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Sorry. Bloße Nichtanzeige einer Straftat ist noch lange keine Beihilfe. Sogar Staatsanwälte machen sich grds. nicht strafbar, wenn sie privat von einer Straftat Kenntnis erlangt haben und diese anschließend nicht dienstlich verfolgen (Ausnahmen nur in speziellen Sonderfällen).
Ja sorry, hast Recht. Beim verschweigen einer solchen Straftat greift die Verfolgung nocht nicht.
Trotzdem wirft eine mit einem solchen gemachte Aussage kein gutes Licht auf den Schreiberling. Wer solche Geräte einsetzt weiss was er tut und braucht sich anschließend nicht beklagen.
In einem benachbarten Waldrevier wurde in mondlosen Nächten immer wieder geschossen. Das rief dann wohl Neider auf den Plan. So kam es, das der Jäger vor seinem Wohnhaus von der Polizei kontrolliert wurde. Da sich ein NZG im Auto befand, waren WBK und Jagdschein weg. Die Strafe war das geringste Übel.