Der Wust in dem neuen Gesetzblatt liest sich nicht wirklich geschmeidig, aber es heisst zur Änderung der Anlage2, Abschnitt2, Unterabschnitt2, Nummer2, dass diese durch eine neue Nummer2 und 2a ersetzt werden sollen.
Diese neue Nummer 2a sagt:
"Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu veschiessen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte eines Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind."
Während bislang diese Nummer 2 unter dem Label "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer WBK" lief, wurde das nun aufgeteilt in Nummer 2 (Erwerb) und 2a (Erwerb und Besitz). Bei 2 besteht die Eintragungspflicht, bei 2a ist ja auch der Besitz erlaubnisfrei gestellt.
So gelesen würde ich mal sagen, für E-Lauf in .22 Hornet im Drilling brauchts keinen WBK-Eintrag. Oder???