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Gelöschtes Mitglied 9073
Guest
Ist sicher sein gutes Recht. Kann er auch gern machen, von den befestigten Wegen aus, im Tierpark oder in der Nationalparkkernzone.
Sicherlich ist das Wegegebot in solchen Revieren zugunsten der Jagd erfolgt. Nicht, daß noch ein Unglück passiert!
Der braucht nämlich für vernünftige Bilder vor allem eines nämlich Licht
Jetzt bin ich verwirrt? Wurde hier nicht in hunderten postings beschworen, daß der Besitz von Nachtsicht- und Wärmebildgeräten zum Zwecke der Tierbeobachtung das Recht jeden freien Bürgers in diesem Land wäre? Dabei ausdrücklich eingeschlossen Vorsatzlösungen für Ferngläser, Spektive und Kameratechnik?