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Zuständig ist entweder der JAB oder die Polizei.Ganz ehrlich, wenn ich zu einem Wildunfall komme und das Reh lebt noch mache ich kurzen Prozess, egal wie. Sei es mit Messer, Stahlstempen oder Radmutterschlüssel. Stichwort ist sachlicher Notstand in Verbindung mit dem Tierschutz.
Und ich bin mir sicher, der Trachtenverein wird zweiter.
Durch den Anruf wird man entweder zum sachkundigen Verrichtungsgehilfen "ernannt" - oder eben nicht.
Mit irgendwelchen Rechtsgüter-Kollisionen hat das nichts zu tun. Die wären zu berücksichtigen wenn der Telefon-Empfang nicht geklappt hätte. Und das ist dann nichts weiter als "Hätte - Hätte - Fahrradkette" bezogen auf den geschilderten Ablauf.
Eine sachlich und örtlich zuständige Person hat entschieden. Ende.
Und mit Deinen Worten: Wäre es eine Fehlentscheidung gewesen könnte man sie gerichtlich überprüfen lassen. Und ich bin mir sicher dabei wird der "Jungjäger Unverdrossen" Zweiter.