Messer Verbot! Die Verbotsjournaille startet durch

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Das bezweifle ich ernsthaft. Das von dir gemeinte Verbot stammt aus dem WaffG. Dieses Gesetz regelt dem Umgang mit Waffen, eben auch Hieb- , Schneid- und Stosswaffen. Dass es im WaffG auch um Küchenmesser ginge, wäre mir neu.
Gruß
Manni

Na dann ist das jetzt für Dich eine nicht unerhebliche Neuigkeit. Man lernt eben nie aus.

Ist übrigens "erst" seit 10 Jahren so Gesetz. ;)

Wie schon Mohawk korrekt schreibt:

Moin!

Das WaffG hebt an den kritischen Stellen nicht auf die Verwendung ab, sondern auf die Eigenschaften. Der §42a (3) nennt nur "Messer" und "Klingenlänge" und steht damit NEBEN dem (2), der z. B. Bajonette betrifft.
...

Im §42a Absatz 1 Nr. 3 sind explizit Einhandmesser und ALLE feststehenden Messer über einer Klingenlänge von 12cm mit einem Führverbot belegt.
Ausnahme: Ein berechtigtes Interesse. Notwehr wird hierbei generell NICHT als berechtigtes Interesse anerkannt!

Klick mich!

Und ob Du das anzweifelst ist leider unerheblich ... ;)

Gruß

Sigges
 
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Es ist volkommen idiotisch alle Messer zu verbietenn und die Asozialen betrifft es eh´ nicht;
denke aber kaum das hier im Forum mehr als 10 Leute wirklich mit dem Messer/Schlagstock/etc. umgehen könnten...
 
S

scaver

Guest
jetzt mal ganz entspannt, die Dänen sind zwar strenger als in D mit die Waffen, aber sie sind keine Unmenschem:
"Ähnliche anerkennungswürdige Zwecke: Ein Messer kann auch bei Freizeitaktivitäten gesetzesgemäß getragen werden. Z.B. gilt dies für Pfadfinder, Wanderer, Waldspaziergänger, Segler usw., die für diese Aktivität ein Messer verwenden. Es ist damit auch erlaubt ein Messer auf dem direkten weg von und zu diesen gesetzlichen Aktivitäten und zu tragen. "
Über 12 cm wirds halt eng.
Gesunder Menschenverstand ist anzuwenden.
sca
 
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Na dann ist das jetzt für Dich eine nicht unerhebliche Neuigkeit. Man lernt eben nie aus.

Ist übrigens "erst" seit 10 Jahren so Gesetz. ;)

Wie schon Mohawk korrekt schreibt:



Im §42a Absatz 1 Nr. 3 sind explizit Einhandmesser und ALLE feststehenden Messer über einer Klingenlänge von 12cm mit einem Führverbot belegt.
Ausnahme: Ein berechtigtes Interesse. Notwehr wird hierbei generell NICHT als berechtigtes Interesse anerkannt!

Klick mich!

Und ob Du das anzweifelst ist leider unerheblich ... ;)

Gruß

Sigges

Hallo,
ich danke für die Aufklärung. Dann ist die Sache schlimmer als ich befürchtet hatte. Vor einiger Zeit las ich eine Story über glaublich Okinawa, wo es pro Dorf (!) ein Messer gab, das am Dorfplatz angekettet war und für alle reichen musste. Diese extreme Unfreiheit führte zur Entwicklung ausgefeilter Kampftechniken, waffenlos, aber auch mit WErkzeugen wie Sichel, Dreschflegel, Ketten, Stöcken....
Gnade uns Gott!
Ein desillusionierter
Manni
 
S

Schorse2210

Guest
Moin,

Straftaten werden durch Verbote nicht verhindert, es ändert sich nur das Tatwerkzeug!
Beispiel: Messer werden verboten! Axt wird benutzt, Axt wird verboten, dann findet sich
schon was anderes!

Man erinnere sich nur an das improvisierte Beil, das Tom Hanks in "Castaway" aus einem
Holzstock und einem Schlittschuh gebastelt hat. Eignet sich auch prima um jemandem den
Schädel einzuschlagen, wenn ich das denn will. Logische Konsequenz von unserem "Messervervotsartikelschreiber" ? Schlittschuhe verbieten! ;)

WmH
Schorse
 
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Unsere "Freunde " tragen jetzt einfach Cuttermesser mit rausschiebbarer Abbrechklinge......
bei 22 mm Klingenhöhe sie die schon stabil, ein großer Schraubendeher tuts auch.... gerne auch ein Stück, ca. 20 mm starkes Kupferkabel.....
 
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Unsere "Freunde " tragen jetzt einfach Cuttermesser mit rausschiebbarer Abbrechklinge......
bei 22 mm Klingenhöhe sie die schon stabil, ein großer Schraubendeher tuts auch.... gerne auch ein Stück, ca. 20 mm starkes Kupferkabel.....


Aktuell: https://web.de/magazine/panorama/duesseldorf-sticht-flughafen-mitarbeiter-cuttermesser-kopf-33041766

und:

https://web.de/magazine/panorama/idaho-maedchen-stirbt-messerangriff-geburtstagsparty-33041752

wmh

Jäger:cool:
 
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Es ist volkommen idiotisch alle Messer zu verbietenn und die Asozialen betrifft es eh´ nicht;
denke aber kaum das hier im Forum mehr als 10 Leute wirklich mit dem Messer/Schlagstock/etc. umgehen könnten...


Lt. Sigges Post #48

sind die Messer nicht verboten, sondern lediglich mit einem Führverbot belegt. Solltest Du mal lesen. Verboten sind lediglich die Vorbild-Messer aus diversen, meist Hollywood-gemachten Filmen, wie Einhandmesser oder Spring- und Fallmesser, und die auch schon seit langer Zeit.

Und das Führverbot gilt für die Einkaufspassage oder das Schützenfest, aber nicht für den Angelausflug oder den Ansitz.

Wo ist das Problem? Bist Du bisher immer mit dem umgeschnallten Fahrtenmesser zur Bank gegangen, oder ins Büro? Und Du gehörst auch nicht zur Zielgruppe polizeilicher Aufmerksamkeit, das sind eher Jugendliche und Kinder, die sowas "zur Selbstverteidigung" mit sich führen. Bei denen ist alters- oder mentalitätsmäßig bedingt die Überlegung abwegig, man könnte dem stärkeren aus Klasse 12 das Smartphone herausgeben und hinterher zum Direktor gehen. Statt dessen macht sich dann ein an- oder abgestochener Kleinkrimineller als Kerbe im Messergriff natürlich cooler, zumindest, bis die Polizei kommt.

Gruß,

Mbogo
 
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Ich habe eigentlich immer ein Taschenmesser dabei, oft auch ein umgeschnalltes Fahrtenmesser, welches bei mir Arbeitsmesser heist und als Werkzeug dient. Damit gehe ich überall hin, auch zur Bank. Mich würde ein allgemeines Messerführverbot durchaus treffen.
 
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Lt. Sigges Post #48

sind die Messer nicht verboten, sondern lediglich mit einem Führverbot belegt. Solltest Du mal lesen. Verboten sind lediglich die Vorbild-Messer aus diversen, meist Hollywood-gemachten Filmen, wie Einhandmesser oder Spring- und Fallmesser, und die auch schon seit langer Zeit.

Teilweise richtig, teilweise falsch.

Richtig: Feststehende Messer > 12cm Klingenlänge sowie alle als Stichwaffen klassifizierten Messer (UNABHÄNGIG von der Klingenlänge!) unterliegen dem Führverbot.

Falsch: Es stimmt nicht daß Einhandmesser verboten seien, auch diese unterliegen nur dem Führverbot (unabhängig von der Klingenlänge!).

Teilweise richtig: Der Besitz von Springmessern ist nicht generell verboten. Diejenigen die unter die Regel in Anlage 2, Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 fallen, sind erlaubt (d.h., die Klinge muß seitlich austreten, nicht nach vorne, darf nicht beidseitig geschliffen sein und muß < 8,5 cm lang sein).

Und das Führverbot gilt für die Einkaufspassage oder das Schützenfest, aber nicht für den Angelausflug oder den Ansitz.

Und genau da liegt die Rechtsunsicherheit. Ein z. Bsp. Einhandmesser beim Angelausflug kann schneller zu Unannehmlichkeiten führen als gedacht. Nur weil Du meinst das sei ein Rechtfertigungsgrund muß der prüfende Polizist nicht der gleichen Meinung sein.
Mag sein daß am Ende des Gerichtsverfahrens Du gewinnst - aber sei Dir da nicht zu sicher. Zum Fische abstechen genügt auch ein Filetiermesser < 12 cm oder ein normales Klappmesser.

Wo ist das Problem?
...

Das Problem liegt darin daß gesellschaftliche Probleme mit völlig untauglichen Mitteln verschlimmbessert werden.

Ich habe IMMER ein Messer dabei. Gerne hätte ich ein Einhandmesser dabei, einfach weil es praktischer ist und weil der Markt wunderschöne Stücke anbietet.
Stattdessen habe ich aber seit 2008 eben ein normales Taschenmesser dabei, mit Nagelhau statt Einhandpin oder Flipper.
Schränkt mich im Alltag nicht allzusehr ein - aber es ärgert mich kolossal weil die Beschränkung absolut willkürlich und vor allem auch wirkungslos ist.

In einer echten Notwehrsituation allerdings kann es entscheidend sein, daß ich nun 2 Hände und deutlich länger brauche um das Messer zu öffnen.
Der Angreifer wird sich nur in den seltensten Fällen um Führverbote kümmern .....

Gruß

Sigges
 
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Sigges,

diese Verbote, auch das mit den 12cm, gelten schon lange. Wenn Du zur Drückjagd ausrückst, darfst Du Deinen Saufänger bei Dir haben.

Mit der Begründung "Selbstverteidigung" durftest Du noch nie ein Messer präventiv führen, vergiß das Argument schnellstmöglich. Abgesehen davon brauchst Du es in Deutschland auch nicht. Ich führe auch mein Schweizer Taschenmesser bei mir, am häufigsten brauche ich den Zahnstocher und den Schraubendreher …. Das reicht mir dann auch.

Zum Angeln etc. brauche ich auch kein Einhandmesser und zum Abstechen eines Fisches nehme ich mein Martinii, seit 40 Jahren. Das Filetiermesser habe ich meist daheim, weil ich da filetiere, es sei denn, ich bin aufm Kutter und filetiere da.

Da mag es Rechtsunsicherheiten geben, aber es tangiert mich nicht mal peripher - ich bin in Frankreich gelegentlich von der Jagdpolizei kontrolliert worden, für Messer haben die sich nie interessiert, sondern lediglich für's Bracelet sowie die Waffe (Rhône-Alpes untersagt Kipplaufwaffen im Gebirge).

Man kann auch Probleme zurechtkonstruieren, die keine sind, mit der realen Welt da draußen hat das nichts zu tun. Juristische Sandkastenspielchen von Nicht-Juristen halt.

Anlaß der Gesetzgebung waren Messereinsätze bei Schülern und Jugendlichen am Bahnhof oder auf dem Schulhof, und genau das ist auch gemeint.

Gruß,

Mbogo
 
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22 Jul 2016
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"Anlaß der Gesetzgebung waren Messereinsätze bei Schülern und Jugendlichen am Bahnhof oder auf dem Schulhof, und genau das ist auch gemeint."

Ist wohl eher wegen den vielen "noch nicht so lange hier lebenden" die sich nicht benehmen können.
 

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