Menschenleben vor Tierleben. Ganz einfach. Nichts mit abwarten vor dem nächsten Morgen...
Moin,
das ist so pauschalisiert völliger Unsinn. Mit der Maxime könnte jedes
potentiell gefährliche Tier umgehend getötet werden. Zum Glück für uns und nachkommende Generationen läuft das in unserem Staat etwas anders. Und damit befürworte ich nicht die teilweise vorhandenen Auswüchse des Tierschutzes, sondern verweise auf eine ordentliche Abwägung der Möglichkeiten.
Eine theoretische, abstrakte Gefahr reicht eben nicht aus. Es muss ein "vernünftiger Grund" (bei Abwesenheit strafbewährt, §17 Nr. 1 TierschutzG) vorliegen, um ein Wirbeltier zu töten. Ein "vernünftiger Grund" i.d.S. ist nicht gegeben, wenn keine konkrete und gegenwärtige, sondern nur eine abstrakte Gefahr besteht und wenn im Ergebnis mildere Maßnahmen auch Erfolg
versprechen.
Hypothese: In einer Gegend mit Weidetierhaltung (wie im RBB-Beitrag zu sehen) sollte es TA mit entsprechendem Betäubungsequipment geben und Landwirte mit Gattertechnik. Was einen ausgewachsenen Zuchtbullen hält, wird auch für ein Wisent ein Hindernis darstellen.
Für die, die hier immer den Unfall auf der Landstraße mit Familientragödie vorziehen: es ist im Rahmen der Möglichkeiten, temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen (bis auf 0 kmh) auszusprechen. In Regionen mit Rotwildvorkommen sind Autofahrer ja auch entsprechend sensibilisiert. Nur weil es doch hin und wieder mal zu schweren Unfällen kommt, wird das Rotwild hier nicht ausgerottet. Am Rothaarsteig laufen auch freigesetzte Wisente umher, ohne daß hier wegen potentieller Verkehrsunfallgefahr panisch eine Abschußverfügung erteilt würde.
Ich habe allerdings auch bereits live und in Farbe die andere Seite gesehen: ein Amtsveterinär, der eine ausgebrochene vermehrungsfähige Kamerunschafherde erst ein weiteres 3/4 Jahr unmittelbar neben der uneingezäunten Autobahn (Standstreifen) weiden und sich tatsächlich fortpflanzen lässt, obwohl alle anderen Maßnahmen wie Fang usw. voraussehbar keinen Erfolg brachten. Da wurden sehr viele Dienststunden unserer Polizei einfach verschwendet, bis schlußendlich doch eine Abschußverfügung an einen Beauftragten erging. Das war ein Stück aus dem Tollhaus.
Fazit:
Es ist sorgfältig abzuwägen. Daß dies unter Einbeziehung von Sachverständigen innerhalb weniger Stunden zu schaffen ist, halte ich persönlich für nahezu ausgeschlossen. Solange nicht die
unmittelbare Gefahr besteht, daß der Wisent jemanden auf die Hörner nimmt, ist für eine schnelle Entscheidung der Art "Gefahr im Verzug" kein Platz. Ich denke, daß werden die Verantwortlichen hier auch noch schmerzhaft lernen.
Einen "Nanny-Staat", der bevormundend seine Bürger vor Eigenverantwortung "schützt", lehne ich genauso ab wie einen auswüchsigen "Nanny-Tierschutz", wie er von diversen Spendengeldsammlern aus Eigeninteresse vorangetrieben wird. Eine Rückkehr zu Augenmaß und Vernünft wäre begrüssenswert.
Cheers,
Schnepfenschreck.