Definition "schußbereit" in Waffengesetznovelle

A

anonym

Guest
Re: Definition "schußbereit" in Waffengesetznovell

Mohawk schrieb:
... oder sind auf einmal DB auch "Selbstlader im Sinne des Gesetzes"?

Nein, den es ist unter anderem Bedingung, dass die Schüsse aus demselben Lauf abgegeben werden und das ist bei DB ja nicht der Fall.

2.3
Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben
werden kann (Halbautomaten).

Gruß

Jörn
 
Registriert
31 Okt 2007
Beiträge
3.141
Re: Definition "schußbereit" in Waffengesetznovell

Lodenmantel schrieb:
Wenn du wüsstest, wie wenig Produktives bei Sitzungen des Bundestages oder der Landtage herumkommt... :roll:

Ist ja auch nie einer da...

Lodenmantel schrieb:
Die Arbeit wird in den Ausschüssen erledigt, dort ist auch der Sachverstand.

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Sorry, aber der musste sein. :wink:

Lodenmantel schrieb:
Im Plenum gibt es nur noch den Showdown für die Medien. Der Inhalt der Gesetze ist genauso vorher festgelegt, wie das Abstimmverhalten vorher abgeklärt ist.

Ich sage ja immer, Demokratie funktioniert einfach nicht... :? :wink:

Lodenmantel schrieb:
Und bzgl. übermotivierten Juristen: Ich bin da wirklich noch die Light-Variante. Unter meinen Kollegen gibt es da ein paar, die kann man nur so beschreiben: wenn die Realität eine gerade Straße ist, sind die vorher hart rechts abgebogen. :wink:

WH Lodenmantel

:D Einer meiner besten Freunde und dessen Freundin sind auch Juristen. Ich bewundere sie inständig, wie "normal" die geblieben sind. :D
 

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