Wildunfall - welcher Pächter ist zuständig?

Registriert
16 Mrz 2011
Beiträge
2.183
Weils so schön paßt.Genau das selbe wie bei @Fex heute bei mir.Sitze beim Frühstück da klingelt
das Telephon die Frauenstimme am anderen Ende ,erklärt mir auf der Straße höhe Ort XY Wildunfall totes Schwein ,müßte Ihr Revier sein.Freundliche Antwort ich schau mal, schönen Sonntag noch.:)
Wie kann es anders sein am Unfallort ,Schweißfleck auf meiner Seite Gummihandschuh und Sau
auf der anderen Seite.:(
Was nun !!!:D
Handy raus Nachbar angerufen,horch zu Pi hat mich angerufen Schwein 15 kgliegt bei dir ,meine
Meinung nichts dran zu gebrauchen.Antwort, legs auf den Luderplatz wir haben bald Hegeringfuchsansitz.;)
Nochmal, so und nicht anders klärt man das unter Jagdnachbarn.

Gruß Seppel
 
Registriert
22 Okt 2015
Beiträge
764
Das es tausend praktische Wege gibt, um so etwas unjuristisch zu klären, weiß jeder und natürlich wird das in der Praxis auch so gehandhabt. Aber trotzdem sind solche Fälle hinsichtlich der juristischen Diskussion interessant. Ich denke, darum geht es.

Aneinungsberechtigt ist und bleibt in meinen Augen der JAB des Revieres, in dem es zur Strecke kam. Also dort, wo es aufgrund der tödlichen Verletzung verendet zum Liegen kam. Ob das Stück danach bewegt wurde, ist erstmal egal.

Weiß der JAB des Reviers, in dem das Stück liegt, dass es zu ihm gezogen wurde, muss er es theoretisch liegen lassen oder den Nachbar verständigen, wenn er sich gegenüber dem Strassenbaulastträger zur Fallwildentsorgung verpflichtet haben sollte. Wenn der Nachbar es sich nicht aneignen will, muss er es aufgrund seiner vertraglichen Pflichten entsorgen, wenn solche wirksam vereinbart wurden.

So sehe ich das.
 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
8.936
Heute Nacht um 1.30 Uhr wurde der Pächter von der Polizei über einen Wildunfall informiert.

Wer ist zuständig bzw. berechtigt oder in diesem Falle sogar verpflichtet (ist hier Teil des Pachtvertrages) das Reh zu bergen?

Und nein, keine Scherzfrage.
Warum MUSS einer nachts ausrücken wenn das Reh schon verendet ist und den (Strassen)Verkehr nicht behindert? die Fakten merken und vielleicht den Nachbarpächter zwecks morgens nach dem Frühstück anrufen.
Wollte ich es selbst verzehren, würde ich natürlich sofort ausrücken.
sollte der Nachbar auch auf RoadKills stehen greift wieder die Frage: Liegt Schnee?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
23 Mai 2013
Beiträge
3.673
baikal, Warum? Weil höchstens die Hälfte der Meldung stimmt.

Falls hier jemand zu Tasso o. ä. Kontakt hat, in meiner Nachbarschaft liegt seit gestern früh
ein schwarzer Mischling, ca 20kg, kurzhaarig, Lederhalsung silberne Plakette drauf tot an der Straße. LK SLF Rennleitung weiß Bescheid.
 
Registriert
4 Dez 2018
Beiträge
894
Heute Nacht um 1.30 Uhr wurde der Pächter von der Polizei über einen Wildunfall informiert. Nach anfänglichen Irritationen über den genauen Unfallort wurde festgestellt, dass das Reh, das aus Revier A auf die Straße - die die Reviergrenze bildet - lief und dort tödlich verunfallte von der Polizei in den Straßengraben auf der Seite von Revier B gezogen wurde.

Wer ist zuständig bzw. berechtigt oder in diesem Falle sogar verpflichtet (ist hier Teil des Pachtvertrages) das Reh zu bergen?

Und nein, keine Scherzfrage.


B, allerding könnte A möglicherweise einen Herausgabeanspruch geltend machen, soweit unzweifelhaft durch Unfallbeteiligte belegt würde, dass das Stück Rehwild im A-Teil tödlich verunfallte und lediglich der Einfachheit/Sicherheit halber das Stück durch einen Polizeibeamten in den Graben des B-Teils verbracht wurde.
 
Registriert
5 Sep 2013
Beiträge
2.399
Da geht nichts vor Gericht, es gibt auch keinen Streit. Es hat nur keiner Bock, nachts um 2 auszurücken ;-)....
Ich würde auch sagen hier ist es Pächter B der eigentlich ran muss, da er auch der ist, der sich das Wild aneignen darf. Egal wie die Lage ist würde ich mich aber nachts um 2 Uhr bemühen als A, sofern man angerufen wird B für die Rennleitung ins Spiel zu bringen und als B genau umgekehrt ;)
 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
8.936
Gefahr im Verzug? Nein: "Danke für die Nachricht Herr Oberpolizeirat." Umdrehen und weiterschnarchen.
Am anderen Morgen haben die Füchse, Dachse, Wölfe, Sauen oder Wilddiebe den Fall möglicherweise geklärt.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.566
Gefahr im Verzug? Nein: "Danke für die Nachricht Herr Oberpolizeirat." Umdrehen und weiterschnarchen.
Am anderen Morgen haben die Füchse, Dachse, Wölfe, Sauen oder Wilddiebe den Fall möglicherweise geklärt.
Was, wenn es gar nicht tot ist? Wenn die Schilderung der Unfallstelle nicht stimmt? Selbst mit GPS sind 10m Abweichung immer drin und ohne Hunde suchste Dich doof und dämlich.

Der korrekte Dienstgrad zum Polizistenverarschen wäre Polizeihauptwachtmeister (zumeist der Eingangsdienstgrad) oder gleich Polizeipräsident :) Dazwischen ist gefährlich, wenn der Pressesprecher vor Ort ist, der ist manchmal Polizeioberrat...
 
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.171
Polizeihauptwachtmeister gibts schon Jahrzehnte nicht mehr 🙄
Wenn schon klugscheissen dann richtig 😝
Pressesprecher im höheren Dienst hab ich bis jetzt nur einmal und zwar in München gesehen.
Sonst in der Regel gehobener Dienst 😉
 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
8.936
Was, wenn es gar nicht tot ist? Wenn die Schilderung der Unfallstelle nicht stimmt? Selbst mit GPS sind 10m Abweichung immer drin und ohne Hunde suchste Dich doof und dämlich.
Bei uns sprüht die Polizei immer schöne analoge Markierungen auf die Fahrbahn. Den Tod eines Tieres können die auch beurteilen, lebendenfalls machen sie noch ein paar Löcher rein.
Der korrekte Dienstgrad zum Polizistenverarschen wäre Polizeihauptwachtmeister (zumeist der Eingangsdienstgrad) oder gleich Polizeipräsident :) Dazwischen ist gefährlich, wenn der Pressesprecher vor Ort ist, der ist manchmal Polizeioberrat...
Mit Dienstgraden hab ichs nicht so, Franz-Josef Wanninger war jedenfalls Inspektor z.b.V.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
15
Zurzeit aktive Gäste
314
Besucher gesamt
329
Oben