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Loch. Schlaufe. Karabiner. Gürtel. Feierabend.
Vorsicht! --> wAffenG Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Punkt 1.2.6 ...
Viele Grüße
Joe
Loch. Schlaufe. Karabiner. Gürtel. Feierabend.
Ich halte ja nen halben Meter Zölligrohr mit Muffe immernoch für gefährlicher als ein fisseliges Küchenmesser. Und das darf ich theoretisch mit mir rumschleppen soviel ich will.......
Das bezweifle ich ernsthaft. Das von dir gemeinte Verbot stammt aus dem WaffG. Dieses Gesetz regelt dem Umgang mit Waffen, eben auch Hieb- , Schneid- und Stosswaffen. Dass es im WaffG auch um Küchenmesser ginge, wäre mir neu.
Gruß
Manni
Moin!
Das WaffG hebt an den kritischen Stellen nicht auf die Verwendung ab, sondern auf die Eigenschaften. Der §42a (3) nennt nur "Messer" und "Klingenlänge" und steht damit NEBEN dem (2), der z. B. Bajonette betrifft.
...
Na dann ist das jetzt für Dich eine nicht unerhebliche Neuigkeit. Man lernt eben nie aus.
Ist übrigens "erst" seit 10 Jahren so Gesetz.
Wie schon Mohawk korrekt schreibt:
Im §42a Absatz 1 Nr. 3 sind explizit Einhandmesser und ALLE feststehenden Messer über einer Klingenlänge von 12cm mit einem Führverbot belegt.
Ausnahme: Ein berechtigtes Interesse. Notwehr wird hierbei generell NICHT als berechtigtes Interesse anerkannt!
Klick mich!
Und ob Du das anzweifelst ist leider unerheblich ...
Gruß
Sigges
Unsere "Freunde " tragen jetzt einfach Cuttermesser mit rausschiebbarer Abbrechklinge......
bei 22 mm Klingenhöhe sie die schon stabil, ein großer Schraubendeher tuts auch.... gerne auch ein Stück, ca. 20 mm starkes Kupferkabel.....
Es ist volkommen idiotisch alle Messer zu verbietenn und die Asozialen betrifft es eh´ nicht;
denke aber kaum das hier im Forum mehr als 10 Leute wirklich mit dem Messer/Schlagstock/etc. umgehen könnten...
Lt. Sigges Post #48
sind die Messer nicht verboten, sondern lediglich mit einem Führverbot belegt. Solltest Du mal lesen. Verboten sind lediglich die Vorbild-Messer aus diversen, meist Hollywood-gemachten Filmen, wie Einhandmesser oder Spring- und Fallmesser, und die auch schon seit langer Zeit.
Und das Führverbot gilt für die Einkaufspassage oder das Schützenfest, aber nicht für den Angelausflug oder den Ansitz.
Wo ist das Problem?
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