Vorsatzgeräte erlaubt?

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Sollte doch inzwischen bekannt sein, z.B. In Bayern sind die Chancen hoch, nach einem Antrag auch eines für eine Zeit x genehmigt zu bekommen...ohne Antrag, keine Genehmigung, kein legaler Einsatz...Falls man dann damit erwischt wird, wirds unangenehm!


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Vorsatzgeräte waren schon immer erlaubt. Vor dem
Spektiv, vor dem Fernglas und sogar vor dem Zielfernrohr, wenn dieses nicht montiert und nicht mit wenigen Handgriffen montierest ist.

Gell ....
 
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Ich denke, das ist dem Fadenstarter durchaus bewusst. Es geht vielmehr um die Situation, dass auf Ebene der Landesregierung eine andere Genehmigungspraxis propagiert wird (vorbeugende Bestandsreduzierung im Hinblick auf drohende ASP), als es zum Teil noch auf Ebene der die Genehmigung erteilenden Behörden gehandhabt wird (bereits entstandener erheblicher Wildschaden).
 
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Vorsatzgeräte waren schon immer erlaubt. Vor dem
Spektiv, vor dem Fernglas und sogar vor dem Zielfernrohr, wenn dieses nicht montiert und nicht mit wenigen Handgriffen montierest ist.

Gell ....

Dort wird nur von NachtSICHTvorsatzgeräten gesprochen. Das ist doch witzlos, so lange nicht auch NachtZIELgeräte erlaubt werden.
 
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@ Stöbi, meinst ned, dass da dasselbe gmeint ist? Gibts denn überhaupt nen Unterschied, was Vorsatzgeräte betrifft?


 
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Dort wird nur von NachtSICHTvorsatzgeräten gesprochen. Das ist doch witzlos, so lange nicht auch NachtZIELgeräte erlaubt werden.

Wenn Du ein Nachtsichtvorsatzgerät vor ein Zielfernrohr setzt funktioniert das Paket wie ein Nachtsichtzielfernrohr.
Böse, aus, setzen sechs (bis auf Bayern auf Antrag.)

wenn Du ein Nachtsichtvorsatzgerät vor ein Fernglas setzt funktioniert das Paket wie ein Nachtsichtgerät.
Braver Jäger...
 
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Die Grundlagen: Waffengesetz

§ 2 Waffengesetzt, Absatz (3)

Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Abschnitt 1: Verbotene Waffen

1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;


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Wer kauft sich ein High End Gerät, wenn er es nur befristet benutzen darf? Das ist doch Unsinn. Es sei denn, das Herz hängt an der einen Jagd extrem hoch und Geld spielt keine Rolle. Wenn man mit NZG einen substanziellen Mehrabschuss erhofft, dann bedeutet das doch, dass man quasi ständig nachts draußen ist. Wer kann und will das machen?
 
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Noch mal zur Klarstellung:
Es gibt Nachtzielgeräte, das sind Nachtsichtgeräte und Zielvorrichtung in EINEM Gerät. Schon deren Besitz ist (bisher) verboten.
Dann gibt es die üblichen Zielgeräte zur Montage (ZF oder Rotpunkt), die natürlich nicht verboten sind.

Bei der Kombination eines solchen Zielgerätes mit einem Nachtsichtgerät (ohne eigene Zielvorrichtung) kommt es (bisher) darauf an, ob das Nachtsichtgerät fest mit der Waffe bzw. dem Zielgerät montiert ist.
Bei einem Nachtsichtvorsatzgerät ist nämlich eine ABSOLUT ACHSENGERECHTE stabile Montage erforderlich, da sonst die Lichtachse einen "Knick" bekommt und man sonstwohin schießen würde.

Wird das NSG dagegen "nachgeschaltet", ist eine feste Montage nicht notwendig (entweder man sieht das Zielkreuz bzw. den Rotpunkt - oder nicht).
Das "nachgeschaltete" handgehaltene NSG hinter dem Rotpunkt ist sogar gesetzeskonform.

Fazit: Ein Nachtsichtvorsatz funktioniert nur mit erheblichem technischen Aufwand, z.B. durchlaufende stabile Picatinny-Schiene und ist in dieser Form verboten.
 
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