Wechsellauf eintragen???

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19 Jan 2001
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Servus,
bevor ich nun lange suche...

Ich möchte einen wechsellauf erwerben, muss dieser nun eingetragen werden?
Betonung auf muss, das ich das ggf. kann ist mir klar.

Grundwaffe: Hornet, WL: 12/70

Danke für kompetente Antworten... ;)
 
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A

anonym

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Wobei man bei Altbesitz (Wenn ich den immer noch nicht kompletten Schwachsinn richtig verstanden habe, also ohne Gewaehr) 6 Monate Zeit hat, bei Neukauf die ueblichen 2 Wochen.
 
A

anonym

Guest
:shock: Gilt das auch für Einstecklauf ??
Nicht gleich schimpfen, ich weiss es wirklich nicht!
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
promillo schrieb:
Wobei man bei Altbesitz (Wenn ich den immer noch nicht kompletten Schwachsinn richtig verstanden habe, also ohne Gewaehr) 6 Monate Zeit hat, bei Neukauf die ueblichen 2 Wochen.

Habe ich auch gelesen und so verstanden und habe dann mal den Sachbearbeiter beim LK angerufen und ganz doof gefragt ob ich denn nu nach dem neuen Gesetz mein BDF.Wechsellaufbündel (2x12/70) für meine BBF (7x57R, 12/70) eintragen lassen muss.

Antwort: (!)

"Ne, das ist nur bei Sportschützen wegen dem Munitionserwerb, Sie haben ja einen Jagdschein für die Langwaffenmunition. Muss nicht eingetragen werden." :shock:

Wolf: "Ja nee, schon klar mit dem Munitionserwerb, aber hier im neuen Waffengesetz steht was von Eintragen bis Oktober von Wechselläufen u.s.w....?"

SB: " Nein, muss nicht eingetragen werden" :?:



Werde wohl die Tage nochmal hingehen und persönlich fragen...
 
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Soweit ich das Infopapier für den Waffenhandel verstanden habe, muß ab 1.4. alles eingetargen werden. Sowohl beim Sportschützen, Jäger als auch beim BüMa in dessen Waffenhandelbücher. Das mit dem Munitionserwerb ist in dessen ein Blödsinn, da es ja um das waffenrechtliche Hauptteil geht, das jetzt registriert werden muß, da ja in den vergangenen Jahren zig tausende Waffenteile illegal verkloppt wurden und die BüMa´s mit ihren nicht eingetragenen Waffenteilen nur illegale Waffen produziert haben und diese dann illegal verkauft haben. Die genauen Gedankengänge hierbei kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, aber leider ist es so. Alles muß eingetragen werden.


Martin
 
A

anonym

Guest
Der Wust in dem neuen Gesetzblatt liest sich nicht wirklich geschmeidig, aber es heisst zur Änderung der Anlage2, Abschnitt2, Unterabschnitt2, Nummer2, dass diese durch eine neue Nummer2 und 2a ersetzt werden sollen.
Diese neue Nummer 2a sagt:
"Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu veschiessen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte eines Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind."

Während bislang diese Nummer 2 unter dem Label "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer WBK" lief, wurde das nun aufgeteilt in Nummer 2 (Erwerb) und 2a (Erwerb und Besitz). Bei 2 besteht die Eintragungspflicht, bei 2a ist ja auch der Besitz erlaubnisfrei gestellt.

So gelesen würde ich mal sagen, für E-Lauf in .22 Hornet im Drilling brauchts keinen WBK-Eintrag. Oder???
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So, wenn ich nun meinen, bisher nicht eingetragenen WL eintragen lassen will, habe ich bis Ende September Zeit. Wenn ich diesen WL aber mit Schaft und Verschluß zur Waffe ergänze ( diese Teile sind eintragungsfrei)
und das Ding als Kompettwaffe eintragen will, welches Erwerbsdatum ist nun richtig? das Erwerbsdatum des WL? oder ergänze ich die Waffe und habe dann 14Tage zum Eintragen? Dann habe ich aber keinen Beleg für den Erwerb mit passendem Datum? Nehme ich das WL Erwerbsdatum, wird die 14 Tagesfrist bereits überschritten.
 
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23 Aug 2006
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Da wirst mit dem Sachbearbeiter mal ein Schwätzchen halten müssen ...

Ansonsten überlass halt dem Büchser Deinen Wechsellauf, der Dir dann die Komplettwaffe überlässt. :idea:

Ich kann mich hier im Forum an eine Diskussion erinnern, da gings auch um diese Ergänzung ... wenn man das eng sieht, ist das zusammenschrauben des Baukastens nämlich die Herstellung einer Waffe. :shock:

Und dafür brauchst ne Erlaubnis, der Büchser hat die schon.
=> Das goldene Handwerk des Büchsenmachers ist Dein Freund.

Werner
 

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