Hallo,
ich habe jetzt schon mehrfach gesehen dass "Kollegen" Wildkameras an Forstwegen (verdeckt ohne Hinweisschild) aufstellen um den Verkehr an Fussgängern und Fahrzeugen zu überwachen. Das soll gerechtfertigt sein da der Forstweg ja privat sei und ein berechtigtes Interesse zum Schutz der Jagd usw bestehe.
ich halte das für rechtlich fragwürdig, DSGVO usw. M.w. sind Wildkameras nur an der Kirrung abseits öffentlicher Wege zulässig - kennt da jmd die konkrete Rechtslage ?
Danke ! Peter
ich habe jetzt schon mehrfach gesehen dass "Kollegen" Wildkameras an Forstwegen (verdeckt ohne Hinweisschild) aufstellen um den Verkehr an Fussgängern und Fahrzeugen zu überwachen. Das soll gerechtfertigt sein da der Forstweg ja privat sei und ein berechtigtes Interesse zum Schutz der Jagd usw bestehe.
ich halte das für rechtlich fragwürdig, DSGVO usw. M.w. sind Wildkameras nur an der Kirrung abseits öffentlicher Wege zulässig - kennt da jmd die konkrete Rechtslage ?
Danke ! Peter