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Wie @s+w686 bereits in #3 postete, beruht diese schwachsinnige Anahme auf einem Informationspapier des Bayrischen Landeskriminalamtes von 2011.Warum sollte sich jemand an deine (erfundenen) Regeln halten?
Wenn sich der Schlüssel vom 0er Schrank im A-Schrank befindet, deswegen verliert doch der 0er nicht seine Einstufung.
Merke, die von dir aufgeworfene Regel - du behauptest sogar, das sei geltendes Recht, bleibst aber den Nachweis schuldig, ist Unfug.
Leider ist die aktuelle Version vielen entgangen:
"Seit dem 6. Juli 2017 sind aufgrund von Änderungen des Waffengesetzes die bisher veröffentlichten Empfehlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes nicht mehr aktuell und wurden deshalb zurückgezogen."
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