Änderung Aufbewahrungspflicht

A

anonym

Guest
Ich kann da nur dazu sagen, einem Schützenkollegen haben die bei der Nachschau Terror gemacht, weil er zu den 10LW noch einen WL im A drin hatte. War das LRA M.....

Genau so ist es bei uns auch .

A schrank max 10 einträge wbk.

Aktuell auch kollege hat in a schrank 9 waffen danb hat er 2 schalldämpfer beantragt . einer kein Problem für den zweiten nur wenn er neuen schrank nachweisen kann.

Anderer regierungsbezirk. Zwei drillinge. Ein slf 4 blaser r93 als gesamte waffe eingegragen kein Problem. Dann bei egun zwei i. Teile verkaufen wollen für 2 r8 neuerwerb.
Dabei wurden dann die 2 alten r93 und die zwei neuen r8 in einzelteilen eingetragen in neuer wbk.

Bei der Kontrolle vor ort ende letzten jahres dann die auflage. A schrank zu klein da 4 laufe 4 verschlussköpfe plus slf und zwei Drillinge.

Jetzt hat er einen drilling verkauft.
 
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Restriktive Behörden gibts immer.

Jetzt ist alles klargestellt, das Gesetz muss nur noch in Kraft treten:

(3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem
Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht:
1. wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1
Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3. bis 1.3.4. des Waffengesetzes,
2. Vorrichtungen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 des Waffengesetzes,
die das Ziel beleuchten oder markieren, und
3. Nachtsichtgeräte, -vorsätze und -aufsätze sowie Nachtzielgeräte nach
Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes.
Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen
Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.“
 
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Naja, nun ist es ja geschehen.
Gleichwohl meine ich, daß es stets - und jetzt immer mehr - Sinn macht, seiner Meinung auch Stimme zu verleihen, denn zu resignieren.
Je älter ich werde, desto weniger kann ich das einfache Hinnehmen ertragen.

Ich hoffe, daß wir Waffenbesitzer uns möghlicherweise bei einem herrn Lindner gehört fühlen und daß auch die andere Richtung - also Erleichterungen - mal denkbar sind.
Never say never, wie wir Älteren wissen.

In der Sache: wann tritt nun diese Änderung in Kraft = Veröffentlichung im Bundesanzeiger ?
Wie lange könnte man also noch schnell einen A-Schrank kaufen ?
 
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Restriktive Behörden gibts immer.

Jetzt ist alles klargestellt, das Gesetz muss nur noch in Kraft treten:

(3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem
Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht:
1. wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1
Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3. bis 1.3.4. des Waffengesetzes,
2. Vorrichtungen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 des Waffengesetzes,
die das Ziel beleuchten oder markieren, und
3. Nachtsichtgeräte, -vorsätze und -aufsätze sowie Nachtzielgeräte nach
Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes.
Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen
Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.“

Wobei nun spannende Frage ist ob auch die "Sicherheitsbehältnisse" des "Altbestandes" inkludiert sind.
 
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Überhaupt nicht spannend. Die sind anderswo im Gesetz definiert und auch wie mit dem Altbestand verfahren wird.
 
A

anonym

Guest
Gut dann noch ein zwei Tresore Typ A kaufen.

Wer kennt einen besseren Preis als 259 Euro incl Versand für einen reinen a Schrank für 7 langwaffen?
 
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Bei Heunert.de wohl laut Homepage-Shop.

Habe mir da auch noch einen A Schrank gekauft vor ein paar Tagen.
 
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Schon falsch.
Fahrlässiger Verstoß gegen die Vorschriften bei der Munitionsaufbewahrung sind keine Straftat.
 
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Bei Heunert doch auch. :what: Ab 50€ Warenwert versandkostenfrei.

Bei Eisenbach kann man die Aufstellung (Lieferung in höheres Stockwerk) für 50 Euro gleich mitbuchen, hab mir auch noch schnell zwei A/B Schränke rausgelassen.
Kommt nicht teurer wie ein 0er und 20 freie Slots für Redundanz :biggrin:
 

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