Waffenschrank verankern, ja oder nein?

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Hfd Tresore: grandioses Dummschwätz, meist auch noch von Technikern unter Zitierung vieler Normen wichtigtuerisch geschwätzt.

Nein, man muss nicht verankern.

Funktioniert auch technisch niemals in vielen modernen Gebäuden.

(Ausnahme: Wertsachen Goldbarren... im Tresor wegen Versicherung)

Welche Normen und Gesetzestexte, die Dir bekannt sind, widersprechen der Schlussfolgerung von HFD-Tresore?
 
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Habe meinen kürzlich bei Eisenbach Tresore gekauft und nichts zur Verankerung zwecks Zertifizierung gelesen. Eben nochmal per mail nachgefragt, hier die Antwort, kam, schon nach 5 Minuten:

Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Im Waffengesetz gibt es keinen Passus oder Vorschrift zur Verankerung.
Die jeweilige Waffenbehörde kann dies jedoch jederzeit im Einzelfall fordern.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx


Bei Fragen einfach beim Hersteller anfragen.
Ich drucke den Schriftverkehr mit Behörde etc. immer aus und lagere die beim/ im Tresor. Nur für den Fall das mal ein Sachbearbeiter wechselt oder bei einer Kontrolle Fragen auftauchen.
 
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Ein Sachbearbeiter ist kein Jurist.

Fakt ist: Der Gesetzestext schreibt den Widerstandsgrad 0 oder höher vor. Der Widerstandsgrad wird definiert in der entsprechenden DIN-Norm. Die DIN-Norm sieht eine Verankerung von Schränken unter 1000kg mit einem Anzugsmoment von mindestens 50kN vor, sonst wird der entsprechende Widerstandsgrad nicht erreicht.
Wo bedarf es noch eines Passūs im Gesetzestext?

Versteht mich nicht falsch: Ich möchte nicht im vorauseilenden Gehorsam handeln, es geht mir einfach um Fakten und präzises Wissen.

Wo ist hier Raum der Position der Tresorfirma zu widersprechen? Aktuell sehe ich keinen. Es geht hier nicht um gefühltes Wissen oder Ahnungen...

Wer also das Gegenteil herausarbeiten und begründen kann, möge sich bitte äußern.
 
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...
Der Widerstandsgrad wird definiert in der entsprechenden DIN-Norm. Die DIN-Norm sieht eine Verankerung von Schränken unter 1000kg mit einem Anzugsmoment von mindestens 50kN vor, sonst wird der entsprechende Widerstandsgrad nicht erreicht.

...
Nein, tut sie nicht. Nur die Buchse, durch die der Tresor angeschraubt werden KANN muß die 50kN aushalten.
Von einer Pflicht zu verschrauben ist in der Originalvorschrift explizit NICHT die Rede.
Wurde hier im Forum schon vor Monaten geklärt, da wurde sogar die (englischsprachige) EN-Originalnorm zitiert.
Mach Dir sie Mühe und such danach ....

Daß Tresorhersteller Müll erzählen ist leider Usus.
 
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Nein, tut sie nicht. Nur die Buchse, durch die der Tresor angeschraubt werden KANN muß die 50kN aushalten.
Von einer Pflicht zu verschrauben ist in der Originalvorschrift explizit NICHT die Rede.
Wurde hier im Forum schon vor Monaten geklärt, da wurde sogar die (englischsprachige) EN-Originalnorm zitiert.
Mach Dir sie Mühe und such danach ....

Daß Tresorhersteller Müll erzählen ist leider Usus.
Herzlichen Dank!! Werde dem gleich einmal nachgehen.
 
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Da ich weiß, daß es ausreichend Foristi gibt die entweder keine Lust oder keine Fähigkeit zur Forumssuche haben ... bitte schön, hier mal 2 Zitate aus der Vorschrift:

https://forum.parey-jagdausbildung.de/threads/verankerungspflicht-waffenschrank.137180/post-4820925

https://forum.parey-jagdausbildung.de/threads/verankerungspflicht-waffenschrank.137180/post-4821304

Ergänzung: Das war AUSDRÜCKLICH auf keinen speziellen User gemünzt, sondern wirklich so allgemein gemeint wie es formuliert wurde.
 
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Von einem Bekannten habe ich folgenden Link erhalten:

https://www.hfd-tresore.de/i/tresor-oder-waffenschrank-verankern

Wie ist Eure Meinung dazu? Hat die Firma mit ihrem Statement recht? Bitte direkt auf den verlinkten Text beziehen.
Wenn eine Verankerung Bestandteil der Zertifizierung war, muss man verankern. Sonst hat man die notwendige, zertifizierte Schutzklasse nicht und lagert in einem nicht zugelassenen Schrank.

Ob verankert werden muss um die zertifizierte Schutzklasse zu erreichen, sollte der Hersteller bekannt geben. Mein gerade erworbener 0er KW Würfel hat dazu eine klare Aufforderung / Anweisung enthalten.

Die Antwort von Eisenbach finde ich bedenklich, waffenrechtlich zwar korrekt, aber nur, wenn die Zertifizierung auch ohne Verankerung gelaufen ist.
 
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Nun gab Eisenbach bei meinem Schrank keine Verankerung vor, vermutlich auch für andere Modelle nicht. Insofern ist die Aussage für bei denen gekaufte Schränke - und Rehfreund schrieb ja, dort gekauft zu haben - völlig korrekt. Da steht ja nicht, dass die Aussage für alle Schränke von anderen Herstellern auch gültig sei.
 
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Verankern erschwert zwar die Mitnahme, erleichtert aber den Gebrauch von Hebeln an der Tür ungemein.
 
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In dem oben verlinkten Faden wird die vds Richtline verlinkt. Dort steht eindeutig, dass die Schränke (wir reden hier nicht über alte A/B Schränke) bei einem Gewicht von unter 1000 kg verankert werden müssen!

Anschließend wird das Testverfshren beschrieben, wo nur auf die Öse im Schrank getestet wird.

Ich kann mir nicht vorstellen (weiß es aber nicht), das vds und die andere Norm da auseinanderfallen.
 
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🫣
Wenn hier nur EIN Jagd-bzw. Waffenbesitzgegner mitliest....
Mir graust s bei so viel Unwissen und "haste nicht gesehen"!
Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig, LESEN und VERSTEHEN hilft ungemein.....
....und nicht "meinen, was gemeint sein könnte..oder am Ende SINNVOLL wäre:ROFLMAO:!!!"
Ich hab nach über 20 Jahren immer noch Kollegen als Lehrer, die behaupten, das Schuljahr begänne am ersten Schultag...;)...nein, tut s nicht....es beginnt am 1.8. in Bayern...dadurch kann man die Angestellten mit befristeten Verträgen vor den Großen Ferien wunderbar "ausstellen"!
Um sie Mitte September wieder "gnadenvoll" einstellen zu können.....
Es gibt zur Waffenaufbewahrung eine Vorschrift des Gesetzgebers, bzw. der ausführenden Behörden (Zuverlässigkeit) und es gibt Forderungen der Versicherungen (Entschädigung bei Diebstahl o. Ä.)... die stimmen nicht unbedingt überein...aber sie sind eindeutig formuliert!
 
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Moin,

ich habe hier mal einiges zur "Übersicht" Zusammengefasst:

Die EN Norm 1143-1 bezieht sich NUR auf den Schrank selbst, nicht auf die Verankerung in der Wand oder im Boden des Hauses oder den verwendeten Dübel. Wiegt ein (freistehender) Wertschutzschrank weniger als 1000 Kg, wird/kann von der Versicherung ein Verankern gefordert werden, wenn der Inhalt versichert werden soll. Dieses Gewicht war eine Empfehlung der VDS Schadenverhütung aufgrund des Diebstahls von ganzen Tresoren, welche mit schweren Geräten einfach komplett entwendet wurden. Hat mit dem Waffenrecht nichts zutun.

Die 50 KN beziehen sich, wie hier schon richtig erwähnt wurde, auf die Verankerungsöffnung für den Dübel. Sprich, das Loch im Tresor muss 50 KN standhalten können ohne auszureißen.

Ich weiss, dass es tatsächlich Hersteller gibt, die in ihre Anleitung schreiben, dass der Tresor nur die Klasse N/0 oder 1 erreicht, wenn er verankert ist. Dann dürften diese Tresore aber logischerweise auch nur die entsprechende Plakette auf die Inneneite der Türe erhalten, NACHDEM ein Fachbetrieb die Verankerung zu Hause vor Ort vorgenommen hat und dies bestätigen kann. Ansonsten ist nämlich der Tresor nur ein "Stahlblechbehältnis ohne Zertifizierung". Macht also mMn. keinen Sinn. Von solchen Herstellern lasse ich grundsätzlich die Finger aber jeder wie er mag.


VDMA Richtlinien: (war bis 06.07.2017 gültig)
hier ist die räumliche Trennung von Munition und Waffen unbedingt zu beachten.

- Klasse A ohne Innenfach: Nur 10 Langwaffen; keine Munition, es sei denn, es ist keine passende Waffe für die Munition vorhanden; keine Kurzwaffen

- Klasse A mit Innenfach: Nur 10 Langwaffen; die Munition dann im Innenfach, es sei denn, es ist keine passende Waffe für die Munition vorhanden, dann ist auch eine Lagerung im Langwaffenabteil zulässig; keine Kurzwaffen.

- Klasse A mit B-Innenfach (Jägerschrank): Nur 10 Langwaffen; die Munition und max. 5 Kurzwaffen im B-Innenfach. Im B-Innenfach ist keine Überkreuzlagerung der Munition erforderlich. Langwaffenmunition (auch Kurzwaffenmunition), für welche keine Waffe vorhanden ist könnte aber auch hier im Langwaffenabteil gelagert werden.

- Klasse B ohne Innenfach < 200 Kg: unbegrenzt Langwaffen; keine Munition, es sei denn, es ist keine passende Waffe für die Munition vorhanden, dann ist auch eine Lagerung im Langwaffenabteil zulässig; max. 5 Kurzwaffen

- Klasse B ohne Innenfach > 200 Kg: unbegrenzt Langwaffen; keine Munition, es sei denn, es ist keine passende Waffe für die Munition vorhanden, dann ist auch eine Lagerung im Langwaffenabteil zulässig; max. 10 Kurzwaffen

- Klasse B mit Innenfach < 200 Kg: unbegrenzt Langwaffen; Munition überkreuz gelagert (Kurzwaffenmunition bei den Langwaffen und umgekehrt); max. 5 Kurzwaffen

- Klasse B mit Innenfach > 200 Kg bzw. Verankerung welche ein Abreißgewicht >200 Kg erreicht: unbegrenzt Langwaffen; Munition überkreuz gelagert (Kurzwaffenmunition bei den Langwaffen und umgekehrt); max. 10 Kurzwaffen


EN 1143-1 Richtlinien: (seit 06.07.2017 gültig)hier ist keine räumliche Trennung von Munition und Waffen notwendig.

- Klasse N/0 < 200 Kg: unbegrenzt Langwaffen und Munition, max. 5 Kurzwaffen

- Klasse N/0 > 200 Kg bzw. Verankerung welche ein Abreißgewicht >200 Kg erreicht: unbegrenzt Langwaffen und Munition, max. 10 Kurzwaffen

- Klasse 1 oder höher: unbegrenzt Langwaffen, Munition und Kurzwaffen

Der Unterschied zwischen einem B Schrank und einem N/0 liegt also (rechtlich gesehn nicht fertigungstechnisch) nur in der Lagerung der Munition.
Eine Verankerung selbst ist laut Gesetz nicht notwendig. Ich allerdings würde es empfehlen. Dann kann im Falle eines Diebstahls bzw. Aufbruchs keiner sagen, Sie hätten nicht alles erdenkliche getan um ein Abhandenkommen von Schusswaffen zu verhindern.


Das ist keine Rechtsberatung und alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr.
 
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21 Sep 2011
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Von einem Bekannten habe ich folgenden Link erhalten:

https://www.hfd-tresore.de/i/tresor-oder-waffenschrank-verankern

Wie ist Eure Meinung dazu? Hat die Firma mit ihrem Statement recht? Bitte direkt auf den verlinkten Text beziehen.
Siehe hier:


Ein bischen Suchen und mit den eigenen Anforderungen abgleichen.
 

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