Wildunfall, Polizei untersagt Telefonisch das abfangen.

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Ganz ehrlich, wenn ich zu einem Wildunfall komme und das Reh lebt noch mache ich kurzen Prozess, egal wie. Sei es mit Messer, Stahlstempen oder Radmutterschlüssel. Stichwort ist sachlicher Notstand in Verbindung mit dem Tierschutz.

Und ich bin mir sicher, der Trachtenverein wird zweiter.
Zuständig ist entweder der JAB oder die Polizei.
Durch den Anruf wird man entweder zum sachkundigen Verrichtungsgehilfen "ernannt" - oder eben nicht.

Mit irgendwelchen Rechtsgüter-Kollisionen hat das nichts zu tun. Die wären zu berücksichtigen wenn der Telefon-Empfang nicht geklappt hätte. Und das ist dann nichts weiter als "Hätte - Hätte - Fahrradkette" bezogen auf den geschilderten Ablauf.
Eine sachlich und örtlich zuständige Person hat entschieden. Ende.
Und mit Deinen Worten: Wäre es eine Fehlentscheidung gewesen könnte man sie gerichtlich überprüfen lassen. Und ich bin mir sicher dabei wird der "Jungjäger Unverdrossen" Zweiter.
 
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Wir haben beim Jagdkurs (BaWü) gelernt, dass wir quasi verpflichtet sind das Tier zu erlösen.
Von Erlaubnis einholen war da nix zu hören und ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen die Polizei darum zu bitten.

Wenn man in der Stadt wohnt kann man sich wohl nicht vorstellen, dass man regelmäßig in die Situation kommt Wild abzufangen. Die fünf Mal vom Themenstarter glaube ich ohne weiteres!
Spätestens zur Blattzeit geht es bei uns auch wieder richtig rund.
 
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Wir haben beim Jagdkurs (BaWü) gelernt, dass wir quasi verpflichtet sind das Tier zu erlösen.
Von Erlaubnis einholen war da nix zu hören und ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen die Polizei darum zu bitten.

Wenn man in der Stadt wohnt kann man sich wohl nicht vorstellen, dass man regelmäßig in die Situation kommt Wild abzufangen. Die fünf Mal vom Themenstarter glaube ich ohne weiteres!
Spätestens zur Blattzeit geht es bei uns auch wieder richtig rund.

So wurde es uns auch beigebracht.
 
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Dito.
Trotzdem würde ich mir das Ok von der Polizei oder dem JAB holen. Ich bezweifele, dass einem Justizia deswegen an den Karren fährt, weil man sich rückversichert. Obwohl, in diesem Lande ist ja nichts mehr unmöglich ... :rolleyes:
 

Wheelgunner_45ACP

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Gemäß TschG bist du eine sogenannte sachkundige Person. Damit darfst du hier erst mal erlösen, genau so wie Metzger und jeglicher Arzt, der vorbei kommt. Klar ist heutzutage FS außen vor ausser die Polizei beauftragt, musst halt eine kalte Waffe verwenden. Wilderei würde erst beginnen, wenn du dir das Stück hinterher aneignen wollen würdest.

Ob dann hinterher die Sache zum Staatsanwalt geht? Wenn "JA" müsste spätestens der erkennen, dass alles richtig gelaufen ist und evtl. ein schon eröffnetes Verfahren wiede einstellen
 
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Interessant Ansicht. Keine Belege liefern wollen aber selber auf welche bestehen.
Wie soll ich einen Beleg für etwas liefern dass es nach meiner Ansicht gar nicht gibt?

Und warum soll nicht derjenige einen Beleg liefern, der behauptet, dass es hierzu eine gesetzliche Regelung gibt?

basti
 
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Leute, Leute, Leute.... ohne das Bundesland zu kennen, ist das doch alles müßig. In RLP gibt es zB eine Regelung im LJG, die es jedem Jäger erlaubt, tätig zu werden.

Allerdings dürfte in Bundesländern ohne Spezialregelung Par. 34 StGB greifen und zwar auch bei Schusswaffengebrauch.
 
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Wie soll ich einen Beleg für etwas liefern dass es nach meiner Ansicht gar nicht gibt?

Und warum soll nicht derjenige einen Beleg liefern, der behauptet, dass es hierzu eine gesetzliche Regelung gibt?

basti

Wie du schon selber schreibst, gibt es nur deiner Ansicht nach nicht. Was nicht bedeutet dass es keine rechtile Grundlage dafür gibt.

Aber egal, soll jeder machen wie er es für richtig hält. Ich würde es abfangen.
 

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