Begehrtes Wildfleisch

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@ratzeputz

Denn ich bin mir sicher, dass im Anwendungsbereich dieser (und anderer) EU-Verordnung 90% oder mehr drauf sch****n - nur die dummen Deutschen geilen sich dran auf. Und da bin ich doch lieber der jagermichel als der Deutsche Michel...

Da hast Du wahrscheinlich recht. Das Problem ist, dass die dummen Deutschen neben der grundsätzliche Vorschriftenhörigkeit auch eine Neigung zu sehr vorschriftengenauer Bürokratie haben und speziell der Deutsche Michel ja gerne mit "aller Härte des Gesetzes" bestraft wird, wenn er da was wegignoriert.

Nun weiß ich aber tatsächlich nicht, wie intensiv da die jeweiligen Aufsichtsämter hinterher sind. Gibt es dazu irgendwelche Erfahrungen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Nein
Richtig, aber sowie man über die Abgabe an Endverbraucher in der Decke hinausgeht, brauche ich eine Wildkammer und eine Registrierung als Lebensmittelunternehmer und dann unterliege ich diversen Regelungen und Vorschriften und damit wird es dann teuer... die Mehrzahl der "Wildkammern" die es so bei Jägers zu Hause gibt, erfüllen diese Vorschriften sicher nicht.

Klar gibt es für den "normalen" Jäger mit seinen durchschnittlich vielleicht 10-20 Stück Schalenwild im Jahr gute Möglichkeiten zur Vermarktung - die Variante über einen entsprechend ausgestatteten Fleischer ist auch bei uns eine gerne genommene und die private Vermarktung an die eigenen "Verteilerlisten" funktioniert ja auch.

Aber wenn wir uns fragen, wieso im Supermarkt dann Wild aus Neuseeland oder den USA in den Kühlregalen liegt oder wie wir an den großen Teil der Verbraucher rankommen, die nie Wild essen und damit wenn dann die totgegarten Trockenbraten mit Unmengen Sauce zur Erhaltung der Schluckfähigkeit aus Muttis Küche oder großen Teilen der deutschen "gutbürgerlichen" Gastronomie verbinden, dann müssen wir uns schon etwas mehr überlegen.

Außerdem blutet mir persönlich das Herz, wenn nach den großen Drückjagden das Wild dann für teilweise 0,50 Cent an Wildhändler verramscht wird...

Natürlich lohnt es sich für die wenigsten Jäger, sich da selbst einen Wildverarbeitungsbetrieb aufzubauen. Aber es gibt ja Beispiele, wo Jäger sowas über GbR-Gesellschaften oder Genossenschaften gelöst haben. Solche Modelle sind selten und dem steht dann eben meist die schon genannte Eigenbrötlerei im Wege. Ansonsten ließe sich auf Hegering- oder KJ-Ebene da durchaus was machen.

Oder eben auf privater Ebene. Ich denke über das genossenschaftliche Modell schon seit einiger Zeit nach und vielleicht vielleicht habe ich irgendwann auch nochmal die Muße, das mal real anzugehen.

Nein nicht unbedingt. (Bayern).
Meine Wildkammer ist eine "registrierte Wildkammer" vom LRA abgenommen.
Kosten dafür 0.00.
Es ist damit aber auch keine EU-Zertifizierte Kammer.
Die Vorschriften dür ekne registrierte Wildkammer sind wesentlich geringer und unkomplizierter als die Eu-zertifizierung.

Damit darf ich Wild Zerwirkt an den Endkunden abgeben.
Veredelt (Wurst) nicht.

WH
 
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Nein
Nein nicht unbedingt. (Bayern).
Meine Wildkammer ist eine "registrierte Wildkammer" vom LRA abgenommen.
Kosten dafür 0.00.
Es ist damit aber auch keine EU-Zertifizierte Kammer.
Die Vorschriften dür ekne registrierte Wildkammer sind wesentlich geringer und unkomplizierter als die Eu-zertifizierung.

Damit darf ich Wild Zerwirkt an den Endkunden abgeben.
Veredelt (Wurst) nicht.

WH

Nix anderes habe ich gesagt. Du bist als Lebensmittelunternehmer registiert, Deine Wildkammer erfüllt die Vorschriften der entsprechenden Verordnungen und das LRA hat Dir das abgenommen. Damit hast Du dann auch die Anforderungen der EU-Richtlinien erfüllt.

Wenn Du veredelst und verkaufst, rückst Du sozusagen eine Stufe höher und bist Einzelhändler mit noch höheren Anforderungen.
 

Fex

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Hallo zusammen!

Wenn ich es richtig weiß, dann ist doch die Zulassung/Registrierung als Lebensmittelunternehmer mit entsprechenden Auflagen bzgl. der Wildkammer (Wasserhahn ohne Handbedienung usw.) verbunden, und die "zuständige Behörde" kann zu Besuch kommen / kontrollieren, wann immer sie will. Und die Basis dazu ist EU-Recht.

Stimmt das soweit?

Gruß

Michel

http://www.jagd-stromberg.de/wp-content/uploads/2018/04/wildkammer.pdf

Jede Waschküche genügt eigentlich diesen Anforderungen.

Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt und ich bin seit 3 Jahren registrierter Lebensmittelunternehmen, bisher ist noch niemand hier erschienen. Und wenn - bei mir hat alles seine Ordnung.

Ich habe mir anstatt einen Raum zu fliessen einen kompletten Container 6 m x 3 m gekauft für 1250 Euro....
 
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@Fex

Danke für die Antwort und den link zu eurer Homepage.

Ja, allzu weit bin ich eigentlich nicht von einer "ordentlichen Wildkammer" entfernt. Mal sehen... vielleicht kontaktiere ich doch mal die zuständige Behörde.

Gruß

Michel
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Nix anderes habe ich gesagt. Du bist als Lebensmittelunternehmer registiert, Deine Wildkammer erfüllt die Vorschriften der entsprechenden Verordnungen und das LRA hat Dir das abgenommen. Damit hast Du dann auch die Anforderungen der EU-Richtlinien erfüllt.

Wenn Du veredelst und verkaufst, rückst Du sozusagen eine Stufe höher und bist Einzelhändler mit noch höheren Anforderungen.

Nein! ausdrücklich NICHT mit der Eu-zertifizierung gleichzusetzen!

Soweit ich weiß wurde auch nur die Wildkammer regiestriert. Ob ich da jetzt auch als Lebensm.untern. registriert bin weiß ich nicht. Muss ich mal nachfragen.
 
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Nein! ausdrücklich NICHT mit der Eu-zertifizierung gleichzusetzen!

Soweit ich weiß wurde auch nur die Wildkammer regiestriert. Ob ich da jetzt auch als Lebensm.untern. registriert bin weiß ich nicht. Muss ich mal nachfragen.

Es ging auch nicht um EU-zertifizierte Wildkammern, sondern um die EU-Vorgaben zur Lebensmittelhygiene, das ist ein "Stufenmodell" und an denen kommst Du nicht vorbei. Wenn das LRA Deine Wildkammer abgenommen hat, hast Du die Vorgaben erfüllt.

fex hat das ja dankenswerterweise auch nochmal verlinkt.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Ja genau. Mit der Zertifizierung war missverständlich.
 

Fex

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...
Soweit ich weiß wurde auch nur die Wildkammer regiestriert. Ob ich da jetzt auch als Lebensm.untern. registriert bin weiß ich nicht. Muss ich mal nachfragen.

Nein, JEDER Jäger, der zerwirktes Wild in den Verkehr bringt, muss sich als LMU registrieren lassen. Eine eigene Wildkammer ist dazu nicht notwendig. Wer bei Kollegen oder beim Forst zerwirkt, gibt eben deren Standort als Betriebsstätte an.

http://www.jagd-stromberg.de/wp-content/uploads/2018/04/lebensmittelunternehmer.pdf
 
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http://www.jagd-stromberg.de/wp-content/uploads/2018/04/wildkammer.pdf

Jede Waschküche genügt eigentlich diesen Anforderungen.

Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt und ich bin seit 3 Jahren registrierter Lebensmittelunternehmen, bisher ist noch niemand hier erschienen. Und wenn - bei mir hat alles seine Ordnung.

Ich habe mir anstatt einen Raum zu fliessen einen kompletten Container 6 m x 3 m gekauft für 1250 Euro....


Mich würde mal interessieren, was Du dann als Gesamtkosten hattest, um Deinen Container dann auszubauen etc. Mal so grob.

Soweit ich das bei uns weiß haben die Veterinärämter so schon bis über die Halskrause zu tun, Kontrollen von Wildkammern machen die bei uns auch so gut wie nie. In den Fällen, wo das passiert ist, sind die Betreffenden deutlich intensiver ins Geschäft eingestiegen.
 

Fex

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Der Container hat 6 qm, ist also 2x3 m groß, Kosten 1250 Euro, Edelstahltische 600 Euro, Lava Vakuumierer 300 Euro, Messer, Kleinkram etc. - das reicht zum Verkauf von zerwirktem Wild.

Der Rest ist Luxus zur Wurstherstellung.
 
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Der Container hat 6 qm, ist also 2x3 m groß, Kosten 1250 Euro, Edelstahltische 600 Euro, Lava Vakuumierer 300 Euro, Messer, Kleinkram etc. - das reicht zum Verkauf von zerwirktem Wild.

Der Rest ist Luxus zur Wurstherstellung.

@Fex: Verständnisfrage: Dein aktuelles Setup wie beschrieben befähigt dann zum Verkauf von ZERWIRKTEM und aus der DECKE geschlagenem Wildbret NICHT ABER zum Verkauf von veredeltem Wildbret (Stichwort Rauchfleisch, Schinken, Wurst) korrekt?
 

Fex

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Korrekt. Für den Verkauf von veredelten Wildrodukten benötigst du entweder einen dafür zugelassenen Metzgereibetrieb der die Veredlung für dich übernimmt, oder du musst den Gesetzen entsprechend Räumlichkeiten schaffen und dich auch als Einzelhandel mit all seinen Folgen anmelden.

Das wird im Amateurbereich aber kaum möglich sein.

"5. Der Jäger verkauft Wildfleisch in kleiner Menge aus anderen Jagdrevieren oder vom zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb direkt an Endverbraucher und/oder stellt Wildfleischerzeugnisse wie z. B. Wurst und Schinken her und gibt diese direkt an den Endverbraucher ab. Der Jäger hat einen Status wie ein Einzelhändler (Wildfleischgeschäft). Es besteht die Pflicht zur Meldung zum Zwecke der Registrierung unter Angabe der Betriebsstätte. Es gelten ebenfalls die Bestimmungen der LMHV und der Tier-LMHV sowie die Verordnung (EG) 852/2004. Für die Herstellung von Wildfleischerzeugnissen ist jedoch zusätzlich die Anlage 5 der Tier-LMHV beachtlich. Darüber hinaus ist ggf. das Gewerberecht zu beachten. ..."
 
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Der Container hat 6 qm, ist also 2x3 m groß, Kosten 1250 Euro, Edelstahltische 600 Euro, Lava Vakuumierer 300 Euro, Messer, Kleinkram etc. - das reicht zum Verkauf von zerwirktem Wild.

Der Rest ist Luxus zur Wurstherstellung.

Und Wasseranschlüsse und so?
 

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