stellen pro Jahr in der Öffentlichen Forstverwaltung. Studierende im Studiengang Forstingenieurwesen in Weihenstephan gibts bedeutend mehr. Insofern weniger ein demografisches Problem sondern eine Frage der politischen Unlust, mehr Stellen zu spendieren.

Weihenstephan bildet nicht nur für Bayern aus und nicht jeder Studi dort ist an einer Anstellung bei den BaySF oder den AELF interessiert oder dafür zu gebrauchen. In den letzten Jahren hat sich ein Konkurrenzkampf um die besten Absolventen ergeben, im Vergleich zu den Jahren 1995 - 200x sind die Zeiten für Forststudis aktuell paradisisch.
 
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Das steht aber auch in der Diskussion, weil am Ende der Betreuung die Holzvermarktung steht. Selbst niedrigschwelliger geht es aktuell z.B. in NI um die Frage, ob die Beratung durch die LWK-Förster noch kostenlos sein dürfe und im Zusammenhang damit um eine Umstrukturierung der Förderung und eine Streichungen der direkten Zuwendungen an die LWK.
Das würde mich interessieren: Hast du da mehr Infos? Gerne auch via PN.
 

z/7

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Sollst du mich ärgern?

Als ob eine FBG den Förstern die Betreuungsarbeit abnehmen würde?
Das war vielleicht mal hehres Ziel der Gesetzgebung, das ist aber auch schon alles.
Ob ein Bestand in einen deiner Pflegeblöcke eingegliedert wird, entscheidet nicht die FBG, das entscheidet der Eigentümer. Und schon sind sie wieder da, die individuell zu betreuenden Waldbesitzer.....

In Bayern haben viele FBGs eigene Förster. Daneben aber nach wie vor auch das Problem, daß der größere Kleinprivatwald, also die, die grade so abfuhrwürdige Sortimentsmengen zammbringen und damit einen positiven Deckungsbeitrag liefern könnten, dann doch sein eigenes Süppchen kocht.

Was in Bayern mit Fichte sogar eher der Fall ist als bei Laub oder mattwüchsiger Kiefer. Pflege fällt aber auch da mangels Ertrag gern unter den Tisch. Insgesamt ist die Situation ausgesprochen unbefriedigend.
 
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@Swerve:

Aus der Tagespresse von Vor(?)gestern (NWZ), deshalb mit einer gewissen "Stille-Post-Gefahr":

Das Ministerium befürchtet nach Kontakten mit Brüssel, dass die "kostenlose" Beratung und Anleitung einen Wettbewerbsverstoß darstellt und will daher die feste Überweisung an die LWK, aus der das Personal (anteilig) für diese kostenfreie Dienstleistung bezahlt wird, kürzen bzw. streichen und dafür die Förderung aufstocken, so dass die Waldbesitzer dann für alles, was über ein Telefongespräch hinausgeht, eine Rechnung bekommen müsste. Dafür kann er aber dann eine höhere Förderung bekommen oder die Beratung als Förderung abrechnen - das war nicht so klar ersichtlich. @pudlich müsste das genauer wissen.
 
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