[Bayern] Wildkamera zur Forstwegüberwachung ?

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Hallo,
ich habe jetzt schon mehrfach gesehen dass "Kollegen" Wildkameras an Forstwegen (verdeckt ohne Hinweisschild) aufstellen um den Verkehr an Fussgängern und Fahrzeugen zu überwachen. Das soll gerechtfertigt sein da der Forstweg ja privat sei und ein berechtigtes Interesse zum Schutz der Jagd usw bestehe.
ich halte das für rechtlich fragwürdig, DSGVO usw. M.w. sind Wildkameras nur an der Kirrung abseits öffentlicher Wege zulässig - kennt da jmd die konkrete Rechtslage ?
Danke ! Peter
 
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Hallo,
ich habe jetzt schon mehrfach gesehen dass "Kollegen" Wildkameras an Forstwegen (verdeckt ohne Hinweisschild) aufstellen um den Verkehr an Fussgängern und Fahrzeugen zu überwachen. Das soll gerechtfertigt sein da der Forstweg ja privat sei und ein berechtigtes Interesse zum Schutz der Jagd usw bestehe.
ich halte das für rechtlich fragwürdig, DSGVO usw. M.w. sind Wildkameras nur an der Kirrung abseits öffentlicher Wege zulässig - kennt da jmd die konkrete Rechtslage ?
Danke ! Peter
Ich hab das Beschriebene noch nie gesehen. Nur Dumme hängen Kameras an Wege.

Die einschlägigen Vorschriften (DSGVO) lassen keine Personenüberwachung zu, es sei denn mit offzieller Stelle zur Vorbeugung krimineller Handlung im Einzelfall abgestimmt.

Wildkameras tun ihren Dienst an versteckter Stelle an jagdlichen Einrichtungen, nur dafür sind sie gedacht.
 
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Hallo,
ich habe jetzt schon mehrfach gesehen dass "Kollegen" Wildkameras an Forstwegen (verdeckt ohne Hinweisschild) aufstellen um den Verkehr an Fussgängern und Fahrzeugen zu überwachen. Das soll gerechtfertigt sein da der Forstweg ja privat sei und ein berechtigtes Interesse zum Schutz der Jagd usw bestehe.
ich halte das für rechtlich fragwürdig, DSGVO usw. M.w. sind Wildkameras nur an der Kirrung abseits öffentlicher Wege zulässig - kennt da jmd die konkrete Rechtslage ?
Danke ! Peter

Mit Wildkameras darf man jagdliche Einrichtungen aufnehmen. Fütterungen, Kirrungen, Fallen Hochsitze,.... Forstwege und darauf befindliche Personen oder Fahrzeuge nicht, auch nicht mit dem Argument, es könnten ja Wilderer sein. Und auf Forstwegen vom Schutz der Jagd zu reden - ich weiß ja nicht....

Idealerweise sollten sie so angebracht sein, dass sie Wild und nicht Personen aufnehmen. Das bedeutet praktischerweise z.B. auf ca. 1 m Höhe und nicht von 2m Höhe nach unten aufnehmend.

Personen sollten gelöscht werden oder nach einiger Zeit sollten alle Bilder mit Personen gelöscht werden. Das kann man z.B. bei manchen Plattformen machen indem man nach 3 oder 6 Monate Bilder die Bilder automatisch löscht.

Auch sollte ein Hinweisschild angebracht werden, aber das tut niemand, es sei denn, man möchte alte Kameras entsorgt bekommen. Wenn man es als guter Staatsbürger trotzdem macht: es steht nirgend wie groß das Schild sein muss.

Input habe ich bei einer HR Veranstaltung mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes BaWü bekommen.
 
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Wildkameras sind nicht nur an Kirrungen zulässig. Mancherorts sind ja nichtmal Kirrungen zulässig.
Eine Überwachung öffentlichen Raumes ( öffentlicher Wege, Parkplätze usw. ) scheidet natürlich aus. Aber mein berechtigtes Interesse als Jagdrechtsinhaber geht natürlich weit über Kirrungen hinaus: Wir als Jäger übernehmen das Wildtiermonitoring - auch beim Wolf - und sind gehalten, dort Ergebnisse zu liefern. Flächen, die vom Allgemeinrecht des betretens der freien Landschaft ausgenommen sind ( Dickungen, Forstkulturen, Wildäsungsflächen pp ) überwache ich auch mit Kameras. Meine wertvollsten jagdlichen Einrichtungen überwache ich ebenfalls, seit hier wieder der Mob durch die Wälder zieht und Ansitzeinrichtungen zerstört.
Die reine Aufnahme von Bildern ist erstmal unproblematisch. Speichern und weiterverabeiten, veröffentlichen oder andere Zwecken zuführen, da wirds wackelig.
Insofern ist die Überwachung privater Wege etwas fürs eigene Gemüt. Verwenden kann ich meine Erkenntnisse ja nur höchstselbst.
Im Falle aller Fälle entscheidet ein Richter, ob die Aufnahmen als Beweis zulässig sind.
 
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Wildkameras sind nicht nur an Kirrungen zulässig. Mancherorts sind ja nichtmal Kirrungen zulässig.
Eine Überwachung öffentlichen Raumes ( öffentlicher Wege, Parkplätze usw. ) scheidet natürlich aus. Aber mein berechtigtes Interesse als Jagdrechtsinhaber geht natürlich weit über Kirrungen hinaus: Wir als Jäger übernehmen das Wildtiermonitoring - auch beim Wolf - und sind gehalten, dort Ergebnisse zu liefern. Flächen, die vom Allgemeinrecht des betretens der freien Landschaft ausgenommen sind ( Dickungen, Forstkulturen, Wildäsungsflächen pp ) überwache ich auch mit Kameras. Meine wertvollsten jagdlichen Einrichtungen überwache ich ebenfalls, seit hier wieder der Mob durch die Wälder zieht und Ansitzeinrichtungen zerstört.
Die reine Aufnahme von Bildern ist erstmal unproblematisch. Speichern und weiterverabeiten, veröffentlichen oder andere Zwecken zuführen, da wirds wackelig.
Insofern ist die Überwachung privater Wege etwas fürs eigene Gemüt. Verwenden kann ich meine Erkenntnisse ja nur höchstselbst.
Im Falle aller Fälle entscheidet ein Richter, ob die Aufnahmen als Beweis zulässig sind.
Es entscheidet erstmal der Grundstückseigentümer (Klugscheissermodus wieder aus)
 
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Ich hab das Beschriebene noch nie gesehen. Nur Dumme hängen Kameras an Wege.

Die einschlägigen Vorschriften (DSGVO) lassen keine Personenüberwachung zu, es sei denn mit offzieller Stelle zur Vorbeugung krimineller Handlung im Einzelfall abgestimmt.

Wildkameras tun ihren Dienst an versteckter Stelle an jagdlichen Einrichtungen, nur dafür sind sie gedacht.
So ist es in RLP mit dem obersten Datenschützer (ODS) vereinbart, Kameras so aufhängen, dass möglichst kein Mensch/Gesicht abgebildet wird. In RLP herrscht freies Betretungsrecht im Wald (Ausnahme Kulturen und Flächen, in denen gerade Holzernte läuft), d.h. es ist alles öffentlicher Raum. Es stand sogar das komplette Verbot im Raum, bevor sich der LJV mit dem ODS auf den Kompromiss geeinigt hat. Filmen ist nicht zulässig (dafür gilt die DSGVO).
Datenschutz ist m.W. keine Ländersache, trotzdem legen die einzelnen Bundesländer die DSGVO unterschiedlich aus.
Anlass war übrigens ein Jagdübungsberechtigter, der Bilder geteilt hat, auf denen ein Nichtjäger zu sehen war, der über eine Kirrung gelaufen ist. Ob er sich da auch gelöst hat, weiß ich nicht, er hat aber mitbekommen, dass der JÜB die Bilder geteilt hat und sich daraufhin beim ODS beschwert.
Ich weiß von einem Revier hier im Forstamt, dass dort reichlich Funkkameras an den Wegen hängen und der zuständige "professionelle" Revierbetreuer sehr schnell vor Ort ist, wenn diese Wegestellen frequentiert werden. Teilweise wird auch auf die Uhr geschaut und vorher Wetten auf die benötigte Zeit abgeschlossen.
 
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