Moin Leute,
wichtig ist i m m e r, dass man die Versicherungsbedingungen vor der Vertragsunterzeichnung sorgfältig liest. Und- sollten Unklarheiten bestehen - den Makler oder Vertreter der Versicherung um Erklärung bittet.
"Alles abgesichert" gibt es bei k e i n e r Versicherung - wenn das ein Vertreter so platt sagt, hat er keine Ahnung von dem, was er verkauft.
Bei einer Haftpflichtversicherung - es klang hier ja schon an - heißt "Versicherungsschutz gewähren" n i c h t "zahlen", es bedeutet vielmehr, dass die Versicherung den Sachverhalt, wie er sich nach den Angaben aller Beteiligten ergibt, prüft und danach entscheidet, welcher der Beteiligten für welchen Schaden und in welcher Höhe haftet.
Und nach dieser Entscheidung werden dann Ansprüche des jeweiligen Anspruchstellers befriedigt.
Es wurde schon einmal gesagt, sei aber der guten Ordnung halber wiederholt: Man hat bei der Privat- und auch der Jagdhaftpflichtversicherung keinen direkten Anspruch gegen die Versicherung des Gegners, nur gegen ihn selbst. Umgekehrt ist ein Gegner in diesen Fällen, wenn er glaubt, etwas beanspruchen zu dürfen, gezwungen, den Privatmann (Jäger) zu verklagen.
Uns allen wünsche ich, dass wir die Haftpflichtversicherung niemals brauchen !