Moin,
ich habe hier mal einiges zur "Übersicht" Zusammengefasst:
Die EN Norm 1143-1 bezieht sich NUR auf den Schrank selbst, nicht auf die Verankerung in der Wand oder im Boden des Hauses oder den verwendeten Dübel. Wiegt ein (freistehender) Wertschutzschrank weniger als 1000 Kg, wird/kann von der Versicherung ein Verankern gefordert werden, wenn der Inhalt versichert werden soll. Dieses Gewicht war eine Empfehlung der VDS Schadenverhütung aufgrund des Diebstahls von ganzen Tresoren, welche mit schweren Geräten einfach komplett entwendet wurden. Hat mit dem Waffenrecht nichts zutun.
Die 50 KN beziehen sich, wie hier schon richtig erwähnt wurde, auf die Verankerungsöffnung für den Dübel. Sprich, das Loch im Tresor muss 50 KN standhalten können ohne auszureißen.
Ich weiss, dass es tatsächlich Hersteller gibt, die in ihre Anleitung schreiben, dass der Tresor nur die Klasse N/0 oder 1 erreicht, wenn er verankert ist. Dann dürften diese Tresore aber logischerweise auch nur die entsprechende Plakette auf die Inneneite der Türe erhalten, NACHDEM ein Fachbetrieb die Verankerung zu Hause vor Ort vorgenommen hat und dies bestätigen kann. Ansonsten ist nämlich der Tresor nur ein "Stahlblechbehältnis ohne Zertifizierung". Macht also mMn. keinen Sinn. Von solchen Herstellern lasse ich grundsätzlich die Finger aber jeder wie er mag.
VDMA Richtlinien: (war bis 06.07.2017 gültig)
hier ist die räumliche Trennung von Munition und Waffen unbedingt zu beachten.
- Klasse A ohne Innenfach: Nur 10 Langwaffen; keine Munition, es sei denn, es ist keine passende Waffe für die Munition vorhanden; keine Kurzwaffen
- Klasse A mit Innenfach: Nur 10 Langwaffen; die Munition dann im Innenfach, es sei denn, es ist keine passende Waffe für die Munition vorhanden, dann ist auch eine Lagerung im Langwaffenabteil zulässig; keine Kurzwaffen.
- Klasse A mit B-Innenfach (Jägerschrank): Nur 10 Langwaffen; die Munition und max. 5 Kurzwaffen im B-Innenfach. Im B-Innenfach ist keine Überkreuzlagerung der Munition erforderlich. Langwaffenmunition (auch Kurzwaffenmunition), für welche keine Waffe vorhanden ist könnte aber auch hier im Langwaffenabteil gelagert werden.
- Klasse B ohne Innenfach < 200 Kg: unbegrenzt Langwaffen; keine Munition, es sei denn, es ist keine passende Waffe für die Munition vorhanden, dann ist auch eine Lagerung im Langwaffenabteil zulässig; max. 5 Kurzwaffen
- Klasse B ohne Innenfach > 200 Kg: unbegrenzt Langwaffen; keine Munition, es sei denn, es ist keine passende Waffe für die Munition vorhanden, dann ist auch eine Lagerung im Langwaffenabteil zulässig; max. 10 Kurzwaffen
- Klasse B mit Innenfach < 200 Kg: unbegrenzt Langwaffen; Munition überkreuz gelagert (Kurzwaffenmunition bei den Langwaffen und umgekehrt); max. 5 Kurzwaffen
- Klasse B mit Innenfach > 200 Kg bzw. Verankerung welche ein Abreißgewicht >200 Kg erreicht: unbegrenzt Langwaffen; Munition überkreuz gelagert (Kurzwaffenmunition bei den Langwaffen und umgekehrt); max. 10 Kurzwaffen
EN 1143-1 Richtlinien: (seit 06.07.2017 gültig)hier ist keine räumliche Trennung von Munition und Waffen notwendig.
- Klasse N/0 < 200 Kg: unbegrenzt Langwaffen und Munition, max. 5 Kurzwaffen
- Klasse N/0 > 200 Kg bzw. Verankerung welche ein Abreißgewicht >200 Kg erreicht: unbegrenzt Langwaffen und Munition, max. 10 Kurzwaffen
- Klasse 1 oder höher: unbegrenzt Langwaffen, Munition und Kurzwaffen
Der Unterschied zwischen einem B Schrank und einem N/0 liegt also (rechtlich gesehn nicht fertigungstechnisch) nur in der Lagerung der Munition.
Eine Verankerung selbst ist laut Gesetz nicht notwendig. Ich allerdings würde es empfehlen. Dann kann im Falle eines Diebstahls bzw. Aufbruchs keiner sagen, Sie hätten nicht alles erdenkliche getan um ein Abhandenkommen von Schusswaffen zu verhindern.
Das ist keine Rechtsberatung und alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr.