Bejagung des Schwarzwildes - Tipps und Tricks

Registriert
30 Mai 2020
Beiträge
308
Ich möchte mich hier trotzdem für eure Meinungen bedanken, auch aus Pächtersicht.
Mein Fehler war natürlich das ich aus Gewohnheit gleich dran davon ausgegangen bin ich kann das Wildbret behalten, wir haben es zwar erst im nachhinein geklärt aber es ist ja mit 50/50 zufriedenstellend ausgegangen.
Beim nächsten mal schieße ich dann nicht über das Ziel hinaus.
 
Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
8.425
Dein letzter Satz ehrt dich, in einem mehr oder weniger zornigen Moment kann man auch mal etwas zu scharf Formulieren. Bei uns läuft das alles recht entspannt, Rehwild wird nur nach Absprache ,bei Bedarf, geschoßen. Schwarzwild wird natürlich von JAB verteilt. Wenn jemand ein Stück Schwarzwild braucht, spricht er das vorher mit dem JAB ab, diese Vorgehensweiße sorgt für recht große Zufriedenheit auf allen Seiten.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.546
Bei uns wird auch sofort über WhatsUp alle informiert, der Erlegt hat ein Vorkaufsrecht. Übernimmt es der Erleger, geht auch die Beprobung zu seinen Lasten. Ansonsten geht es an den Pächter zur Verwertung.
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Bärensattler schrieb:
Wärst du bei mir als Gastjäger, auch als Begehungsscheininhaber bist du Gastjäger, dann wäre das dein letzter Ansitz bei mir gewesen!
Saggitario schrieb:
Der Satz disqualifiziert dich für mich menschlich komplett.

Das glaube ich dir sofort. Bei mir gibts klare Worte!
Da verschiebt keiner einfach so, ohne Zustimmung des Jagdpächters, irgend ein Stück Wild zum Metzger!

Und das mit der "Abhängigkeitvon einem BGS´ler, das vergiss mal besser recht schnell!
Das käme bei mir nicht vor, dessen darfst du versichert sein!
Du sitzt da auf einem zu hohem Ross, befürchte ich.

" Wer die Jagdpacht bezahlt, der schafft an! "
 
Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
5.633
Wenn ihr miteinander klarkommt, dann haks als Missverständnis ab. Bei allen zukünftigen Stücken fragst du nach dem Schuss, ob er es braucht oder ob du es übernehmen kannst und fertig ist die Laube.
Nur, weil man mal aneinander vorbeigeredet hat, braucht man nicht gleich an Verzweiflung sterben...
 
Registriert
23 Sep 2007
Beiträge
10.150
Wenn ihr miteinander klarkommt, dann haks als Missverständnis ab. Bei allen zukünftigen Stücken fragst du nach dem Schuss, ob er es braucht oder ob du es übernehmen kannst und fertig ist die Laube.
Nur, weil man mal aneinander vorbeigeredet hat, braucht man nicht gleich an Verzweiflung sterben...
Na ja,
wer sagt das es das erste Mal ist. Oft ist man beim ersten Faxpas eher großzügig und muss dann mal mit dem Zaunpfahl nachwinken.
 
Registriert
30 Mai 2020
Beiträge
308
Das glaube ich dir sofort. Bei mir gibts klare Worte!
Da verschiebt keiner einfach so, ohne Zustimmung des Jagdpächters, irgend ein Stück Wild zum Metzger!

Und das mit der "Abhängigkeitvon einem BGS´ler, das vergiss mal besser recht schnell!
Das käme bei mir nicht vor, dessen darfst du versichert sein!
Du sitzt da auf einem zu hohem Ross, befürchte ich.

" Wer die Jagdpacht bezahlt, der schafft an! "
So kann ich meine Aussage jetzt aber auch wieder nicht stehen lassen, ich finde das Verhältnis Aktion - Reaktion zu überzogen.
Von der Person bist du nicht Abhängig, gerade heute findet man ja sofort einen neuen BGS´ler, was ich meinte ist das man sich ergänzt. Wenn dir als Pächter alle Helfer weglaufen kommst du wahrscheinlich auch nicht mehr alleine klar im Revier.
Führst so so eine Firma kannst du nach 2 Jahren dicht machen weil gute Leute überall gesucht werden.
 
Registriert
24 Dez 2012
Beiträge
401
Bei uns so geregelt:
Sauen unter 15 kg erhält grundsätzlich der Erleger

erste Sau über 15 kg erhält der Erleger
zweite Sau über 15kg erhält der Pächter
dritte Sau über 15 kg der Erleger
vierte Sau über 15 kg der Pächter
usw
 
Registriert
1 Sep 2017
Beiträge
726
Bei uns so geregelt:
Sauen unter 15 kg erhält grundsätzlich der Erleger

erste Sau über 15 kg erhält der Erleger
zweite Sau über 15kg erhält der Pächter
dritte Sau über 15 kg der Erleger
vierte Sau über 15 kg der Pächter
usw
Erhält der Erleger, sodann er nicht Pächter ist, die Sau kostenlos?
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
84
Zurzeit aktive Gäste
518
Besucher gesamt
602
Oben