AW: Busgeldverfahren gegen Tierfotorafen.
servus Teufelsmoorer,
Hat er Fotos vom Hirsch; hat er seinen Kopf selber in die Schlinge gelegt.
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TM
dem geschriebenen Gestammel entnehme ich lediglich, Teilzitat sinngemäß:
" wischiWaschiBlabla.. ...das Filmen und fotografieren von Wild ist dann unschädlich, wenn es mittels geeignetem Teleobjektiv erfolgt..." blablabla... wischiwaschi...."
Ganz ehrlich, mit einem guten Rechtsanwalt lasse ich so etwas auf mich zukommen und den Anwalt seinen teuer bezahlten Job tun.
Bei so einer absoluten Steilvorlage lache ich mir eines.
Jagdstörung ist schmerzhaft, für die Beteiligten. Ohne Frage!
Andauernder Jagdstörung muss man einen Riegel vorschieben.. auch klar. Aber dann bitte mit einem absolutem Profi von Rechtsvertreter!
Dieses polemische "eines - Käseblattes-Geschreibsel" schmerzt noch wesentlich mehr...
Das war bestimmt die blonde Azubine, die das geschrieben hat.
Davon liest man drei Zeilen und blättert genervt weiter, zu den Angeboten des Getränkemarktes oder der Beilage aus dem Supermarkt.
Postgeheimnis? Hm.. was war des denn einmal?
Hier würde es für den Überlasser eine Sperre geben... auf Lebenszeit :lol: