- Registriert
- 4 Feb 2009
- Beiträge
- 10.416
Bei der VP des KBGS muss der Hund im Zuchtbuch für BGS oder HS eines ISHV-Mitgliedsvereins eingetragen sein.
Das dürfte beim VH nicht anders sein.
Das stimmt so nicht ganz! Zur VP muss ein Hund zugelassen werden, der FCI-Papiere hat. Wird wohl in der Praxis kaum vorkommen, aber die Möglichkeit besteht. Bei der HP sieht es anders aus!