Alkohol & Waffentransport

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G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Und wenn du der Schleierfahndung begegnest is er doch offen.

Und sonst auch wenn der Polizist meint. Kannst dich ja hinterher beschweren. Juckt nur keinen. Erst recht nicht wenn ne Waffe gefunden wird.

Der Kofferraum "muss" nur bei einem begründeten Verdacht geöffnet werden. Gibt es den nicht, bleibt er zu. Ist genauso wie die Polizei in die Wohnung lassen.
 
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Die Frau fährt, ist nüchtern und die Waffe verpackt im Kofferraum.

Allgemeine Verkehrskontrolle wird bei der Frau gemacht - nicht beim Beifahrer. Am Kofferraum gehen die Trachtenjungs von sich aus nicht ran... ein sehr hypothetisches Problem.


CdB
Waffe führen unter Alkoholeinfluss ist nach meiner Kenntnis Immer ein großes Wagnis. Würde mich auch nicht wundern wenn der alkoholisierte Beifahrer in Jagdkleidung und mit Waffe im Kofferraum erst zum Bluttest muß und danach die WBK abgeben kann. Auch Polizisten müssen, wie in der freien Wirtschaft, eine Erfolgsquote bringen.

By the Way, aufgrund von COVID19 werden wahrscheinlich Schüsseltreiben, Strecke legen etc. bei jagdlichen Großveranstaltungen entfallen. Nach meiner Kenntnis ist dies bei Bundesforst so vorgesehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Die Frau fährt, ist nüchtern und die Waffe verpackt im Kofferraum.

Allgemeine Verkehrskontrolle wird bei der Frau gemacht - nicht beim Beifahrer. Am Kofferraum gehen die Trachtenjungs von sich aus nicht ran... ein sehr hypothetisches Problem.


CdB

Der wird ganz oft geöffnet wenn das Warndreieck oder Verbandskasten gesucht werden .
Bei uns gibt es Jungs die gehen da schon dran ...... so nah an der Grenze 😉
 

Fex

Moderator
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Man hat schon Experten angehalten, die hatten über 3 Promille und fuhren noch anständig.
Alkoholiker eben.
Normale Menschen sind dann tot bzw. Im Koma und auch 1,6 Promille sind derartig viel, da fährt niemand mehr der liegt nur noch unterm Tisch.

Blutalkohol mit 2 Promille sprechen für ein dauerhaftes und von 1.5 Promille (das sind 0,8 Atem!) für ein chronisches Alkoholproblem, das zum Verlust der Zuverlässigkeit führt.

VGH München | 21 CS 16.1247 | 15.08.2016

Bei Lexdejur einfach mal bei Rechtsprechung Waffengesetz und Alkohol suchen, da gibt es seitenweise Urteile dieser Art.

Und dazu braucht es kein Schüsseltreiben, zweimal aktenkundig mit Alkohol, egal in welchem Zusammenhang, und schon kann man sich bei den Treibern einreihen.
 
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Blutalkohol mit 2 Promille sprechen für ein dauerhaftes und von 1.5 Promille (das sind 0,8 Atem!) für ein chronisches Alkoholproblem, das zum Verlust der Zuverlässigkeit führt.

VGH München | 21 CS 16.1247 | 15.08.2016

Bei Lexdejur einfach mal bei Rechtsprechung Waffengesetz und Alkohol suchen, da gibt es seitenweise Urteile dieser Art.

Und dazu braucht es kein Schüsseltreiben, zweimal aktenkundig mit Alkohol, egal in welchem Zusammenhang, und schon kann man sich bei den Treibern einreihen.
Der Atemwert ist nur ein Anhalt und auf jeden Fall keine feste Ableitung des Blutalkoholwertes. Wir haben das im Rahmen eines Schülerpraktikums mal bei der Polizei getestet und kamen mit kleinsten Schnapsmengen auf abenteuerliche Atemalkoholwerte. Deswegen gibt es ja immer noch die Blutabnahme.
 

z/7

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Blutalkohol mit 2 Promille sprechen für ein dauerhaftes und von 1.5 Promille (das sind 0,8 Atem!) für ein chronisches Alkoholproblem
Kommt allerdings immer darauf an, in welchem Zustand man diese Werte aufweist. Sprich, ob man im Koma liegt oder noch fehlerlos die Odysse rezitiert. Letzteres spricht für Gewöhnung, und dann erst wird es chronisch und wirklich ernst. Sonst nur teuer und ärgerlich.
 
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Gerade frisch geschluckt dürfte der Atemwert auch höher ausfallen als der Blutwert.

Wirklich gerichtsfest ist daher in den meisten Fällen sowieso nur der Blutwert.
 

Fex

Moderator
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Deswegen ist in den Urteilen ja auch der Blutalkoholwert angegeben.
 
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