Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Jau, malt mal den Teufel an die Wand. Im Schwarzmalen sind hier einige echt gut.

Wenn "ofizielle" mitlesen denken die sich doch auch, "da können wir verschärfen, die Jägerschaft rechnet doch eh damit"
Als ob denen unsere Lamentiererei wirklich zur Bettlektüre gereicht :ROFLMAO:

Leider kommen diese Verschärfungen immer und immer wieder. Und wenn man denkt, es geht nicht mehr dann wird an einer neuen Schraube gedreht. Und dabei ist es egal ob der Gesetzgeber hier etwas "nachstellt" oder ob Gerichte etwas aus dem Gesetz rauslesen wo noch niemand drauf gekommen ist.

Es ist leider Fakt dass da in den meisten Fällen keine Unterscheidung zwischen Legal- und Illegalwaffenbesitzern in die Betrachtung einbezogen wird. Die Legislative kann nur auf die Legalwaffenbesitzer Einfluss nehmen, der illegale Waffenbesitz ist eh schon verboten. Und du glaubst doch nicht ernsthaft dass nach Vorfällen wie Winnenden sich noch ein Politiker aus der Deckung traut um dem Legalwaffenbesitzer mehr Eigenverantwortung zuzugestehen?!

Man merkt ja in den meisten Berichterstattungen über Kontrollen bei Waffenbesitzern wohin die Stoßrichtung geht. Immer diese ewigen Missstände usw.. Also: mehr Gesetze! Ob es am Ende was nutzt ist da erstmal zweitrangig. Hauptsache "man hat was getan". Ist wie mit dem Schaukelstuhl: man ist in Bewegung und kommt trotzdem nicht von der Stelle. Wie auch zBsp die Evaluierung der letzten Waffenrechtsreform...
 
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Klar kann alles passieren, aber deshalb gleich den Teufel an die Wand zu malen bringt's auch nicht.

Drei meiner Bekannten sind in den letzten Jahren in die Schweiz gezogen weil ihnen das hier zu albern geworden ist. So weit bin ich noch nicht.
Ich möchte es aber auch nicht komplett ausschließen.
 
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Klar kann alles passieren, aber deshalb gleich den Teufel an die Wand zu malen bringt's auch nicht.
Ist ja nur die gegenwärtige Realität. Oder welche Erleichterung hat es in den letzten Novellen gegeben? Ich kann mich an keine erinnern im WaffG.
Drei meiner Bekannten sind in den letzten Jahren in die Schweiz gezogen weil ihnen das hier zu albern geworden ist. So weit bin ich noch nicht.
Ich möchte es aber auch nicht komplett ausschließen.
Ich wohne direkt an der Grenze zu Frankreich. Wenn ich mit dortigen Sportschützen und Jägern spreche fallen mir schon diverse Unterscheide auf (y)
 
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Klar kann alles passieren, aber deshalb gleich den Teufel an die Wand zu malen bringt's auch nicht.

Drei meiner Bekannten sind in den letzten Jahren in die Schweiz gezogen weil ihnen das hier zu albern geworden ist. So weit bin ich noch nicht.
Ich möchte es aber auch nicht komplett ausschließen.
Dann spar schon mal fleissig für die Schweiz. Mit Grenzübertritt verleiest Du ca. 40% deines Sparstrumpfes.
Aber wer es sich erlauben kann, die Schweiz ist ein schönes Land. So wie viele andere Länder auch.
 
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Dann spar schon mal fleissig für die Schweiz. Mit Grenzübertritt verleiest Du ca. 40% deines Sparstrumpfes.
Aber wer es sich erlauben kann, die Schweiz ist ein schönes Land. So wie viele andere Länder auch.
Ich habe keinen Sparstrumpf.
Meine Bekannten sind nicht als reiche Männer umgezogen.
Die haben sich eine Stelle in der Schweiz gesucht und sind rüber gezogen.
Der Lebensstandard ist ziemlich identisch.

Wir sind hier 100 Meter von der Grenze entfernt.
Da hab ich schon so viel "rüber" ziehen sehen und nur ganz wenige zurück kommen. Die wenigsten waren Jäger oder Sportschützen.

Aber wie gesagt soweit bin ich noch nicht.
 
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Jetzt mal eine Detailfrage zu den Widerstandsgraden. Wenn ich einen Schrank mit Widerstandsgrad I nach VDS habe, ist der Schlüssel dann in einem Schrank mit Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 sicher verwahrt?

Das eine (VDS) ist wahrscheinlich eine deutsche Norm, das andere eine europäische. Da stellt sich doch die Frage, ob beide Normen exakt identisch sind.
 
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Sollte das Gleiche oder gar das Selbe sein. DIN steht für Deutsche Industrie Norm und VDS ist ein deutscher "Verein". Ob nun etwas davon europäisch geworden ist interessiert den deutschen Normenmichel nicht.
 
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ich finds aber erwähnenswert löblich, daß der Bart vom Schlüssel verdeckt ist.☝️

nicht , daß böse , kriminelle Mitleser mit dem Foto des nackigen Teils und einen 3d Drucker ne Kopie schnitzen und da Nachts "ein-klauen" geht...
🤣
Ich weiß ja nicht was die bösen Jungs so können aber ich wollte mal einen Schlüssel für einen B-Würfel nachmachen lassen.
Bei der zweiten Nachbesserung habe ich dem armen Fachmann dann gleich die komplette Tresortür auf den Tresen gelegt. So konnte er sein Werk besser selbst ausprobieren. Ich hatte keine Lust mehr mit seinen Fehlversuchen nachhause zu fahren um festzustellen, daß der Schlüssel nicht passt.
 
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Jetzt mal eine Detailfrage zu den Widerstandsgraden. Wenn ich einen Schrank mit Widerstandsgrad I nach VDS habe, ist der Schlüssel dann in einem Schrank mit Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 sicher verwahrt?

Das eine (VDS) ist wahrscheinlich eine deutsche Norm, das andere eine europäische. Da stellt sich doch die Frage, ob beide Normen exakt identisch sind.
Die Kisten haben nach EN gebaut zu sein und sind von VDS zertifiziert.
Das eine beschreibt also die Norm, das andere wer Dir sicher sagt, daß die Kiste nach Norm gebaut ist.
 
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Da hab ich schon so viel "rüber" ziehen sehen und nur ganz wenige zurück kommen. Die wenigsten waren Jäger oder Sportschützen.
OT

Die kommen teilweise mehrmals die Woche "zurück".

Obst ist ca. 60 % teurer, Alkohol ca. 70 % und tierische Produkte sind dort mehr als 200 % teurer als in Deutschland. Wohl dem, der nah an der Grenze wohnt.
 
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Jetzt mal eine Detailfrage zu den Widerstandsgraden. Wenn ich einen Schrank mit Widerstandsgrad I nach VDS habe, ist der Schlüssel dann in einem Schrank mit Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 sicher verwahrt?

Das eine (VDS) ist wahrscheinlich eine deutsche Norm, das andere eine europäische. Da stellt sich doch die Frage, ob beide Normen exakt identisch sind.
Wenn ich mich nicht irre sollte der Schlüssel des 1er Schranks auch in einem 0er Schrank rechtskonform aufbewahrt sein. Das gilt natürlich nur sofern sich im Inneren des 1er nicht zuviele Kurzwaffen befinden....
 
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Wenn ich mich nicht irre sollte der Schlüssel des 1er Schranks auch in einem 0er Schrank rechtskonform aufbewahrt sein. Das gilt natürlich nur sofern sich im Inneren des 1er nicht zuviele Kurzwaffen befinden....
Strenggenommen nicht, umgekehrt sollte es kein Problem sein. Ob sich KW darin befinden oder es ausreicht das sie drin sein könnten, ... . Das wird im Zweifelsfall ein Gutachter dem Richter erklären.

Ich sehe bei zwei 0er Schränken schon ein Problem. Im ersten liegen 5 KW und der Schlüssel für den zweiten 0er Schrank. In diesem liegen dann 5 weitere KW. Man hätte also mit einem 0er Zahlenschloss Zugriff auf "verbotene" 10 KW.

Ist sicherlich alles eher theoretisch, zeigt aber das der Teufel im Detail steckt.
 
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