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Du sitzt zu Hause und lässt dich volllaufen. Wo hast du da die Knarre in der Hand?Beides gleich, oder? Man stellt sie in den Achrank. Man nimmt sie aus dem Schrank. Alles gleich.
In beiden Fällen (Aufbewahrung/Beförderung) hat man nicht die tatsächliche Gewalt ausgeübt. Könnte dies aber jederzeit.
Du bist beim Schüsseltreiben, lässt dich volllaufen. Knarre muss ja noch irgendwie vom Auto in den Schrank!?! Das ist für mich ein Unterschied. Ob das jetzt juristisch auch ein Unterschied ist, keine Ahnung.